online Reisebüro bucht falsches hotel beim Veranst

7. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
karsten123123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 37x hilfreich)
online Reisebüro bucht falsches hotel beim Veranst

Hiiillffeee.. Hab online ein hotel gebucht und jetzt sechs tage vor reiseantritt stellt sich raus, dass ein falsches hotel durch das online Reisebüro vermittelt wurde. In der Buchungsbestätigung der Internetseite steht als name des hotel klar der komplette hotelname mitsammt dem ort bzw der insel. Doch bereits hier steht als hotelort was falsches, am anderen Ende des landes, Was ich bis gestern nicht bemerkte oder in frage stellte, weil der hotelname hier absolut eeindeutig ist. In der Buchungsbestätigung des reiseveranstalters bzw der rechnung steht der hotelname abgekürzt, was wie ich jetzt weiß auch auf zwei weitere hotels der selben kette zutreffen könnte. Weitere angaben zum ort wurden hier nicht gemacht. Gestern kamen die voucher und beim näheren hinsehen kam mir bei der hoteladresse was spanisch vor. Rücksprache mit dem veranstalter ergab klar ein anderes weitaus billigeres hotel der selben kette und ganz woanders. Das online Reisebüro prüft und prüft und prüft.. Um noch Plätze auf eigene Faust in unserem wunschhotel zu bekommen ist mittlerweile ein halbes Vermögen zu bezahlen.Jetzt meine fragen: Kann ich problemlos von der Reise zurück treten, wenn sie mir das von 'mir' ausgesuchte hotel nicht mehr anbieten können? Würde ich dann mein geld bald wieder sehen..? Welche Ansprüche könnte ich auf Rückerstattung stellen, falls wir in das alternative hotel fliegen würden Und Wann und wie müsste ich jegliche Ansprüche vorlegen?Für antworten möchte ich mich schon im Vorfeld bedanken. Ich hoffe es kennt sich jemand aus und kann mir weiterhelfen, hab mich schon dumm und dämlich gesucht nach ähnlichen Fällen.

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49 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
In der Buchungsbestätigung der Internetseite steht als name des hotel klar der komplette hotelname mitsammt dem ort bzw der insel. Doch bereits hier steht als hotelort was falsches, am anderen Ende des landes


Was steht denn nun in der Buchungsbestätigung?


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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
karsten123123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 37x hilfreich)

Das hotel heißt luxury bahia principe cayo levantado don pablo collection, wobei cayo levantado die kleine insel ist mit nur genau diesem hotel. Und genau dass ist als hotelnahme angegeben bis zu dem wort 'don'.
Darunter ist aber noch einmal hotelort aufgeführt und da steht playa santa, was sich nach kurzer recherche am anderen Ende des landes finden lässt.
Und genau in dieses playa santana solls jetzt fälschlicherweise hingehen.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Doch bereits hier steht als hotelort was falsches, <hr size=1 noshade>

Was meinst Du mit hier ?



quote:<hr size=1 noshade>Was ich bis gestern nicht bemerkte oder in frage stellte, <hr size=1 noshade>

Es hätte Dir also schon vorher auffallen können? Wodurch und wieso?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
karsten123123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 37x hilfreich)

So sa das aus:
Hotel: luxury bahia principe cayo levantado don
Hotelort: playa santana
Diese beiden Informationen passen nicht susammen und das hätte mir unter Umständen auch auffallen können, aber da der hotelname so eindeutig war hab ich da zugegebeber Maßen nicht mehr drüber nachgedacht. Kann ja auch der nächstgelegene strand sein der aufgeführt ist. War es am ende dann aber leider nicht.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

sehr kurios Ihre Ausfuehrungen.

Fakt ist, dass Sie offensichtlich eine Buchungsbestaetigung erhalten haben fuer ein Hotel, dass Sie angeblich nicht gebucht haben.

Falls der Fehler beim Online-Reisebuero vorgenommen wurde, haette Ihnen doch zumindest auffallen muessen, dass irgendetwas am Preis nicht stimmt. Wie Sie schreiben ist das jetzt bestaetigte Hotel niedrigerer Kategorie, als das von Ihnen gewuenschte. Also duerfte ein voellig anderer Preis auffaellig sein.

Dann sollten Sie mal dem Forum begreiflich erklaeren, wie es gehen soll, wenn man beim Buchungsvorgang Hotel 'X' anklickt aber Hotel 'Y' gebucht wird. Allein das ist schon praktisch unmoeglich, und schliesslich - zum Schluss werden alle Buchungseinzelheiten zusammen gefasst inkl. Preis aufgefuehrt und erst dann klickt man den Button "verbindlich buchen" an.

Erlauben Sie mir die Einschaetzung, dass Sie das Medium nicht beherrschen und drauf los gebucht haben und nun versuchen, irgendwie der Problematik zu entrinnen.

Es wird also auf eine kostenpflichtige Stornierung hinaus laufen es sei denn, der RV macht was auf Kulanz. Dafuer seh ich aber nicht den geringsten Grund.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

-- Editiert bernardoselva am 07.11.2014 17:10

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
karsten123123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 37x hilfreich)

Also ich versuchs noch mal..

Hab im internet ein hotel X ausgewählt gezahlt und gebucht bei betreiber der IInternetseite, nenne ich jetzt firma A.

Von firma A erhielt ich eine Buchungsbestätigung mit richtigem Hotelnamen der lang genug ist um eine Verwechslung auszuschließen. Leider befand sich auf dieser Bestätigung eine hotelortsangabe der ich nicht weiter nachgegangen bin.

Von firma B bekam ich die Rechnung, da diese firma der veranstalter ist und firma A anscheinend nur als Vermittler fungiert. Firma B hat mir dann aber 7 tage vor reisebegin buchungsunterlagen für ein andes hotel Y geschickt.

Der hotelort in der Bestätigung von firma A deckt sich mit dem hotelort der firma B. Und die namen von hotel X und Y ähneln sich auch sehr.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Firma B hat mir dann aber 7 tage vor reisebegin buchungsunterlagen für ein andes hotel Y geschickt.

Der hotelort in der Bestätigung von firma A deckt sich mit dem hotelort der firma B. Und die namen von hotel X und Y ähneln sich auch sehr. <hr size=1 noshade>

Ich fasse zusammen:
Gebucht: Hotel X und Ort A wie auf der Website angegeben
Buchungsbestätigung: Hotel X und Ort B
Buchungsunterlagen: Hotel Y und Ort B



quote:<hr size=1 noshade>Von firma A erhielt ich eine Buchungsbestätigung mit richtigem Hotelnamen der lang genug ist um eine Verwechslung auszuschließen. <hr size=1 noshade>

Offenbar nicht.
Denknotwendigerweise ist der Name des Hotels kein Kriterium um eine Verwechslung auszuschließen, denn es können durchaus mehrere Hotels gleichen Namens in unterschiedlichen Orten existieren.
Das Argument "der Hotelname war lang genug" dürfte hier also nicht anbringbar sein.



quote:<hr size=1 noshade> Leider befand sich auf dieser Bestätigung eine hotelortsangabe der ich nicht weiter nachgegangen bin. <hr size=1 noshade>

Wenn derart offenkundige Unstimmingkeiten nicht verifiziert werden, dürfte das ein erhebliches Mitverschulden des Kunden bedeuten.
Denn dann hat man ja schon der Buchungsbestätigung entnehmen können, das Hotel X gar nicht gebucht war.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Leider befand sich auf dieser Bestätigung eine hotelortsangabe der ich nicht weiter nachgegangen bin.....

Tja, es ist aber so, dass der Ort immer zum Hotel zugehoerig ist, das sollte man schon beachten. Hotelnamen einer Hotelkette koennen schon mal leicht zu verwechseln sein, ist zwar nicht ideal, aber kommt vor.Darum sollte man auch immer die weiteren Angaben der Buchung im Auge behalten (Preis, Leistungsausschreibung des Hotels, Name des Ortes), Sie koennen doch den RV und auch das buchende Online-Reisebuero nicht dafuer verantwortlich machen, dass Sie den Ort nicht richtig zugeordnet haben.

Aber das bestaerkt mich weiter in meine Vermutung, dass Sie von Anfang an falsch gebucht haben und das nun dem Online-Reisebüro in die Schuhe schieben wollen.

Sinnvoll waere zum buchen der Gang ins Reisebuero, da waere das ganz sicher nicht passiert.
quote:
.....Von firma B bekam ich die Rechnung, da diese firma der veranstalter ist und firma A anscheinend nur als Vermittler fungiert.....

Korrekt.

Ich sehe also nirgendwo einen Grund einen Dritten in die Haftung zu nehmen, da Sie das Ganze augenscheinlich selbst versiebt haben.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Gebucht: Hotel X und Ort A wie auf der Website angegeben
Buchungsbestätigung: Hotel X und Ort B
d den Buchungsunterlagen: Hotel Y und Ort B


Falls es wirklich so ist, dass sich die Hotelangaben auf der Buchungsbestätigung und Buchungsunterlagen unterscheiden, dann kann der Buchende durchaus beweisen, dass Hotel Y von ihm nicht gebucht wurde.

Der RV müsste mindestens den Preis erstatten.

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
karsten123123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 37x hilfreich)

Also tatsächlich habe ich hotel X in ort A gebucht.
Die reisebestätigung kam mit hotel X und ort B
Die reiseunterlagen kamen jetzt mit hotel Y und ort B

Folgendes möchte ich noch anfügen
-hotel X habe ich zu einem durchaus angemessenem preis gebucht
-ja ich trage eine mitschuld weil ich die angaben nicht sorgfältig überprüft habe sondern mich hab täuschen lassen, weil im hotelnamen bereits eine ortsangabe steckte
-firma B versicherte mir zusätzlich, dass der Zielflughafen nur zu hotel X passt, jedoch nicht zu Hotel Y
-firma A schrieb mir soeben, dass sie mir in keinster weise entgegenkommen mochten
-hotel X in ort B existiert doch gar nicht, hab ich dann einen vertrag geschlossen mit taglichem transfer quer durch das land..??


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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Und sie können Beweisen, dass Sie Hotel X in Ort A gebucht haben.

Es kommt leider immer wieder vor, dass es bei gleichen Namen immer wieder zu Verwechslungen kommt. Gerade, wenn dasselbe Hotel mit einem Transfer vom selben Flughafen angeboten wird.

Gerade auf der DomRep habe ich das Problem mehrmals pro Woche.
Noch schwieriger wird es, wenn Hotel Namen bei unterschiedlichen Reiseanbietern unterschiedlich sind.

Netterweise gibt es dann Buchtnamen mehrfach.
Nachdem aber im Prozess der Reiseerstellung, gerade bei Online Reisen, die Angebote nicht Händisch getippt werden, sondern es wird ein Hotel mit einem Flug und einem Transfer gepackt. Da landet dann der Hotelname direkt aus dem System auf der Internetseite. Da tippt keiner einen falschen Namen ab.

Aus diesem Grund kann ich die Reaktion der RV auch absolut nachvollziehen.
Angemessener Preis. Nun, es kommt durchaus vor, dass die Frühbucherpreise noch recht nah beieinander sind. Im Last Minute bereich sich dann das eine Hotel nach oben und das andere weit nach unten entwickelt.

Ich hoffe Sie haben einen Screenshot, das bei der Buchung tatsächlich Ort A da gestanden hat.

Was ich mir eher vorstellen kann, denn das ist meiner Erfahrung nach der häufigste Weg.
HotelBewertungsportal. -> Preis gefällt nicht. Also den Hotelnamen nun in eine Suchmaschine. Und die Daten rein. Oh ja toll, 200€ billiger. -> Und dann vor Ort, ich bin ja gar nicht in XY und der super Pool, den ich auf dem Bewertungsportal gesehen hab, den gibt es ja gar nicht.

Wer soll nun Ihrer Meinung dafür bezahlen.

Ich sag ihnen mal ein Geheimnis. Ich kenne keinen Reiseveranstalter, der eine Geld Druckmaschine im Keller stehen hat. D.h. die ganzen Kulanz Geschichten muss irgendwer bezahlen. Und mal ganz Ehrlich, wollen Sie dafür bezahlen, weil ein andere 200€ sparen wollte?



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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Vielleicht habe ich es überlesen, aber wie heißt denn das andere Hotel, für das jetzt die Reiseunterlagen kamen?

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Also, falls in der Buchungsbestätigung (Hotel X) ein anderes Hotel steht wie in den Buchungsunterlagen (Hotel Y), dann besteht KEIN Vertrag seitens des Reiseveranstalter, wonach der Reisende zur Zahlung von Hotel Y verpflichtet sei.

Hier sehe ich überhaupt kein Anwendungsfeld für Kulanz.
Wieso sollte der Reiseveranstalter überhaupt einen Zahlungsanspruch haben?

Wie wurde die Buchung denn bezahlt?
Sitzt der Reiseveranstalter in Deutschland?

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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Wieso sollte der Reiseveranstalter überhaupt einen Zahlungsanspruch haben?.....

Na, ganz einfach!!! Weil der TE falsch gebucht hat und nun einen Schuldigen ausserhalb seiner Schusseligkeit sucht. Oder glauben Sie allen Ernstes, dass ein tagtaeglich erprobtes Buchungssystem derart viele Fehler beinhaltet??? Ich jedenfalls nicht!


Viele Gruesse
bernardoselva

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2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
karsten123123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 37x hilfreich)

Also, sorry für die zeitferne Beantwortung..

Es gab eine frage, auf welche weise ich bezahlte: per Kreditkarte 30% anzahlung und den rest 4 wochen vor reiseantritt.

Noch eine frage: das ausweichhotel heißt so ähnlich wie das eigentliche, luxury bahia principe bouganville

Eine unterstellung: ich hätte ein günstigeres hotel gebucht und die Bestätigung für ein bessres erhalten, totaler Schwachsinn, natürlich war ich auf der suche nach einem günstigen Anbieter, aber nicht um zu be*******n..

Noch eine frage: der reiseveranstalter sowie der der Vermittler haben ihre adressen in Deutschland

Eine frage meinerseits: wenn ich die namen hier nennen darf, würde ich dies gerne tun, bin leider neu hier und weiß auch nicht genau, wie ich mich zu verhalten habe.

Ich hoffe diese Diskussion schweeift nicht weiter ab, denn ich würde echt gern wissen, was meine Möglichkeiten sind, weil wir bereits am Mittwoch abreisen..

Der reisevermittler, also firma A meldete sich bei mir per Mail und brachte zum susdruck, dsss ein problem im Buchungssystem in der Prüfung ist, und ich solange die reise antreten könne, aber nur in das Ersatzhotel weil mein einspruch viel zu spät kommt.. desweiteren bieten sie mir an, diese Reise auf meine kosten zu stornieren. desweiteren gab es nicht ein wort der entschuldigung.
Weiß echt nicht mehr weiter und werde wohl die reise antreten obwohl mir das echt wiederstrebt, weil ich fast schon der meinung bin, das man mich täuschen wollte und sich mit dem falschen hotelort ein Türchen offen zu lassen um jetzt 4000 euro pro Person kassieren zu können

Ich möchte ihnen allen versichern, dass ich keine bösen absichten hatte, nur den günstigsten Preis zu finden und wenn es hier gestattet wird auch alle nahmen zu veröffentlichen.

Kann mir jemand helfen..??

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2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
karsten123123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 37x hilfreich)

Was ist TE..??

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2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Es wurde ja schon mal gefragt:
Kann man denn überhaupt beweisen was man gebucht hat?
Wenn ja wie?


Denn ab Buchungsbestätigung lief es ja schon falsch ...



quote:<hr size=1 noshade>luxury bahia principe cayo levantado don pablo collection <hr size=1 noshade>

quote:<hr size=1 noshade>luxury bahia principe bouganville <hr size=1 noshade>

quote:<hr size=1 noshade>Von firma A erhielt ich eine Buchungsbestätigung mit richtigem Hotelnamen der lang genug ist um eine Verwechslung auszuschließen. <hr size=1 noshade>

Sind ja nur 4 Worte mehr und 5 unterschiedliche Worte ...
:augenroll:

Damit dürfte das Argument "Hotelname war lang genug" wohl endgültig ad acta gelegt sein.





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2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
karsten123123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 37x hilfreich)

Versteh ich jetzt nicht.. cayo Levantado ist sozusagen ne ortsangabe.. es gibt auf dieser kleinen insel nur dieses eine hotel..

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2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
karsten123123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 37x hilfreich)

Der rest des hotelname ist unerheblich.. cayo levantado ist einmalig, eine kleine ****** insel mit nix anderem außer dem einen hotel..

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2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
karsten123123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 37x hilfreich)

Tschuldigung, aber suche etwas hilfe hier, hab auch paar nützliche Informationen bekommen, aber jeder zweite versucht mir ein reinzubraten.. ehrlich, so hab ich mir das nicht vorgestellt.. weiss schon, dass auch von meiner Seite bei der Buchung nicht alles sahne gelaufen ist, aber diese ablehnung hab ich glaub ich nicht verdiehnt..

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2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Was ist TE..??.....

TE = Threadersteller
Zitat:
.....denn ich würde echt gern wissen, was meine Möglichkeiten sind, weil wir bereits am Mittwoch abreisen.....

Entweder die Reise antreten oder kostenpflichtig zu stornieren.
Zitat:
.....weil ich fast schon der meinung bin, das man mich täuschen wollte.....

Das online-Reisebuero und der Reiseveranstalter haben Wichtigeres zu tun, als Kunden zu veraeppeln.
Zitat:
..... weiss schon, dass auch von meiner Seite bei der Buchung nicht alles sahne gelaufen ist,.....

So ist es. Wenn man die Reisebestaetigung vom Reiseveranstalter erhaelt, muss man die auf Richtigkeit auch pruefen. Denn, selbst wenn man unterstellt, dass die Buchungsmaschine 'verrueckt' spielte, sind die fehlerhaften Punkte Vertragsbestandteil geworden, denn Sie haben schuldhaft versaeumt die Fehler zu monieren.



Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

-- Editiert bernardoselva am 08.11.2014 03:14

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
karsten123123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 37x hilfreich)

Boah, werd verrückt..

ich hab ein (hotel X) auf einer vertrauenswürdigen(??) Internet-page gebucht und meine kredidkartendaten angegeben, weil der preis annehmlich erschien.

Ich erhiehlt eine buchungsbestätigung für (hotel X) die im hotelnahmen auch die Ortsangabe enthielt (luxury bahia principe cayo levantado don). Cayo Levantado(ort A) ist dabei ein unverwechselbarer ort, eine insel, auf der es nur dieses eine hotel gibt.
Desweiteren wird extra als hotelort playa santana(ort B) angegeben, welches sich nicht mal in google maps finden lässt. Habe das als in Ordnung befunden, weil als pauschaltourist sich da keine weiteren fragen stellen.

Sechs tage vor der Reise erhielt ich die voucher des veranstalter, wonach ich in das hotel Luxury Bahia Principe bouganville(hotel Y) reisen sollte Welches sich in playa ssantana (ort B) befindet.

Zusammenfassend:
Bei firma (1) buche ich hotel (X) in ort (A) per internet.
Firma (1) schickt mir eine buchungsbestätigung mit hotel (X) in ort (B(wo auch immer das ist))
Firma (2) scickt mir eine rechnung mit Abkürzung deshotels, dass es sowohl X oderY sein könnte.. - hotel Y war noch nicht bekannt, Ortsangaben fehlen.
Fitma (2) schickt mir reiseunterlagen, die hotel (Y) und ort (B) enthalten.

Ich weise beide firmen darauf hin, dass was schief gelaufen ist erhalte jedoch wenig resonanz.. ich melde mich mehrmals höflich und bekomme folgende mail..

Ich hätte das Problem zu verantworten, weil ich nicht fristgerecht die fehler unter den beiden firmen bemerkt hätte..

Sie schieben das auf mich obwohl klar zu erkennen ist, das die Buchungssysteme der beiden firmen voll versagt haben..

Dies sieht man schon allein daran, dass ich jetzt von einem weit entfernten flughafen in mein ersatzhotel reisen soll, obwohl ein nahgelegener flughafen verfügbar ist..

Die wissen eindeutig nicht was sie tun und ich bin das verpppp opfer..

Ich weiß nicht was ich machen soll.. kann mir bitte irgend jemand helfen..?!

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2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Also Computer sind alles in allem doof - die spucken das aus, was man zuvor eingegeben hat.

Fuer meine Begriffe ist es nicht moeglich, dass der Hotelvoucher von der Reisebestaetigung abweicht, es sei denn, nach Erstellung der Reisebestaetigung wurde umgebucht. Dann muss da aber eine neue Reisebestaetigung vorhanden sein.

Wenn das alles stimmt, was der TE hier behauptet, dann kann man ihm nur empfehlen alle Unterlagen zusammen zu raffen, und ab zum Rechtsanwalt.


Viele Gruesse
bernardoselva

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2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Wieso greift hier Jeder den TE an?

Er sagte doch, dass in der Buchungsbestätigung Hotel X steht.
Hotel X wollte er buchen.

Nun schickt der Reiseveranstalter einen Voucher für Hotel Y zu.
Ohne Vorlage wichtiger Gründe muss der Reisende das neue Hotel nicht akzeptieren.
Der Reisende ist auch nicht verpflichtet, innerhalb irgendeiner Frist irgendwas zu widersprechen.

Wenn es dem Reiseveranstalter unmöglich ist, den Vertrag zu erfühlen, weil ich im Ort B kein Hotel X gibt, dann muss der Reiseveranstalter das komplette Geld zurückzahlen.



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2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Ohne Vorlage wichtiger Gründe muss der Reisende das neue Hotel nicht akzeptieren.....

Korrekt. Aber ich gehe nach wie vor davon aus, dass der TE von Anfang an das Hotel Luxury Bahia Principe Bouganville, La Romana gebucht hat.

Ansonsten waeren die Stammdaten beim Reiseveranstalter voellig falsch angelegt und das waere laengst entdeckt worden, weil schon mehr Reisende gemosert haetten. Das ist nicht der Fall.
quote:
.....Der Reisende ist auch nicht verpflichtet, innerhalb irgendeiner Frist irgendwas zu widersprechen.....

Das bedeutet also, man kann als Kunde, wenn man eine nicht korrekte Bestaetigung erhaelt, einfach darauf nicht reagieren. Die Reise wird nun ganz woanders gebucht, der urspruengliche Reiseveranstalter wird nicht informiert dass der Inhalt der Bestaetigung von der tatsaechlichen Buchung abweicht und man die Reise storniert.

Man zahlt aber den Reisepreis der falschen Buchung ohne Beantstandung.......

Das ist mal wieder Steffen Meier wie er leibt und lebt mit dem vollen Durchblick. Wollen Sie das Forum auf den Arm nehmen???? Lassen Sie doch solch inhaltslose Sprueche.

An den TE moechte ich noch die Frage richten: Welchen Flughafen in der Dom. Rep fliegen Sie an? Wurde das ganze als Pauschalreise gebucht?, oder haben Sie die Elemente alleine, vielleicht sogar bei unterschiedlichen Anbietern, gebucht??

Viele Gruesse
bernardoselva

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2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Das ist mal wieder Steffen Meier wie er leibt und lebt mit dem vollen Durchblick. Wollen Sie das Forum auf den Arm nehmen???? Lassen Sie doch solch inhaltslose Sprueche.


Verschwinden Sie bitte doch einfach mal aus diesem Forum!
Ich brauche mich hier nicht mehr länger von Ihnen beleidigen zu lassen.


quote:
Das bedeutet also, man kann als Kunde, wenn man eine nicht korrekte Bestaetigung erhaelt, einfach darauf nicht reagieren.


Sie scheinen hier nicht den Durchblick zu haben.
TE hat hier mehrfach erklärt, dass Dieser eine Buchungsbestätigung für Hotel X (so wie ihm gewünscht) erhalten hat.
Dahingehend gab es seitens des TEs keinen Handlungsbedarf.

Erst mit der Zusendung des Vouchers wurde der TE stutzig, als dort Hotel Y stand. Wie ich es richtig verstanden habe, hat sich der TE danach zügig an den RV gewandt.

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2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Tschuldigung, aber suche etwas hilfe hier, <hr size=1 noshade>

Dann wäre es auch nützlich, die Rückfragen auch zu beantworten, die stellen wir ja nicht aus Langeweile ...



quote:<hr size=1 noshade>aber jeder zweite versucht mir ein reinzubraten.. ehrlich, so hab ich mir das nicht vorgestellt.. <hr size=1 noshade>

Was glaubst Du wie das erst vor Gericht abgeht wenn man da mit solchen Argumenten kommt wie
"Hotelname war lang genug um eine Verwechslung auszuschließen"
oder
"Der Rest des Hotelnamen ist unerheblich" ?
Da legt der Richter die Klage zum Altpapier und schickt Dich nach Hause ...

Aber meinetwegen, bring diese Argumente ruhig und mach die Erfahrung.



quote:<hr size=1 noshade>Der Reisende ist auch nicht verpflichtet, innerhalb irgendeiner Frist irgendwas zu widersprechen <hr size=1 noshade>

quote:<hr size=1 noshade>Das bedeutet also, man kann als Kunde, wenn man eine nicht korrekte Bestaetigung erhaelt, einfach darauf nicht reagieren. <hr size=1 noshade>

Beides ist übrigens absolut korrekt.
Nur vermindert eine Untätigkeit den Ersatzanspruch bis hin zu 0.





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2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Grundsätzlich stimmt es schon, dass sich der TE hier nicht klar ausdrückt. Wir müssen immer wieder nachfragen. Das ist nervig.

Deshalb können wir hier oft nur im Konjunktiv antworten.

Wenn es der Wahrheit entspricht, dass in der Buchungsbestätigung Hotel X stand, dann ...

quote:
Das bedeutet also, man kann als Kunde, wenn man eine nicht korrekte Bestaetigung erhaelt, einfach darauf nicht reagieren.

Beides ist übrigens absolut korrekt.
Nur vermindert eine Untätigkeit den Ersatzanspruch bis hin zu 0.


... ist dieser Punkt hinfällig, denn in der Bestätigung stand das richtige Hotel X. Wenn es dieses Hotel mit diesem Namen nur ein einziges Mal auf der Welt gibt, dann kann der Reisende nur vermuten, dass Alles richtig ist.

Wenn der RV nun die Leistung im Hotel X nicht erbringen kann, dann besteht mind. ein vollständiger Ersatzanspruch.
Wenn das Hotel auf einen Voucher besteht und der RV keinen Voucher für Hotel X liefert, dann wäre der TE schon verpflichtet, den RV anzumahnen.
Anscheinend hat das TE aber schon schriftlich mit Zugangsnachweis gemacht. Der RV lehnt ja das Ansinnen vom TE ab.


Natürlich kann die Wahrheit aber auch anders aussehen.
Der Reisende hat sich bei Buchung vertan. Zwei Hotels an unterschiedlichen Orten haben einen ähnlichen Namen. TE hat das falsche Hotel für ihn gebucht.
Um einen Ersatzanspruch durchzusetzen, müsste der TE nachweisen, dass der RV/Vermittler ihn getäuscht hat.










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-- Editiert Steffen Meier am 08.11.2014 19:00

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dieser Punkt ist hinfällig, denn in der Bestätigung stand das richtige Hotel X. <hr size=1 noshade>

Aber der falsche Ortsname.

Selbst wenn es denn dieses Hotel mit diesem Namen nur ein einziges Mal auf der Welt gibt, hätte ein falscher Ort wohl zur Reaktion führen müssen, weil man sich 100% Ersatzansprüche sichern.



Das ist ja der Sinn das so viele Sachen in der Bestätigung stehen, das man vergleichen, Fehler feststellen, nachfragen kann um noch rechtzeitig zu korrigieren.

Das Problem des TE wird sich vermutlich nicht mehr vor Abreise lösen lassen, Mittwoch ist nicht mehr weit weg.





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2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
karsten123123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 37x hilfreich)

Kann nur eine bestimmte anzahl von antworten hier rein stellen, deswegen ab und an wenig antworten..

Stimmt, dass ich mich am anfang etwas schwammig ausgedrückt hab, versuche das besser zu machen..

Zu den offenen punkten:
Kann nur noch einmal versichern, dass ich wirklich hotel X auf der Internetseite gebucht habe. Wir waren zu zweit, haben uns das hotel genau angesehen bilder etz. Das hotel liegt auf einer inse und unverwechselbar auch wenn es von dieser kette noch andere gibt. Hotel Y sowie ort B haben wir erst durch die voucher kennengelernt.

Nach der Buchung bekamen wir sofort die Bestätigung mit Hotel X und Ort B.

Es ist uns nicht aufgefallen und ja damit tragen wir auch eine mitschuld.

Die frage ist, wie groß ist unsere mitschuld??

Besteht überhaupt ein gültiger vertrag aufgrund der Bestätigung eines hotel, welches in diesem ort gar nicht gibt?? Wenn ja warum sollte der vertrag eher für den ort bestehen, als für das eindeutig aufgeführte hotel??

Was passiert, wenn ich die reise antrete, vermute, dass ich mich damit einverstanden erkläre und damit jeglichen anspruch auf das zu viel bezahlte geld verlieren werde. Lieg ich da richtig??

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