ohne auktion ware betellt...

2. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
tradora
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
ohne auktion ware betellt...

wie verhalte ich mich, wenn ich ware bestelle die aber nicht in farbe der katalogbeschreibung entspricht? ich dann persönlich mit der firma von denen die ware ist, gesprochen habe und wir uns auf eine andere farbe geeinigt haben!

mir aber der zwischenhändler dermaßen frech kommt, da ein teil immernoch nicht unserer absprache entspricht. dieser sich drei wochen nicht geldet hat und nun verlangt das die ware bis zum 3.jan bei ihm sein soll.

kann ich auf eine rechnung bestehen...?
ansonsten wie sieht es mit neuer rechnung des zwischenhändlers aus, obwohl von neuen kosten keinerlei rede war?

vielen dank für hilfe!!!

LG alex

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

ich dann persönlich mit der firma von denen die ware ist, gesprochen habe und wir uns auf eine andere farbe geeinigt haben!

Haben Sie das schriftlich? Die Frage ist doch vielmehr, wer Ihnen hier einen Ersatz zugesichert hat ... Hersteller, oder Zwischenhändler. Sie müssen sich in diesem Falle natürlich an denjenigen wenden, der Ihnen diese Zusagen gemacht hat.

nun verlangt das die ware bis zum 3. jan bei ihm sein soll.

Wann hat er Ihnen diese Frist gegeben? Wieviele Werktage lagen dazwischen?

ansonsten wie sieht es mit neuer rechnung des zwischenhändlers aus, obwohl von neuen kosten keinerlei rede war?

Wenn es hierbei um eine Nacherfüllung geht, muss Ihr VK dies KOMPLETT KOSTENFREI für Sie gestalten. Er kann auch nur dann etws in rechnung stellen, wenn Sie sich hiermit einverstanden erklärt haben.

-----------------
"Nützliche Infos auch <a href="http://www.steigern-sie-mit.de/html/ebayhilfe.html" target="FAQs">hier"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tradora
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

telefonisch habe ich die ware ändern lassen. mit der firma, nicht zwischenhändler...

an 27.12. hat der zwischenhändler mir die frist gesetzt...

nie hat er was von einer neuen rechnung gesagt, habe bereits geld überwiesen. für die damals falsche lieferung. habe mich dann so geeinigt, dass ich andere farbe erhalte und ein teil neu gemacht werden soll. nie hat jemand was von kosten gesagt. dabei bin ich dem händler auch entgegengekommen, da ich ein teil was er mir nicht umtauschen wollte, behalten habe. jetzt wo ich auf seine kosten zurücksenden will macht er das. aber erst seit dem besagten datum. davor war von freeway-aufkleber und keinen kosten die rede.

LG Alex

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Ich kapier' das nicht ganz. Sie haben ohne mit dem Zwischenhändler darüber zu reden, mit dem Hersteller einen Tausch ausgemacht. Der Hersteller hat Ihnen den Tausch zugesagt. Warum wenden Sie sich dann zur Abwicklung an den Zwischenhändler?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tradora
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

der tausch war mit dem zwischenhändler abgemacht. und ich spreche die ganze zeit von dem zwischenhändler, sorry wenn das nicht so rüber kam...der über alles informiert war...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.001 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen