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ohne anerkennung einer rechtspflicht?!

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ohne anerkennung einer rechtspflicht?!

hallo
ich hoffe hier kann mir jemand helfen
ich habe einem gläubiger eine art vergleich angeboten:
.....Jedoch bedanke ich mich für Ihr Ratenzahlungsangebot.
Ich wäre bereit einen Betrag von 1050,- € ab 01.06.08 in monatlichen Raten in Höhe von je 50,- € zu überweisen.
Die Höhe des genannten Betrags sowie die Summe der Raten sind nicht verhandelbar.
Erst nach einem Rückstand von zwei vollen Raten lebt die ursprüngliche Forderung wieder auf.
Nach ordnungsgemäßer Zahlung der 1050,- € wären SÄMTLICHE Ansprüche Ihrerseits bzw. des Gläubigers gegen mich erlöschen.
Nach Eingang des zu zahlenden Gesamtbetrags in Höhe von 1050,- € werden eventuell erfolgte Eintragungen in Dateien (Schufa, Creditreform u.a.) umgehend gelöscht.
Dieses Angebot steht unter dem Vorbehalt der Einigung.
Bitte teilen Sie mir vor Zahlung schriftlich und rechtsverbindlich mit, ob der Gläubiger mit dem Vorschlag einverstanden ist.

Ich bitte um wohlwollende Prüfung.

dies habe ich abgeschickt
und folgendes als antwort bekommen:
....wir sind mit ihrem zahlungsvorschlag -allerdings ohne anerkennung einer rechtspflicht - einverstanden
der vergleichsbetrag von 1050 eur kann in monatlichen raten von 50 eur gezahlt werden
als eingang der ersten rate haben wir uns den ....vorgemerkt
falls sie auch nur mit einer rate in verzug kommen, halten wir uns nicht mehr an unser vergleichsangebot gebunden, d.h. unsere ursprüngliche forderung wird wieder in voller höhe fällig....

was soll ich nun genau darunter verstehen?
kann es sein das ich den betrag von 1050 euro abzahle und dann doch der rest gefordert werden könnte - da keine anerkennung einer rechtspflicht?
ich bin da etwas überfordert und hoffe hier kann mir jemand weiter helfen, der mehr von sowas versteht
oder kann ich das so annehmen und darauf vertrauen das nach der letzten rate sich die angelegenheit erledigt hat?

vielen dank im vorraus - auch schon mal fürs lesen :-)

grüße
yvonne


von yvonne29 am 16.05.2008 20:00
Status: Stift (38 Beiträge)
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>ohne anerkennung einer rechtspflicht?!
Ist die Forderung tituliert ?


von thehellion am 16.05.2008 20:34
Status: Tao (11225 Beiträge)
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>ohne anerkennung einer rechtspflicht?!
es geht um eine versicherung welche fast ein jahr nicht in der lage war mir die 3/4 jährliche beitragshöhe mitzuteilen - unglaublich, aber wahr - plötzlich hieß es schlag auf schlag dies ist die höhe des beitrags und zahlen sie für die vergangenen monate so und so viel nach
war nicht möglich - zuviel auf einmal
versicherung gewechselt

nein, es gibt einen offenstehenden betrag zuzüglich zinsen - gerichtliche maßnahmen wurden noch nicht eingeleitet
daher "schnell" mein vergleichsangebot
welches ohne anerkennung einer rechtspflicht (was auch immer das bedeutet) angenommen wurde

mfg
yvonne


von yvonne29 am 16.05.2008 20:50
Status: Stift (38 Beiträge)
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>ohne anerkennung einer rechtspflicht?!
Man verzichtet auf kostenintensive Maßnahmen
Du hast m.M Glück !
Kein Inkassobüro eingeschaltet - kein Anwalt will Geld - nur zinsen fallen an
Ich würde jetzt anfangen die 50 mtl zu begleichen und nicht in Verzug geraten
Das Schreiben der Versicherung aufheben

lg


von thehellion am 16.05.2008 21:13
Status: Tao (11225 Beiträge)
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