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ohne Präjudiz und Anerkennung einer Rechtspflicht

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ohne Präjudiz und Anerkennung einer Rechtspflicht

Ich habe gelesen man sollte Kindesunterhalt nur mit diesem Zusatz überweisen, was meint ihr dazu ?

"Unterhalt ohne Präjudiz und Anerkennung einer Rechtspflicht."


von guest123-53 am 30.06.2004 14:29
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>ohne Präjudiz und Anerkennung einer Rechtspflicht
Diesen Zusatz sollte man dann angeben, wenn eine endgültige Entscheidung noch aussteht.
Also beispielsweise nach einer Trennung:
der Unterhaltspflichtige zahlt dem Unterhaltsberechtigtem monatlich einen gewissen Betrag; man ist sich jedoch nicht sicher, ob der Betrag überhaupt und in dieser Höhe geschuldet wird.
Mit dem genannten Zusatz hält man sich als Zahler frei, damit nicht später behauptet werden kann, man hätte die Verpflichtung durch regelmäßige Zahlung bereits anerkannt.

Ist im Unterhaltsrecht meines Wissens eher unüblich (da Unterhalt ja als verbraucht gilt)

Grüße,
nachgefragt

-- Editiert von nachgefragt am 30.06.2004 14:58:30


von guest123-22 am 30.06.2004 14:36
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>ohne Präjudiz und Anerkennung einer Rechtspflicht
Leinad hu hu
jetzt weiß ich was dich bewegt.
nachgefragt hat das schon super erklärt.
Im Grunde kann man alles in den Verwendungszweck schreiben.
Da ist inzwischen schon so viel Platz man könnte ganze Briefe drauf schreiben.

Was bewegt euch sonst noch?

-----------------
"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"


von Anny am 30.06.2004 15:31
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>ohne Präjudiz und Anerkennung einer Rechtspflicht
aber es muss ja auch Sinn machen, was man hineinschreibt.
Wenn beispielsweise ein Titel besteht, wäre solch ein Zusatz völlig unsinnig.

Grüße,
nachgefragt


von guest123-22 am 30.06.2004 15:35
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>ohne Präjudiz und Anerkennung einer Rechtspflicht
Könnte man da auch reinschreiben Kindesunterhalt mit Ausbildungsspargeld ?

Würde das Sinn machen oder kommt dann gleich wieder ein Schreiben vom Anwalt ?


von guest123-53 am 30.06.2004 15:42
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>ohne Präjudiz und Anerkennung einer Rechtspflicht
Leinad hi,
du kannst da alles mögliche rein schreiben, wenn es für dich Sinn macht.
Es gab mal ein TV Bericht, ein Mann überwies einer Frau Geld und schrieb Liebensbotschaften in den Verwendungsz.
Nun gut, das wird hier in unserem Fall ja eher nicht angewendet.



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"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"


von Anny am 30.06.2004 15:49
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>ohne Präjudiz und Anerkennung einer Rechtspflicht
Als Unterhaltszahler hat man leider überhaupt keinen Einfluss darauf, was mit dem KU geschieht.
Wenn KU aufgrund einer Vereinbarung, eines Urteils oder eines Titels bezahlt wird, wäre jeder Zusatz bei der Überweisung für die Katz

Grüße,
nachgefragt


von guest123-22 am 30.06.2004 15:50
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>ohne Präjudiz und Anerkennung einer Rechtspflicht
Na ja dachte nur, die Kinder haben mir letztes Wochenende vorgejammert dass ihre Mutter alles für sich verbraucht und kaum was für sie übrig bleibt, bis auf das nötigste.
Dann lebt sie auch noch mit jemandem zusammen mit dem sich die Kinder überhaupt nicht verstehen, ziemlich oft kommt es zu wüsten Situationen. Ich habe auch immer öfters mit den von ihrer Mutter geprägten Ansichten Probleme. Der älteste meinte er haut spätestens mit 18 ab aus Deutschland. Irgendwie wird das alles immer depremierender.


von guest123-53 am 30.06.2004 16:12
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