>offene Rechnung,, Firma Insolvenz Vorgehen ?
Sorry, aber icecycles Antowort ist absolut nicht zutreffend.
Aber im Einzelnen
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Wie sollte man jetzt am besten vorgehen, da die Rechnung ja noch nicht bezahlt ist, gehört mir ja das Produkt eigentlich noch, oder?
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Nur weil eine Rechnung nicht bezahlt ist, ist man nicht automatisch weiterhin Eigentümer einer Ware. Das wäre nur dann der Fall, wenn man einen sog. Eigentumsvorbehalt vereinbart hat. Ist dies der Fall?
Wurde kein Eigentumsvorbehalt vereinbart, dann ist von einen Eigentumsübergang mit der Übergabe auszugehen. Dann ist der Verkäufer auch nicht mehr Eigentümer.
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kann ich es mir dann einfach abholen?
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Wenn kein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde, dann ist es nicht mehr Eigentum des Verkäufers und der darf dann die Ware auch nicht wiederholen.
Ggf. kommt ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht. Dann besteht grundsätzlich eine Herausgabepflicht des Käufers. Diese aber nur auf schuldrechtlicher Basis, sprich der Verkäufer kann nicht eigenmächtig die Ware abholen, sondern der Käufer muss sie freiwillig herausgeben.
Allerdings wäre im vorliegenden Fall eine freiwillige Herausgabe der Ware durch den Käufer an den Verkäufer entweder nicht wirksam oder zumindest anfechtbar. Sprich der Verkäufer müsste dann später die Sache wieder an den Insolvenzverwalter herausgeben oder Wertersatz leisten.
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Ein Insolvenzverwalter ist wohl noch nicht bestimmt, habe nur ein Aktenzeichen vom Amtsgericht. Dort habe ich jetzt erst mal meine Forderungen hingeschickt.
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Man kann über das Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) herausfinden, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder z.B. die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet wurde.
Das Gericht ist die falsche Stelle für Forderungsanmeldungen. Entweder wird es die Unterlagen an den Insolvenzverwalter weiter leiten oder zurück schicken.
Soweit icecycle im Übrigen behauptet hat, dass der Insolvenzverwalter die Rechnung bezahlen müsste, ist das falsch. Der Betrag aus der Rechnung ist eine sog. Insolvenzforderung, die zur Insolvenztabelle anzumelden ist. Mehr nicht. Wenn kein Eigentumsvorbehalt vereinbart war, dann kann der Insolvenzverwalter zudem die Ware behalten und Verwerten.
Die Kaufpreisforderung wird bei Anmeldung zur Tabelle dann wie jede andere Forderung auch behandelt. Soweit nach Abzug der Verfahrenskosten und der Masseverbindlichkeiten, das sind z.B. Forderungen auch laufenden Arbeitsverhältnissen oder Mietverträgen, die nach Insolvenzeröffnung anfallen, noch Geld vorhanden ist, wird dieses gleichmäßig auf alle Insolvenzgläubiger verteilt, sprich jeder bekommt den gleichen prozentualen Teil seiner Forderung.
von Eidechse am 21.11.2008 12:37
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