öffentliche Zustellung

6. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
nixda00
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 22x hilfreich)
öffentliche Zustellung

Wenn eine öffentliche Zustellung,den Empfänger nicht erreicht hat?
z.B.weil jemand die Post aus den Postkasten gestohlen hat.
Wer haftet,für die evtl. Spätfolgen?
Der Empfänger? Der wußte ja von nichts.
Kann auch keine Beschwerde oder sonstetwas einlegen,wenn er von nichts weiß.
Sicher der die Post gestohlen hat,aber dies wird sicher nicht zu beweisen sein.
Bleibt der Empfänger dann auf den Schaden sitzen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Eine öffentliche Zustellung wird am "schwarzen Brett" einer Behörde ausgehängt.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Eine öffentliche Zustellung wird vorgenommen wenn die normale Zustelung den Empänger nicht erreicht (z.B. weil er im Ausland weiklt oder Zustellvereitelung betreibt).
Sie wird nicht in irgendeinem Postkasten landen sondern im Schaukasten der öffentlichen Aushänge im jeweiligen Gericht.



quote:<hr size=1 noshade>Der wußte ja von nichts. <hr size=1 noshade>

Das wäre in diesem Falle schlicht und einfach sein Problem. Die Möglickeit der Information war gegeben, er hat sie nicht wargenommen, Pech gehabt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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