öffentliche Veranstaltung

4. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
NetteEtte
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
öffentliche Veranstaltung

Hallo,
kann mir jemand sagen, welche Definition die "öffentliche Veranstaltung" hat.
Es geht hierbei für mich um die Klärung der Frage, wie ich eine öffenliche Veranstaltung klar erkennen kann.
Hintergrund ist das lt. Waffengesetz
verbotene Führen von Waffen und tragbaren Gegenständen bei
öffentlichen Veranstaltungen, Volksfesten, Aufzügen, Messen usw.

Gruss
NetteEtte

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

Eine Öffentliche Veranstaltung ist jede Veranstaltung bei der es sich um ein planmäßig zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis handelt, zu welchem Jedermann Zutritt hat, somit der Besucherkreis nicht eingeschränkt ist. Bei öffentlichen Gebäuden ist dieses z.B. der Fall.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
NetteEtte
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die erste Antwort.
"Jedermann" d.H. wenn z.B. eine Zutrittseinschränkung nach dem Motto "erst ab 16 Jahren, bzw. nur Begleitung der Erziehungsberechtigten"
vorliegt, dann ist das keine Öffentliche Veranstaltung.
Beispiel:
Zeltfest, aufgebaut um eine Dorfkneipe herum, einmal jährlich stattfindent, mit Umzäunung gesichert, damit keine Nichtzahler eintreten. Zutritt wie bei Gaststätten erst ab 18 Jahre, bzw. Kinder nur in Begleitung der Eltern.

mfg
NetteEtte

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Zeltfeste sind idR öffentliche Veranstaltungen. "Jedermann" heisst nicht "ohne Altersbeschränkungen", sondern lediglich, dass jedermann die Möglichkeit zum Zutritt hätte.

Keine öffentlichen Veranstaltungen sind z.B. Feste mit geschlossenen Gesellschaften.

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lankoron
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 17x hilfreich)

öffentlichkeit heisst, das ein nicht näher zu bestimmender Personenkreis gemeint ist. Dieser "näher zu bestimmend" bedeutet in der Regel, das die Mitfeiernden dem Veranstalter namentlich bekannt sind bzw. (z.B. bei Personalveranstaltungen in Betrieben oder Vereinsfeiern) eine fest umrissenen Personengruppe darstellen.

Einschränkungen aufgrund Alter, Aussehen und Bekleidung (z.B. beim Fasching), Beruf oder anderen zählt nicht, da jeder, der diese Voraussetzungen erfüllt, an einer solchen Veranstaltung teilnehmen kann.

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#5
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Allerdings müssen solche Einschränkungen auch in der Ankündigung einer solchen Veranstaltung kalr genannt sein. Nur Personen, die von vorneherein ausgeladen wurden, dürfen - ohne vorher gestört zu haben - ausgeschlossen sein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Andreas L.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Mich würde jetzt interessieren, in welchen gesetzbüchern genau daklariert ist, wann eine Veranstaltung unter welchen Voraussetzung als öffentlich gilt.

Vielen Dank schon im voraus.

Andreas

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