o2 sperrt Internetzugang zwei Tage nach SMS

9. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
eddi_j
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 8x hilfreich)
o2 sperrt Internetzugang zwei Tage nach SMS

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem.

Letzten Monat hat o2 bei mir statt meinen vertraglich vereinbarten Betrag in Höhe von 65,00€ einen Betrag in Höhe von 145,00€ abgebucht. Diese Lastschrift habe ich zurückgebucht, weil ich überprüfen wollte, warum sich der Betrag mehr als verdoppelt hat. Lange Rede kurzer Sinn, war alles richtig, ich bin in den o2 Shop und habe den Betrag nachgezahlt.

Diesen Monat erhalte ich die Rechnung in Höhe von 205,00€, hab aber gesehen, dass der Betrag in Höhe von 145,00€ mit drauf ist (den ich schon beglichen habe).

Eigentlich zieht o2 die Rechnungen ca. am 04. des Monats ein. Samstag erhalte ich dann folgende SMS:

"Guten Tag, wir konnten Ihre aktuelle Rechnung nicht abbuchen. Wollen Sie weiter surfen? Dann zahlen Sie bitte umgehend 65,00€ bar in einem unserer o2 Shops ein. Ihr o2 Team".

Daraufhin habe ich meine Kontoauszüge gecheckt und bemerkt, dass o2 garnicht erst abgebucht hat. Mein Internetzugang ist dennoch gesperrt. Samstag war ich verhindert, Sonntag hat o2 zu und heute schiebe ich eine Doppelschicht, die es mir nicht möglich macht mal eben nach o2 zu fahren um zu bezahlen.

Ich habe im Internet gelesen, dass erst bei einem Betrag ab 75,00€ und zwei Wochen vorheriger Ankündigung ein Dienst gesperrt werden kann. Stimmt das?

Wie sieht das jetzt aus mit den Tagen, an denen ich kein Internet-Zugang haben werde? O2 hat schließlich nicht bei mir abgebucht .. sehe ich das falsch?

Vielen Dank im voraus :)

LG Eddi

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Vermutlich hat man wegen der Rücklastschrift die Einzugsermächtigung stillgelegt. Von daher würde ich mal die Füße stillhalten und mit den bisherigen Rechnungen und Quittungen in den Shop und bezahlen (zur Not jemanden beauftragen). Kosten der Rücklastschrift nicht vergessen.

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#2
 Von 
eddi_j
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Natürlich ist der nächste Schritt, die Rechnung zu bezahlen. Das ist nicht das Problem.

Mir stellt sich nur die Frage, ob es den rechtlich in Ordnung ist, dass zwei Tage nach einer SMS der Internetzugang direkt gesperrt werden kann?

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Es ist bekannt, das O2 das Internet sehr schnell als Druckmittel sperrt. Die 75€-Grenze wird nur für Telefon ausgelegt. Es gibt zwar einzelne gegenteilige Urteile, aber kein Urteil einer höheren Instanz und auch noch keine Maßnahme seitens des Verbraucherschutzes. Hat man die Ursache wiederholt selbst geliefert, dann ist man in einer ungünstigen Situation.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Ich habe im Internet gelesen, dass erst bei einem Betrag ab 75,00€ und zwei Wochen vorheriger Ankündigung ein Dienst gesperrt werden kann. Stimmt das?

Jein.
§45k Abs. 2 Telekommunikationsgesetz lautet:
Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. (...)
Aber es gibt noch den Absatz 4 - und da gilt weder die 75€-Grenze noch die Ankündigungspflicht:
Der Anbieter darf eine Sperre durchführen, wenn wegen einer im Vergleich zu den vorangegangenen sechs Abrechnungszeiträumen besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderung des Anbieters in besonderem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Teilnehmer diese Entgeltforderung beanstanden wird.
Das könnte auf Ihren Fall passen. Der Forderungsbetrag ist höher als sonst üblich - und es gibt einen Anhaltspunkt, dass Sie nicht bezahlen werden (weil Sie beim letzten Mal die Lastschrift zurückgebucht haben).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
eddi_j
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank nochmal für die Antworten.

Ok, habe das mit der 75€ Grenze dann wohl falsch verstanden, wenn der Internetzugang gesperrt werden kann.

@drkabo:

Vielen Dank für den Auszug. Meine Monatsrechnung liegt eigentlich nicht höher als sonst, nur wurde die EInzahlung nicht mit eingeführt in die Rechnung. Aber es passiert.

Vielen Dank, ich werde heute jemanden versuchen zu engagieren, den Betrag einzuzahlen :)

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