nur eine frage...

3. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
CuteWithoutE
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)
nur eine frage...

Hallo an alle...
Ich bin neu hier und ich habe auch nur eine Frage.

Ich hatte letztes Jahr einen Autounfall (ich bin schuld an dem Unfall gewesen), ich möchte aber auch nicht genauer drauf eingehen, es ist schon schlimm genug. :/

Meine Frage ist nun diese:
Ich habe schon eine Anklageschrift bekommen, nun steht aber etwas völlig falsches in der Anklageschrift und nun wollte ich fragen wie das läuft? Mein Anwalt hat schon darauf hingewiesen in einem Brief, dass das was dort steht völlig falsch ist.
Meine Frage ist nun, kann die Staatsanwaltschaft das denn noch ändern vor der Verhandlung, damit keine Verhandlung eröffnet wird mit einer falschen Tatsache.

Das interessiert mich einfach, denn einige sagen nein man kann es nicht mehr ändern, erst bei der Verhandlung wahrscheinlich und andere sagen, klar die Staatsanwaltschaft kann es jeder Zeit ändern.
Ich wollte einfach nur mal nachfragen..

Ich danke im Voraus
..

-----------------
""

-- Editiert CuteWithoutE am 03.01.2014 23:42

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Die Frage ist falsch gestellt. Ihr Anwalt wird ja seine Einwendungen nicht der Staatsanwaltschaft vorgetragen haben, sondern dem Gericht. Dieses muß nämlich über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden. Wenn Ihr Anwalt nun wirklich so tolle Beweise hat, wird das Gericht die Anklage halt nicht zur Verhandlung zulassen. Allerdings darf ich darauf hinweisen, daß das bei weniger als einem Prozent aller Anklagen vorkommt. Und ansonsten kann natürlich in der Verhandlung in jeder Weise von der Anklage abgewichen werden - von der Umstellung auf einen schlimmeren Tatvorwurf bis zum Freispruch ist da bekanntlich alles drin.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CuteWithoutE
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)

okay ja sorry dann habe ich die Frage falsch gestellt, war keine Absicht. Natürlich ging es ans Gericht.

Es geht mir auch überhaupt nicht darum, dass die Anklage nicht zur Verhandlung zugelassen wird (es war einfach nur mal eine Frage, die mich interessiert hat) und nicht weil ich darauf hoffe, dass die Verhandlung nicht stattfindet.
Ich habe wirklich ganz andere Probleme als über eine Strafe nachzudenken, die mir das Gericht geben wird.
Die schlimmste Strafe habe ich schon bekommen!


-----------------
"People do not die from suicide, they die from sadness."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.866 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen