nur Flugbuchung bei KLM Flug mehrfach stoniert was jetzt?

13. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Fretchen123
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(68 Beiträge, 2x hilfreich)
nur Flugbuchung bei KLM Flug mehrfach stoniert was jetzt?

Ich habe im August für Januar 2018 einen Flug bei KLM nach Sint Maarten gebucht.

Die ursprüngliche Buchung war der Hinflug mit einem Zwischenstopp in Paris dann nach Amsterdam und dort direkt nach Sint Maarten alles KLM Flüge.
Mitte letzten Monats kam die Nachricht das KLM den Flugplan ausdünnt ich wurde dann erst auf ein neues Flugdatum 31.12. gesetzt nochmal ein paar Tage später kam dann ein neues Ticket:

dieses mal ging es direkt von Paris nach Sint Maarten dieses mal waren es alles Airfrance Flüge am gleichen Tag wie ich ursprünglich gebucht hatte.

Jetzt kam vor ein paar Tagen dass auch Airfrance die Flüge streicht.
Ich hatte jetzt gewartet das wieder eine automatische Umbuchung kommt aber bisher ist absolut nix passiert

Die Frage was kann ich jetzt machen?

Wenn ich auf die Airfrance Seite gehe kommt eine sehr abendteuerliche Flugkombination raus die Airfrance Seite gibt selber folgende Warnungen raus:

Die Flugroute beinhaltet eine Nacht in Pointe-a-Pitre. Die Kosten für die Übernachtung sind von Ihnen zu tragen. Bitte informieren Sie sich über die Einreiseformalitäten in das betreffende Land.
Die Flugroute beinhaltet einen Flughafenwechsel in Paris. Sie müssen Ihr Gepäck in Empfang nehmen, bevor Sie den Flughafen wechseln.
Der Flug AF4560 legt einen Zwischenstopp in Dominica,Dominica ein. Bitte informieren Sie sich über die Einreiseformalitäten für das betreffende Land.

Ich gehe mal davon aus irgendwann würde diese Umbuchung so von Airfrance kommen jetzt aber die Frage muss ich die so akzeptieren? und was ist mit der zusätzlichen Übernachtung Pointe-a-Pitre sollte ich so umgebucht werden?

Alternativ habe ich eine deutlich einfachere Strecke gefunden und zwar direkt nach Atlanta und von dort direkt nach Sint Maarten mit Delta also auch Skyteam könnte man drauf bestehen diese schnellere und einfachere Strecke umgebucht zu bekommen?

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15 Antworten
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#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Streichungen von Fluegen sind gemaess EU-Fluggast-VO 261/2004 nach Artikel 5, 1c der VO zulaessig, wenn sie langfristig erfolgen. Das ist hier der Fall.

Sie koennen selbstverstaendlich von der Flugbuchung zuruecktreten, den Flugpreis hat man Ihnen zu erstatten. Dann koennen Sie ja den Flug bei der amerikanischen Delta neu einbuchen.

Air France / KLM haben sich vor vielen Jahren zusammengeschlossen und sind ein Unternehmen, obwohl sie nach wie vor unter Air France und KLM weiterfliegen. Das Problem mit den Fluegen nach Sint Maarten sind die grossen Zerstoerungen, die der Hurrikan kuerzlich anrichtete, dort moechte im Moment keiner mehr hin.

Viele Gruesse
bernardoselva

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#2
 Von 
Fretchen123
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo

das KLM/Air France eins sind ist mir schon klar ich bin früher schon häufiger hin und her gebucht worden.

Klassiker ist eben Anschluss in Paris bzw. Amsterdam weg und man wird eben auf die andere Route des Partners umgebucht wenn dort der Anschluss noch erreicht wird.

Die Frage ist auch eher wie in diesem Fall der Artikel 5 1a der auf Artikel 8 der Verordnung bezug nimmt zur Geltung kommt.

Das ich Geld zurück bekommen und neu buchen kann ist völlig klar allerdings sind die Preise seit dem Buchungszeitpunkt massiv gestiegen, was natürlich sicher auch an der Verknappung der Kapazitäten liegt.

Aber mich hat auch eher der Artikel 8 b beschäftigt der ja eine Ersatzbeförderung vorsieht und die Frage wie diese Aussehen kann.


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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Fretchen123):
......Die Frage ist auch eher wie in diesem Fall der Artikel 5 1a......

Da fuer den Januar 2018 gebucht wurde fallen Unterstuetzungsleistungen nicht an.

Zitat (von Fretchen123):
......Aber mich hat auch eher der Artikel 8 b beschäftigt......

Airlines muessen nur soweit Ersatzfluege anbieten, wenn sie diese selbst im Angebot haben. Siehe hier: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE531702011&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint unter Punkt 17

Man bietet Ihnen Ersatzverbindungen an, die man selbst im Angebot hat, die aber nicht Ihren Vorstellungen entsprechen. Das waere dann Ihr Problem, wenn Sie sich mit den Ersatzfluegen nicht anfreunden koennen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#4
 Von 
Fretchen123
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke die Entscheidung ist interessant und hilfreich.

Ich werd dann mal mit KLM Kontakt aufnehmen und mal sehen was die sich vorstellen, denn Air France hat das Ziel ja noch im Programm nur eben deutlich komplizierter als vorher aber ok das ist jetzt auch nicht das riesige Problem.
Aber eine Frage bleibt dazu bei der jetzt buchbaren Route gibts ja eine Übernachtung wie ist diese dann zu regeln?

Ansonsten versuche ich mal ob es durch Vergleichslösung möglich ist auf Delta gebucht zu werden da innerhalb der selben Allianz geht sowas ja oft viel einfacher

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Fretchen123):
.......Aber eine Frage bleibt dazu bei der jetzt buchbaren Route gibts ja eine Übernachtung wie ist diese dann zu regeln.....

Wenn Sie uebernachten muessen, dann koennen Sie entweder die Zeit auf dem Umsteigeflughafen verbringen oder ein Hotelzimmer buchen, das Sie zu zahlen haetten.

Zitat (von Fretchen123):
.........Ansonsten versuche ich mal ob es durch Vergleichslösung möglich ist auf Delta gebucht zu werden da innerhalb der selben Allianz geht sowas ja oft viel einfacher........

Versuchen koennen Sie es. Ob man sich darauf einlaesst wage ich zu bezweifeln, denn es besteht keine Verpflichtung.

Viele Gruesse
bernardoselva

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#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von nikseib):
.......Wenn die Airline auf eine Verbindung umbucht die eine Übernachtung enthält muss auch diese die Kosten in angemessener Höhe übernehmen......

Wo steht das??

Viele Gruesse
bernardoselva

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#9
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von nikseib):
.......wo das steht einfach in den Artikeln 5,8 und 9 der EU Verordnung 261/2004......

Noeee, finde ich ueberhaupt nicht! Bis zwei Wochen vor Abflug duerfen Airlines Flugplanaenderungen vornehmen und hier fallen nun mal die gebuchten Fluege aus, aus welchen Gruenden auch immer. So lese ich das aus der EU-Fluggast-VO 261/2004!

Zitat (von nikseib):
......der ursprüngliche Beförderungsvertrag und die Verpflichtung zur Ersatzbeförderung besteht jedoch weiterhin......

Noeee, leite ich nicht aus der EU-Fluggast-VO 261/2004 ab.

Zitat (von nikseib):
......kann man bezweifeln ob die Ersatzbeförderung noch gleichwertig ist......

Das mit der Ersatzbefoerderung und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten ist im Artikel 5, 1 c ii und iii geregelt, gilt aber nur fuer die moegliche Ausgleichszahlung. Ansonsten finde ich nichts darueber, was gleichwertig waere oder was nicht.

Zitat (von nikseib):
......Das LG Urteil ist übrigens nicht wirklich viel wert denn die neueren Entscheidungen der Höheren Instanzen sind anders ausgefallen......

Dann sagen Sie doch einmal bitte welche Entscheidungen das sind........ (kann ja nur noch OLG, BGH oder EU-GH sein.) Sollte ich da etwas verpasst haben?


Viele Gruesse
bernardoselva

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#11
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von nikseib):
.....das ist ein Irrtum! Die ein bzw. zwei Wochenfrist ist nur für die Ausgleichszahlung relevant! Für die Regelungen der Verpflichtung der Ersatzbeförderung eben nicht........

Ist also nur fuer die Ausgleichszahlung relevant??? Aha, dann steht Satz 1, a und b nicht in Ihrem Gesetzestext des Artikels 5 :crazy:

Wie ich schon erwaehnte steht in der VO nichts davon drin, dass weiterhin der Befoerderungsvertrag besteht. Ich habe ja auch schon immer wieder reklamiert, dass die VO in vielen Punkten zu schwammig formuliert ist, hier ist sie auch nicht eindeutig. Evtl. kann man die Verpflichtung zur Befoerderung durchaus aus dem geschlossenen Vertrag, also ueber das BGB; ableiten, aber eben nicht nach der EU-Fluggast-VO.

Die Fluggesellschaft verweigert ja auch grundsaetzlich nicht die Befoerderung, allerdings kann sie die gebuchten Verbindungen nicht aufrecht erhalten, sondern bietet Ersatz an, der mich persoenlich auch nicht begeistern wuerde, das gebe ich gerne zu. Die Fluggesellschaft ist allerdings nicht verpflichtet Flugplaene der Mitbewerber zu waelzen, was Sie bestreiten, aber keine entsprechenden Urteile anfuehren, die Ihre Behauptungen stuetzen - entgegen Ihrer anders lautenden Behauptungen!!!. Nun kann der Fluggast entscheiden, mach ich das oder verlange ich Rueckzahlung, was ja augenscheinlich nicht verweigert wurde und mit der VO ueberein stimmen wuerde.

Sie koennen es versuchen zu drehen wie Sie wollen - fuer meine Begriffe handelt die Airline korrekt.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#13
 Von 
Fretchen123
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 2x hilfreich)

hey Leute ich hatte vorhin mit der KLM Hotline telefoniert lief ganz gut!

Ich fliege jetzt einen Tag früher ab komme aber am gleichen Tag wie gebucht an. Statt X mal Umsteigen, Flughafen wechseln und Zwischenlanden habe ich einen Flug nach Atlanta bekommen dort übernachten und dann geht es weiter.
Beim Rückflug gibt es nochmal einen Umstieg in Amsterdam aber damit kann ich gut leben.

Die Übernachtung in Atlanta muss ich jetzt selbst zahlen habe aber einen 50Euro Kulanz Gutschein für die nächste KLM bekommen wenn ich dazu rechne das ich jetzt die 20Euro spare weil ich nicht um 4Uhr mit dem Taxi fahren muss ist alles gut.

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#14
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Fretchen123):
.......ist alles gut.......

Sich zu einigen ohne das man vor Gericht rennt, das ist immer der beste Weg. Ich wuensche einen guten Flug.


Viele Gruesse
bernardoselva

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