notarielle zustimmungserklärung

22. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
susi76123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
notarielle zustimmungserklärung

Ich habe aus einem Verkauf eines Ackergrundstücks eine kleine Summe geerbt. durch eine Erbengemeinschaft. Nun haben wir einen Brief von einer Notarin bekommen mit dem Kaufvertragsentwurf und einen Zettel wo wir unser Bankdaten angeben sollen. Wenn wir zu dem Termin nicht erscheinen Können sollen wir eine notarielle Zustimmung einreichen.
vievielkostet sowas. ich wohne zu weit weg um kurz mal dahin zu fahren.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo,

es wird von einem Notar bei Dir vor Ort bestätigt, dass Du selbst die Unterschrift geleistet hast.

Dafür und für den Versand an den (Verkaufs-)Notar hab ich im Jahre 2000 rund 180 DM bezahlt. Wird nicht preiswerter geworden sein.

Frag mal nach, ob der Notar auch eine Unterschriftenbestätigung durch den Pfarrer oder per Postident akzeptiert. Das kostet weniger, beim Pfarrer nur ne Spende.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8015 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Frag mal nach, ob der Notar auch eine Unterschriftenbestätigung durch den Pfarrer oder per Postident akzeptiert. Das kostet weniger, beim Pfarrer nur ne Spende.

Es wird eine notariell beglaubigte Zustimmungserklärung benötigt.

https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__29.html

Wenn die Zustimmungserklärung bereits vorbereitet ist und Du nur noch beim Notar unterschreiben musst, fällt für die reine Unterschriftsbeglaubigung höchstens eine Gebühr in Höhe von EUR 70,-- an (hinzu kommen noch Auslagen und dei UST). Wie hoch die Gebühr ist, hängt vom Wert Deines Anteils ab. Die Kosten werden anhand einer Gebührentabelle berechnet.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ich weis, aber der Sachverhalt ist auch dann erfüllt, wenn nicht vor Ort unterschrieben wird.

Hier geht es nur darum, ob der Notar die Fremdbeglaubigung der eigenen Unterschrift durch eine andere Stelle die nicht ebenfalls Notar ist, akzeptiert.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8015 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Hier geht es nur darum, ob der Notar die Fremdbeglaubigung der eigenen Unterschrift durch eine andere Stelle die nicht ebenfalls Notar ist, akzeptiert.

Dem Notar ist bekannt, dass die Erklärung gem. § 29 GBO dem Grundbuchamt durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen werden muss. Ein Postidentverfahren oder die Unterschrift beim Pfarrer genügt nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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