nochmals: Führerschein auf Probe / Alkohol/Unfall

29. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
HorstRatlos
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)
nochmals: Führerschein auf Probe / Alkohol/Unfall

Vorweg:
Die Nerven liegen blank
...habe z.Zt nicht die Ruhe das Forum zu durchsuchen
...ich könnte ausrasten
...wie blöd kann man als Teenie sein?

Sehr geehrte Damen u. Herren,
Ich hätte einige Rechts.-bzw. Vorgehensfragen zum Thema:
Führerscheineuling/Probezeit/Alkoholunfall.
Vorraus folgende Sachlage:
Mein Sohn, 18Jahre, Azubi (ca. 900€ brutto) Führerschein (folgend "FS" genannt) auf Probe,
hat am letzten Wochenende, unter Alkoholeinfluß (Atemalkohol 1,26 Promille)
einen Unfall mit Sachschaden (Verkehrsschild) verursacht.
Polizei hat FS sichergestellt und Unfall aufgenommen
Pkw ist auf meine Person angemeldet / versichert.
Nun zu meinen eigentlichen Fragen:
1. Wie sollen wir uns in der jetzigen Situation verhalten?
Bisher haben wir nichts von irgendeiner Stelle(Polizei etc.) gehört.
2.Was passiert meinem Sohn, bzw. was kommt auf uns?
Höhe der Strafe?
Höhe der weiteren Verfahrenskosten (Gericht, Blutentnahme,Polizei usw.)
Punkte?
Dauer des FS-entzugs?
MPU ? (hoffentlich nicht,man hört nichts Gutes)
3.Was ist zu tun wenn alles rechtskräftig festgelegt ist? (FS-entzug, Strafe)
Was sollte dann in welchen, zeitlichen Rahmen unternommen werden?
(Aufbauseminare,FS-Beantragung)
Oder kann der Fall eintreten daß der FS nochmals komplett neu gemacht
werden muß?
4.Welche Unterstützung sollte gesucht werden, wenn es zur Verhandlung
kommt? (Azubi/Prozessbeihilfe,kostenfreie Rechtsberatung?)

Ich weiß Sie können, ohne genaue Kenntniss des speziellen Falles sicher
"nur" pauschal antworten.
Ich und meine Familie wären Ihnen trotzdem
für jede hilfreiche Antwort sehr dankbar.
Hochachtungsvoll
HerrRatlos

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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18 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Hallo HerrRatlos,

vornweg: Ich hoffe es ist in Ordnung wenn ich Dich duze, was dann natürlich auf Gegenseitigkeit beruhen sollte.


Deinem Sohn wird eine Straftat gemäß § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) vorgeworfen. Aufgrund seines Alters wird es zu einer Gerichtsverhandlung geben. Im Rahmen dieser Gerichtsverhandlung wird der Richter auch entscheiden ob das Erwachsenenstrafrecht oder das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Bei einem 18-jährigen ist die Anwendung des Jugendstrafrechts wahrscheinlich, die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts aber durchaus möglich.

Bei Anwendung des Erwachsenenstrafrechts erwartet Deinen Sohn eine Geldstrafe in Höhe von ca. 40 Tagessätzen. Bei Anwendung des Jugendstrafrechts wird er zur Ableistung von Sozialstunden verurteilt werden.

Dessen ungeachtet wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von 12-15 Monaten verhängt werden. Eine neue Fahrerlaubnis kann er 3 Monate vor Sperrfristende beantragen. Die Ablegung der Prüfungen oder Fahrstunden sind nicht erforderlich.

Die Probezeit ruht während der Zeit ohne Fahrerlaubnis. Nach Neuerteilung beginnt sie wieder zu laufen und wird zudem um 2 Jahre verlängert. Es gilt außerdem eine verschärfte Probezeit. Jeder weitere A-Verstoß oder zwei B-Verstösse während der Probezeit führen automatisch zur MPU. Vor Neuerteilung ist außerdem ein Seminar für alkoholauffällige Fahranfänger zu absolvieren.

Die KFZ-Haftpflicht muss den Fremdschaden regulieren, kann aber bis zu 5000€ Regress fordern. Da der Fremdschaden vermutlich geringer ist wird auch die Regressforderung entsprechend geringer ausfallen. Es empfiehlt sich aber die Regulierung des Schadens aus eigener Tasche. Damit kann der Schadenfreiheitsrabatt gerettet werden. Diesbezüglich empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

In Zeiten von Flatratepartys und Komasaufen erscheinen rund 1,3‰ vielleicht nicht viel. Dennoch ist Dein Sohn stark Alkoholmißbrauchsgefährdet. Es empfiehlt sich daher ein Besuch bei der örtlichen Drogenberatung. Das kommt auch beim Staatsanwalt und dem Richter gut an. Bei sozialverträglichem Alkoholkonsum ist eine Alkoholisierung von 1,3‰ ausgeschlossen. Spätestens ab ca. 1‰ setzen die körbereigenen Abwehrreaktionen ein (Übergeben). Wer mit 1,3‰ noch ein Fahrzeug führen kann, auch wenn es in einem Unfall endete, ist Alkohol gewöhnt.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HorstRatlos
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Freudenfeuer!
Ja..DUzen geht i.O
Danke für Deine hilfreiche Antwort.
Jetzt wissen wir ja ungefähr, was Sohnemann bzw. uns erwartet.
Sag mal so:" ...geht ja gerade noch und ist machbar!"
Und "3x Holz" daß alles ohne Personenschaden abgegeangen ist.
Verkehrsschild und Pkw...? Ist "nur" Geld.
Wollen nun hoffen daß keine MPU gefordert wird...man hört da nix Gutes.
Nochmal DANKE! für Deine Hilfe

.Endlich mal kein blödes Gelaber, wie:
"Pech gehabt, Blödheit,lebenslang wegsperren!"
Danke
MfG
H

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Hallo Herr Ratlos,

quote:
Wollen nun hoffen daß keine MPU gefordert wird
Sofern Dein Sohn Ersttäter ist und die BAK unter 1,6‰ bleibt wird es nicht zur MPU kommen. Die BAK lässt sich in ca. einer Woche bei der Polizei erfragen.

quote:
man hört da nix Gutes.
Ansichtssache. Zur Alkohol-MPU muss jemand, dessen Umgang mit Alkohol problematisch ist. Durch die MPU wird man zum Umdenken und zu einer Verhaltensänderung gezwungen wenn man sie bestehen will. Mir sind etliche Personen bekannt, die zunächst stinksauer waren weil sie zur MPU mussten, und erst im Zuge der Vorbereitung auf die MPU merkten was in ihre Leben alles schief gelaufen ist. Im Nachhinein waren diese Kandidaten froh, dass sie durch die MPU Umdenken mussten und ihr Leben wieder in den Griff bekommen haben. Mit der richtigen Vorbereitung ist eine MPU übrigens durchaus auf Anhieb zu bestehen.

Vorliegende Trunkenheitsfahrt bleibt ab der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis 10 Jahre verwertbar. Sollte Dein Sohn in dieser Zeit nochmals mit Alkohol im Straßenverkehr auffallen, und dazu reichen u.U. schon 0,3‰, muss er zur MPU. Das kann sogar dann passieren wenn er mit dem Fahrrad unterwegs ist.


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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HorstRatlos
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

an Freudenfeuer

Hoffe mal nicht daß er nen Alk.-oder lebensproblem mit sich trägt.
Habe aber von MPU-Auftritten von "eingeschleußten" Journalisten gehört, die dann auch mit Pauken+Trompeten durch die Untersuchung durchgefallent sind.
ich hätte auch Bammel vor solchen Phsychodoktoren, die dir alles, jede Äußerung und jede Aussage auslegen wie SIE denken.
An die Kosten (Azubi mit 900€ brutto und die Mittel der Family sind auch nicht unendlich) darf ich gar nicht denken.
Abgesehen von der zeitlichen Ausdehnung der Geschichte bei evtl. mehreren, nötigen Anläufen.
So blöd wie das Verhalten war, okay...
Finde: "Man kann mit zu harter Vorgehensweise, einem jungen Erwachsenen auf die Zukunft in gewisser Weise verbauen!"
Angenommen für die Ausbildung wäre der Schein unabdingbar-was hier im Ländlichen die Regel ist-da hat meiner noch Glück.
Deswegen kann's auch zu phsychischen bzw, Alkoholproblemen kommen..und keinem ist geholfen
Ja ich weiß :"Sollte man sich vorher überlegen!"
Aber mein Standpunkt ist: Ordentlicher Schuss vor'n Bug,(finanziell und auch längerer Entzug der FS) als letzte Warnung, aber man sollte die Härte unter Berücksichtigung der Situation des Delinquenten nicht übertreiben.
Wie ich natürlich denken würde wenn so ein besoffner Idiot,wie mein Sohn, meinen Sohn ins Krankenhaus oder auffen Friedhof gebracht hätte....
Wills nie erfahren.

So genug Worte
Is aber mal gut sich auszureden ...is doch hier kein Seelenforum :-) )
Denn die ganze Situation / Ungewissheit geht an die Nerven

MfG
Herr Ratlos

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Hallo Herr Ratlos,

quote:
Hoffe mal nicht daß er nen Alk.-oder lebensproblem mit sich trägt.
Das wohl nicht unbedingt. Aber er ist Mißbrauchsgefährdet. Wie ich bereits ausführte schafft jemand, der Alkohol sozialverträglich konsumiert, 1 oder maximal 1,1 Promille. Dann ist er aber stockbesoffen und nicht mal mehr in der Lage die Tür eines Fahrzeugs zu öffnen oder das Zündschloß zu finden. Dein Sohn konnte mit einer AAK von knapp 1,3‰ noch fahren. Erschwerend kommt hinzu, dass er sich bereits in einem Alter von 18 Jahren bereits eine derart hohe Alkoholtoleranz aufgebaut hat. Das sollte, vor allem für ihn, aber auch für Euch als Eltern Grund genug zum Nachdenken sein.

quote:
Habe aber von MPU-Auftritten von "eingeschleußten" Journalisten gehört, die dann auch mit Pauken+Trompeten durch die Untersuchung durchgefallent sind.
Ich gehe mal davon aus, dass Du Dich nie intensiv mit dem Thema MPU befasst hast / befassen musstest, und somit keine echte Ahnung vom Ablauf einer MPU hast. Das ist keineswegs böse gemeint. So lange man nicht hin muss braucht man sich schließlich nicht damit zu beschäftigen. Wie aber soll ein Journalist, der kein Alkoholproblem hat, einem Gutachter von seinen Trinkmotiven berichten und daraus Vermeidungsstrategien entwickeln? Wer keinen Alkohol mißbraucht hat auch keine Trinkmotive. Dessen ungeachtet muss man sich auf eine MPU individuell vorbereiten. Das ist kein Intelligenztest. Ohne Vorbereitung rasselt auch ein Professor durch die MPU. Mit der richtigen Vorbereitung kann es ein Hilfsarbeiter dagegen auf Anhieb schaffen. Viele gehen die MPU einfach falsch an, bereiten sich nicht vor, fallen durch und berichten dann am Stammtisch das sie wegen der Abzocke durchfallen mussten damit sie nochmal die Kohle abdrücken müssen. Sorry, aber das ist kompletter Quatsch. Die einschlägigen Internetforen haben eine Erfolgsquote von über 90%.

quote:
ich hätte auch Bammel vor solchen Phsychodoktoren, die dir alles, jede Äußerung und jede Aussage auslegen wie SIE denken.
Zugegeben, das ginge mir nicht anders.

quote:
An die Kosten (Azubi mit 900€ brutto und die Mittel der Family sind auch nicht unendlich) darf ich gar nicht denken.
Zugegeben. Das ist kein billiger Spaß. Aber wie so oft im Leben muss man eben die Suppe auslöffeln, die man sich eingebrockt hat. Auch ohne MPU wird diese Trunkenheitsfahrt Deinen Sohn eine Stange Geld kosten.

quote:
Abgesehen von der zeitlichen Ausdehnung der Geschichte bei evtl. mehreren, nötigen Anläufen.
Wenn man die Sperrfrist zur Vorbereitung nutzt verliert man keine Zeit. 3 Monate vor Sperrfristende kann man dann die neue Fahrerlaubnis beantragen, geht innerhalb dieser 3 Monate zur MPU, besteht sie und bekommt die neue Fahrerlaubnis rechtzeitig zum Sperrfristende.

quote:
Finde: "Man kann mit zu harter Vorgehensweise, einem jungen Erwachsenen auf die Zukunft in gewisser Weise verbauen!"
Diese Meinung kann ich nicht teilen. Dein Sohn hat in der Fahrschule gelernt das man sich nicht alkoholisiert hinters Steuer setzen darf. Er kannte die Konsequenzen zumindest annähernd. Wenn dann hätte er sich selbst die Zukunft verbaut, nicht der Staat.

quote:
Angenommen für die Ausbildung wäre der Schein unabdingbar-was hier im Ländlichen die Regel ist-da hat meiner noch Glück.
Du glaubst gar nicht wie viele Leute sich besoffen ans Steuer setzen und ihren Lappen verlieren obwohl sie beruflich darauf angewiesen sind. Oft werden auch Berufskraftfahrer erwischt. Dem Gesetzgeber sind die Lebensumstände und die berufliche Zukunft aus gutem Grund egal. Wer stark alkoholisiert ein Fahrzeug führt hat seine mangelnde Fahreignung unter Beweis gestellt. Zum Schutze der Allgemeinheit wird er für einige Zeit aus dem Verkehr gezogen. Je nach den Umständen muss er die Wiederherstellung seiner Fahreignung in Form einer MPU unter Beweis stellen.

quote:
Deswegen kann's auch zu phsychischen bzw, Alkoholproblemen kommen..und keinem ist geholfen
Nö, erst kommt das Alkoholproblem und dann die MPU. Aus der MPU resultiert kein Alkoholproblem. Wer aber aufgrund seines Alkoholproblems in Selbstmitleid versinkt und den Kummer im Alkohol ertränkt wird die MPU nicht bestehen können.

quote:
Aber mein Standpunkt ist: Ordentlicher Schuss vor'n Bug,(finanziell und auch längerer Entzug der FS) als letzte Warnung
Dies wird bei Deinem Sohn geschehen. Eine MPU ist bei ihm nach Stand der Dinge unwahrscheinlich. Wirklich sicher kann man das erst sagen wenn die BAK vorliegt.

quote:
aber man sollte die Härte unter Berücksichtigung der Situation des Delinquenten nicht übertreiben.
Es geht hier nicht um eine möglichst harte Bestrafung, sondern um den Schutz der Allgemeinheit vor alkoholisierten Verkehrsteilnehmern.

quote:
Wie ich natürlich denken würde wenn so ein besoffner Idiot,wie mein Sohn, meinen Sohn ins Krankenhaus oder auffen Friedhof gebracht hätte...
Ich finde es gut, dass Du auch diesen Aspekt betrachtest. Viele Eltern haben dieses Schicksal leider schon erfahren müssen. Deshalb muss der Staat alles in seiner Macht mögliche tun um Trunkenheitsfahrten zu unterbinden. Dass das nicht wirklich möglich ist bleibt dabei traurige Gewissheit.

quote:
Wills nie erfahren.
Das wünsche ich Dir. Und ich wünsche Dir und Deinem Sohn, dass er aus seinem Fehler gelernt hat, und dass er nie wieder betrunken fahren wird.

quote:
Is aber mal gut sich auszureden ...is doch hier kein Seelenforum
Gehört auch dazu. War ja jetzt auch eher ein Meinungsaustausch als Seelenklempnerei. ;)

quote:
Denn die ganze Situation / Ungewissheit geht an die Nerven
Das glaube ich gerne. Deshalb sollte Dein Sohn die BAK in ca. 1 Woche bis 10 Tagen bei der Polizei erfragen. Dann ist zumindest die Ungewissheit bezüglich MPU Vergangenheit. Er sollte es aber vermeiden irgendwelche Angaben zur Sache zu machen. Die Fakten liegen dann auf dem Tisch. Durch eine unbedachte Aussage könnte er sich noch tiefer reinreiten. So wird durch eine gut gemeinte Aussage oftmals aus einer fahrlässigen eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt, was sich negativ auf das Strafmaß auswirken würde.



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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HorstRatlos
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Herr/Frau Freudenfeuer

Kurz gesagt: "Es war mir eine Stütze ,es war mir eine Freude!"

Wir versuchen das beste draus zu machen.
Leben geht weiter!
Bis irgendwann mal...

MfG
Herr Ratlos & Familie


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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
Herr/Frau Freudenfeuer
Ich bin männlichen Geschlechts. ;)

quote:
Wir versuchen das beste draus zu machen.
Das ist die richtige Einstellung. Die Familie scheint ja intakt zu sein und zusammen zu halten. Das ist gut. Leider ist das ja nicht immer selbstverständlich. Dennoch mal eine Frage am Rande: Es ist ja schön, dass Du Dich als Vater um die Sache kümmerst. Aber was macht Dein Sohn eigentlich? Er hätte ja auch mal versuchen können sich darüber zu informieren was ihn erwartet. Kopf hoch. Das ganze ist sicherlich eine unerfreuliche Situation. Aber es gibt Schlimmeres.

quote:
Leben geht weiter!
So ist es. Hinfallen kann jeder, und das ist auch keine Schande. Aber man muss dann wieder aufstehen. Möglicherweise hat dieser "Schuß vor den Bug" ja auch sein Gutes. Das wird sich aber erst später zeigen.

quote:
Bis irgendwann mal...
Würde mich freuen. Insbesondere wenn Du uns die BAK und den Ausgang des Verfahrens mitteilen würdest. Sollten neue Frage auftauchen: Jederzeit gerne.

quote:
"Es war mir eine Stütze ,es war mir eine Freude!"
Ersteres freut mich, Letzteres beruht auf Gegenseitigkeit.

quote:
MfG
dito.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HorstRatlos
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Freudenfeuer
Ich Ratlos nochmal:

Vielleicht können sie mir auch Auskunft zum Prozedere geben...
Zu welchem Zeitpunkt beginnt die Sperrfrist / FS-Entzug?
Am Tage des tatsächlichen Entzugs / Tag der Straftat oder erst wenn
alles rechtskräftig ist?
Was in Deutschland sicher noch
einige Wochen aber wahrscheinlicher Monate, Aufschlag bedeuten wird.

Als Kuriosum habe ich noch die Auskunft erhalten, daß angeblich, die Punkte,
ich denke mal wenigstens 7 an der Zahl, nach Ablauf der Sperre gelöscht werden.
Das erscheint mir doch sehr unglaubwürdig.

Zitat
^^Straftaten im Verkehr werden mit 7 Punkten bewertet.
die aber durch den Entzug gelöscht werden, er hat also keine Punkte mehr^^


Grüße
HerrRatlos (auch männlich :) )

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Hallo Herr Ratlos,

Die Sperrfrist mit dem Datum des Strafbefehls / Urteils. Die Zeit der vorläufigen Entziehung wird dabei berücksichtigt.

Beispiel: Die Verhandlung ist 4 Monate nach dm Vorfall. Der Richter hält eine Gesamtsperrfrist 12 Monate für angemessen Dann wird er eine Sperrfrist von 8 Monaten verhängen.

Richtig ist das es aufgrund des Entzugs der Fahrerlaubnis keine Punkte gibt. Der Verstoß als solcher wird aber dennoch im VZR eingetragen. Die Punkte3 werden also nicht zum Ende der Sperrfrist gelöscht sondern mit der Entziehung der Fahrerlaubnis. Das gilt auch für alle vor der Trunkenheitsfahrt erworbenen Punkte.

Falsch ist das es für Verkehrsstraftaten generell 7 Punkte gibt. Je nachdem um welche Straftat es sich handelt gibt es 5-7 Punkte. Für die Trunkenheitsfahrt Deines Sohnes gibt es aber tatsächlich 7 Punkte, die aber eben nicht eingetragen werden.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
HorstRatlos
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Ein Update
Sache kommt ins rollen
Ist alles nicht so glasklar, wie gedacht

1.- Vorladung als Beschuldigter
2.- unverbindliche Beratung beim ADAC-Anwalt (man ist ja PLUS-Mitglied)



Beratung:
-eigentlich das meiste schon gewusst
-Anwalt einschalten würde als allinklusive Paket 600€ kosten, wäre ein Minusdeal, weil ob 10 oder 12 Monate FS-Entzug ist nicht erheblich und in der Verhandlung einen Azubi wegen Geldstrafenhöhe armzurechnen unnötig,
weil
Jugendrecht,also keine Geldstrafe sondern wahrscheinlich Sozialstunden o.Ä.
-interessant:
MPU ist nicht ausschließlich von der Höhe
des Blutalkoholwertes (Grenze 1,6) abhängig.
Es kann auch mit geringerem Wert angeordnet werden.
Nähmlich unter Berücksichtigung der Gesamtmenge des zur Tatzeit über Trinkdauer usw. konsumierten Alkohols...(schwer vermittelbar)..jedenfalls kam der Anwalt zu dem Ergebniss daß Sohnemann, während 6 Stunden Party, gut Alkohol im Wert von ca. 1,8 Promille zu sich genommen haben muß ,und dies der Staatsanwalt auch so vorrechnen wird.
Dies bedeutet aber noch nicht MPU ja/nein,vom Gericht angeordnet, oder im Urteil verlangt,wird diese nicht.
Sondern bei wieder Beantragung des FS sieht die Führerscheinbehörde in die Akte und entscheidet dann unter Berücksichtigung der Gesamtsituation (junger Kerl, FS-Neuling usw, ) ob MPU ja oder nein..bissl nach Tageslaune eben.
Desweiteren wußte der ADAC-Anwalt nichts mit soganannten "Aufbauseminaren für Alk-auffällige FS-Neulinge" oder so ähnlich,anzufangen...seltsam

Vorladung:
5 Möglichkeiten
- hingehen...um Kopf und Kragen reden
-nur Angaben zur Person machen..und das wars
- ignorieren
-absagen (per Tel.)
- Absage schriftlich und diese in einen Reuebrief verpacken
("Weiß nicht wie es dazu kommen konnte.Tut mir alles so leid!")
Alternative 4 und 5 vom Anwalt und uns favorisiert, besonders Nr. 5.
Brief würde in Akte kommen und zumindest von Einsicht zeugen, und Richter und Staatsanwalt würden etwas wohlgesonnener.
Taktik eben.

Das ist also letzter Stand
Wenn das alles stimmt was der Anwalt sagt...warum soll er spinnen...
naja er wurde nicht bezahlt :-)
Ob gut oder schlecht für unsren Fall, jedenfalls interessant in Bezug auf Strafhöhe, Seminare und MPU .

MfG
HerrRatlos







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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Beratung: Sehe ich auch so.

Interessant: Es ist richtig, dass eine MPU nicht vom Gericht sondern von der FEB nach Antrag auf Neuerteilung angeordnet wird. es ist ebenfalls richtig, dass die ermittelte BAK nicht alleine dafür entscheidend ist. Es ist falsch das die FEB beliebig zurückrechnen kann ob Dein Sohn irgendwann mal mehr als 1,6‰ intus hatte. Ich kann verstehen das bei Dir die Nerven blank liegen. Aber das bringt Euch jetzt auch nicht weiter. Erfragt die BAK ca. eine Woche bis 10 Tage nach dem Vorfall bei der Polizei und poste sie hier. Dann sehen wir klarer. Nach den bislang vorliegenden Infos zu urteilen ist eine MPU sehr unwahrscheinlich. Also mach Dich nicht verrückt.

quote:
Desweiteren wußte der ADAC-Anwalt nichts mit soganannten "Aufbauseminaren für Alk-auffällige FS-Neulinge" oder so ähnlich,anzufangen...seltsam
Fällt zwar auch nicht unbedingt in seinen Aufgaben bereich, aber das spricht dennoch wirklich nicht für ihn. :(

Vorladung:
Ich würde Alternative 4 wählen. Reue zeigen kann Dein Sohn noch in der Verhandlung zeigen. Bis dahin ist auch etwas Zeit vergangen und ihr habt den Kopf wieder frei. Insbesondere sollten bis dahin alle Fakten wie z.B. BAK bekannt sein. Möglicherweise, und hoffentlich, hat sich bis dahin Dein Sohn auch Gedanken bezüglich seines Alkoholkonsums gemacht, entsprechend gegengesteuert und kann den Richter davon überzeugen die richtigen Maßnahmen getroffen zu haben.

quote:
Ob gut oder schlecht für unsren Fall, jedenfalls interessant in Bezug auf Strafhöhe, Seminare und MPU .
Reue ist positiv fürs Strafmaß. Wunder darf man dabei aber nicht erwarten. Vor allem muß man bei jeglicher Aussage aufpassen sich nicht zusätzlich zu belasten. Wenn Dein Sohn einräumt gefahren zu sein obwohl er wusste das er das aufgrund seiner Alkoholisierung nicht hätte machen dürfen, wird aus einer fahrlässigen eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt, und das Strafmaß erhöht sich entsprechend.

Was das Seminar angeht darfst Du mir vertrauen. Da hat der Anwalt wohl keine Ahnung von.

MPU is twie gesagt eher unwahrscheinlich, aber da müssen wir erst einmal die BAK abwarten.

Hat Dein Sohn gegenüber der Polizei irgendwelche Angaben, insbesondere hinsichtlich Trinkmenge und Trinkende gemacht?

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
HorstRatlos
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

...hat etwas gedauert

Letzter Stand

-polizeiliche Vorladung:
wurde telefonisch abgesagt - bis heute keine weitere behördliche Reaktion

-Blut alkoholspiegel:
1,20 ‰
UFF geringer als der gemessene Atem alkoholwert
Endlich einmal so etwas wie eine "positive" Neuigkeit

gegenüber der Polizei irgendwelche Angaben?
- wurde nicht gemacht
wenn mal annimmt / hofft daß, das Erinnerungsvermögen, trotz des Alkohols
noch intakt gewesen ist

Gedanken bezüglich seines Alkoholkonsums
seit der tragischen Nacht, hat sichs erst einmal
mit Party und Getränken
"Die Jugend ist schwer getroffen!"
Hat etwas bis zu ersten Reaktionen gedauert (Schockstarre?)
Jetzt ist alles, besonders die Folgen wohl aber voll durchgedrungen.

MfG
HR


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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
whatever66
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo

vorab,muß ich gestehen,daß ich nicht jedes Wort
des Threads gelesen habe.

Erstmal zur BAK - unwahrscheinlich das es eine MPU geben wird.
Wohl nochmal mit einen "Blauen Auge" davon gekommen.

Werden wohl eine Menge Sozialstunden werden ...

Über das Seminar wurde ja schon gesprochen,hoffe mal
das Junior aus dem ganzen etwas lernen wird und
finde es sehr gut,daß Du Ihn dabei so unterstützt

quote:
gegenüber der Polizei irgendwelche Angaben?
- wurde nicht gemacht
wenn mal annimmt / hofft daß, das Erinnerungsvermögen, trotz des Alkohols
noch intakt gewesen ist


Wenn ich es richtig verstanden habe,wird Dein Sohn
Anwaltlich vertreten.
Sollte es so sein,dürfte doch wohl die Möglichkeit bestehen,
anhand einer Akteneinsicht,zu sehen,was Junior denn nun gesagt hat.





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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Mit dem Ergebnis der BAK ist die MPU nun endgültig vom Tisch. Aber, ich hatte bereits darauf hingewiesen, bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstössen während der verlängerten Probezeit nach Neuerteilung wird sie unausweichlich sein. Gleiches gilt bei einer weiteren Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr innerhalb der nächsten 10 Jahre ab Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

quote:
seit der tragischen Nacht, hat sichs erst einmal
mit Party und Getränken
"Die Jugend ist schwer getroffen!"
Öhm, das wird sich ändern sobald der Schock über- und diese Sache durchgestanden ist. Ist keineswegs böse gemeint. Aber die Erfahrung lehrt uns das.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Ganz vergessen (wollte ich eigentlich in meiner vorangegangenen Antwort schreiben):

Es gibt die Möglichkeit der nachträglichen Sperrfristverkürzung. Infos dazu auf den Seiten des TÜV oder mit der Suchmaschine eigener Wahl unter den Suchbegriffen "Sperrfristverkürzung" und "Mainz 77". Durch die Teilnahme an einem entsprechenden Seminar kann die Sperrfrist um 1-3 Monate verkürzt werden.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
HorstRatlos
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo whatever66

Nein, es wurde kein Anwalt eingeschaltet, weil,

[color=blue]-Anwalt einschalten würde als allinklusive Paket 600€ kosten, wäre ein Minusdeal, weil ob 10 oder 12 Monate FS-Entzug ist nicht erheblich und in der Verhandlung einen Azubi wegen Geldstrafenhöhe armzurechnen unnötig,
weil
Jugendrecht,also keine Geldstrafe sondern wahrscheinlich Sozialstunden o.Ä.[/color]

Haben nur eine kostenlose Beratung, per ADAC genommen.

MfG
HR

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
HorstRatlos
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Das Urteil ist gesprochen

Ging ganz fix...in einer 1/4 Std. war alles gesagt.
Jugendrecht:
300€ Strafe, zu zahlen an einen gemeinnützigen Verein.
und natürlich 8 Monate FS-Sperre ab heute
(wären dann Allesinallem ca.10 Monate seit Tattag)
Straßenverkehrsgefährdung sowie "Schaden von erheblichem Wert"
(beginnt bei 1300€) wurde vom Richter nicht anerkannt.

Sagmal: "Billig davon gekommen!"
Keine Sozialdienste o.Ä....obwohl:"Geschadet hätte es nicht!"
Über MPU wurde nix lautbar.
Bei diesem Strafmaß aber eher unwahrscheinlich.

Grüße HR

-----------------
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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Hallo HorstRatlos,

vielen Dank für die Rückmeldung.

quote:
Über MPU wurde nix lautbar. Bei diesem Strafmaß aber eher unwahrscheinlich.
Über eine MPU entscheidet auch nicht das Strafgericht, sondern die Fahrerlaubnisbehörde nachdem eine neue Fahrerlaubnis beantragt wurde was frühestens 3 Monate vor Sperrfristende gemacht werden kann. Das Strafmaß ist für diese Entscheidung vollkommen unerheblich. Aber bei 1,2‰ wird es keine MPU-Auflage geben.

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