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nochmal ärger mit EOS

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>nochmal ärger mit EOS

gestern erreichte mich ein schreiben im baukastenstil mit aufgeführten BGH urteilen von 1968 und den einzelnen Erklärungen warum welche Kosten geltend gemacht werden könne...

also wie weiter?

Ich habe schon überlegt Klage auf herausgabe anzustrengen.

habe jetzt auch einen Paragraphen gefunden..


Rechtsgrundlage hierfür ist der § 371 BGB:

§ 371 Rückgabe des Schuldscheins.
Ist über die Forderung ein Schuldschein ausgestellt worden, so kann der Schuldner neben der Quittung Rückgabe des Schuldscheins verlangen. Behauptet der Gläubiger, zur Rückgabe außerstande zu sein, so kann der Schuldner das öffentlich beglaubigte Anerkenntnis verlangen, dass die Schuld erloschen sei.

Diese Vorschrift wird entsprechend auf die Herausgabe von Vollstreckungstiteln angewandt.

§ 775
Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen oder zu beschränken:


5.wenn der Einzahlungs- oder Überweisungsnachweis einer Bank oder Sparkasse vorgelegt wird, aus dem sich ergibt, dass der zur Befriedigung des Gläubigers erforderliche Betrag zur Auszahlung an den Gläubiger oder auf dessen Konto eingezahlt oder überwiesen worden ist.


Kann ich damit was anfangen?

können sie auf meinen Widerspruch hin jetzt doch mein Konto Pfänden?

Was tue ich dann? Beim Amtsgericht nach 776 auf Einstellung pochen?

Wo ist überhaupt geregelt was noch alles aufgeschlagen werden darf auf den VB? Gibts da was? Im Grunde dürfen doch nur die Zinsen aufgerechnet werden. Ein Gerichtsvollzieher hätte ja deutlich günstiger gearbeitet....


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-- Editiert TraumBaum am 14.07.2012 13:05


von TraumBaum am 14.07.2012 13:05
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>nochmal ärger mit EOS
quote:
Sehr geehrtes IB

Die nach dem VB entstandenen nicht mittitulierten Kontoführunsgebühren von 25 € werden meinerseits nicht bezahlt
Von den nach dem VB entstandenen nicht mittitulierten Inkassogebühren von 196 € werden meinerseits nur 68 € anerkannt
Mit der verrechnung meiner bisherigen Zahlungen mit diesen 2 Positionen bin ich nicht einverstanden

Ich bitte um zeitnahe Zusendung des entwerteten Titels

Hast Du so ähnlich geantwortet ?

Welche Positionen werden gem 68 er BGH Urteil "begründet" ?



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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"


von thehellion am 14.07.2012 23:01
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>nochmal ärger mit EOS
Ja habe es genauso geschrieben bzw. Fast genauso...

Es wird mitgeteilt, dass die kontofuührungsgebühren ein verzugsschaden sind und die inkassokosten begründet. Es wird ein urteil von vor 15 Jahren angeführt. Das übliche Blabla

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von TraumBaum am 14.07.2012 23:07
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>nochmal ärger mit EOS
quote:
Es wird mitgeteilt, dass die kontofuührungsgebühren ein verzugsschaden sind und die inkassokosten begründet. Es wird ein urteil von vor 15 Jahren angeführt.

Die Wahrscheinlichkeit das Sarah Wagenknecht neue FDP Vorsitzende wird ist höher als eine Klage wg KOntoführungsgebühren
Angesichts der Forderungshöhe ist das Inkassobüro mit 68 bestens bedient

Nimmt das Schreiben bezug auf geforderten Titelherausgabe ?

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"


von thehellion am 15.07.2012 09:31
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>nochmal ärger mit EOS
nein überhaupt nicht.

ich habe jetzt aber noch einmal geschrieben, dass keine weiteren Zahlungen geleistet werden und ich, wenn nötig, die Klage auf Herausgabe anstrengen werde. mal schauen...

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von TraumBaum am 15.07.2012 09:55
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>nochmal ärger mit EOS
lso EOS hat heute noch einmal ein Schrieben geschickt, dass sie den Titel nicht rausgeben und sie jetzt weitere vollstrecken werden (wieso weiter? bis jetzt wurde gar nicht vollstreckt).

Das heißt ich werde jetzt Klage einreichen. Aber wie am schlausten anstellen? Bei meinem Amtsgericht? oder bei dem das den VB erlassen hat? Und wen gebe ich als Vertreter des beklagten an? Gibt es irgendwo eine Klageschriftvorlage? Muss doch von der Form her korrekt sein oder?!


Und wie ist das mit Prozesskostenbeihilfe? berechnet sich die ausschließlich nach meinem Einkommen oder auch nach dem meines Ehepartners?

Ich würde es ja gerne ohne Anwalt machen aber wenn die Gegenseite den bezahlen müsste wäre das schon "lustig"



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von TraumBaum am 17.07.2012 23:41
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>nochmal ärger mit EOS
Wie ist der Wortlaut des Briefes ?
Im Amtsgericht gibt es übrigens auch Rechtspfleger welche kostenlos Auskunft geben



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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"


von thehellion am 18.07.2012 07:38
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>nochmal ärger mit EOS
"Wir haben ihnen in unserem Schreiben vom 04.07. bereits die Rechtmäßigkeit der von ihnen bestrittenen Positionen erläutert. Daher wird es von unserer Seite keine Herausgabe des Titels geben.

Wir setzen sie in Kenntnis darüber, das wir nun mit der Vollstreckung fortfahren."

Ich habe geschrieben, das ich dann Klage einreichen werde. Sollte der Titel nicht bis 27.7. bei mir sein werde ich pünktlich am 27.7. die Klageschrift beim Amtsgericht abgeben. Die Formulierung habe ich fast fertig.

Muss da eigentlich noch drauf, dass ich beantrage, dass die Kosten für die Klage/Verhandlung dem Kläger auferlegt werden? oder ergibt sich das eh?

Ich werde mal beim Amtsgericht anrufen. Mal schauen ob da irgendwo ein Rechtspfleger ist.

Wenn ich die Klage einreiche muss ich dann die 75 Euro gleich zahlen und bekomme sie dann vom Gegner zurück wenn ich gewinne oder bekomme ich da ne Rechnung?
Doofe Fragen ich weiß...aber ich kenne mich damit nicht aus.


und doofe Frage, wenn die jetzt mein Kontopfänden, werde ich da vorher drüber informiert? Das müssen die ja irgendwo einreichen oder? Da kann ich doch sicher noch Widerspruch einlegen (wegen Klage? etc?) und kann ich wenn sie pfänden noch Schadensersatzansprüche gegen die geltend machen weil es ja ein Missbrauch des Titels war? (Wird dann sicherlich ein anderes Verfahren sein oder?)

-- Editiert TraumBaum am 19.07.2012 01:25


von TraumBaum am 19.07.2012 01:22
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>nochmal ärger mit EOS
quote:
wenn die jetzt mein Kontopfänden, werde ich da vorher drüber informiert?

Nein, da die Schuldner dann traditionell das Konto leeren würden, erfährt man das immer erst wenn die Pfändung schon raus ist.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 19.07.2012 01:59
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>nochmal ärger mit EOS
na super, also muss ich jetzt bis 27.7 warten ob der titel kommt oder ob mein konto auf einmal nimmer geht?! Und wird das dann sofort aufgehoben wenn ich sagen "klage eingereicht" oder muss ich da auf den "Richtspruch" warten?

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von TraumBaum am 19.07.2012 02:13
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