>noch ne Frage: 2 WOHNUNGEN ZUSAMMENLEGEN
Aber unabhängig davon ist die Genehmigung doch einzuholen, denn schließlich sind die Wände zwischen 2 Wohnungen Gemeinschaftseigentum, oder.
Und das Gutachten enthält sicher einen Bericht über die Statik.
Zu klären ist, wie diese Wohnung dann in der Betriebskostenaufstellung zu sehen ist, denn nach der Teilungserklärung bleiben das ja zwei Wohnungen, selbst wenn die verbunden sind/Wanddurchbruch.
D.h., selbst wenn ihr alle zustimmt, dass sie die Wand durchbricht, ist es nach Teilungserklärung immer noch so = 2 Wohnungen (und entsprechend bei der Betriebskostenabrechnung zu berücksichtigen). Die Teilungserklärung kann nur verändert werden, wenn ALLE Eigentümer zum Notar gehen (Kostenfrage - denn wer trägt diese?).
Grundsätzlich würde ich zwar dem Eigentümer den Durchbruch gestatten, aber nicht unbedingt die Teilungserklärung verändern.
von sika0304 am 01.01.2009 17:48
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