İnkasso Schulden übertragen

20. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Claudi2647
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
İnkasso Schulden übertragen

Hallo ihr Lieben

Ich habe eine kleine Frage .Ich habe mich letztes Jahr im November von meinem Freund getrennt . Und evtl als Retourkutsche sich mit seiner besten Freundin zusammen getan und über meine Daten im Internet bestellt ( bei 2 verschiedenen Firmen ) .
Jetzt habe ich Post erhalten vom Inkasso .
Ich konnte mich der Person einigen das sie die kosten übernimmt .
Hat jemand evtl eine Seite wo man Vordrucke hat wo genau das drin steht oder evtl eine iddee wie man sowas schreiben kann .

Post vom Inkassobüro?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Das ganze nennt man "notarielles Schulsanerkenntnis mit Unterwerfung in die sofortige Vollstreckung" und wird bei einem Notar angefertigt. Jedenfalls wenn man es richtig machen will.



Um welche Summe geht es?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Claudi2647
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Gesamt 1220 ca

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ganze nennt man "notarielles Schulsanerkenntnis mit Unterwerfung in die sofortige Vollstreckung" und wird bei einem Notar angefertigt. Jedenfalls wenn man es richtig machen will.


Du solltest der Mahnung schnellst möglich schriftlich und nachweislich eindeutig widersprechen und dabei erklären, dass Du unter keinen Umständen zahlen wirst. Begründen, dass Du nichts gekauft hast und Dir auch nichts geliefert worden ist.

Das Inkasso hält Dich für den Schuldner und muss einem Schuldnerwechsel auch nicht zustimmen. Die werden sicher von Dir verlangen, dass Du gegen Deinen Ex und die andere Beteiligte Strafantrag wegen Betruges stellst.

Warum meldet sich Dein Ex nicht beim Inkassounternehmen und gibt den Betrug zu?


Für ein Schuldanerkenntnis muss Dein Ex zu einem Notar. Der Notar lässt Dir anschließend die vollstreckbare Ausfertigung zukommen (oder dem Inkasso, je nach Einigung).

-- Editiert von Xipolis am 21.07.2016 02:36

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#4
 Von 
Claudi2647
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich kann es nicht beweisen das er mit drin steckt bzw das alles von ihm ausgegangen ist ... die beiden Sachen sind an ein inkasso Unternehmen (das gleiche bei beiden ) gegangen . Letztes schreiben vom 15.2.2016 seit dem kam erstmal nichts mehr .

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wieso kannst du es nicht beweisen? Die Bestellungen sind doch an eine Adresse geliefert worden, mit der du nichts (mehr) zu tun hast oder?
Wichtig ist doch nicht, dass du beweisen kannst, wer da bestellt hat. Du musst nur beweisen, dass nicht du bestellt hast.

Oder wurde es zu dir geliefert und du hast es behalten?

-- Editiert von mepeisen am 21.07.2016 09:01

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Claudi2647):
Ich kann es nicht beweisen das er mit drin steckt bzw das alles von ihm ausgegangen ist ...


Das ist Sache der Ermittlungsbehörden, rauszufinden wo und wie die Bestellungen aufgegeben worden sind.

Den Antrag bei der Polizei formulierst Du ja auch so, dass Du den Verdacht hast, dass es Dein Ex und eine Bekannte von ihm sind. Die Polizei wird die beiden dann anhören und zwar schriftlich oder durch Vorladung. Außerdem werden die auch die Gläubiger kontaktieren.

Du solltest in dem Fall neben Deinem gültigen Personalausweis Kopien der Mahnungen der Inkassounternehmen mitnehmen zur Polizei.

Zitat:
die beiden Sachen sind an ein inkasso Unternehmen (das gleiche bei beiden ) gegangen . Letztes schreiben vom 15.2.2016 seit dem kam erstmal nichts mehr .


Wichtig ist, dass Du reagierst, denn auch solche Forderungen können an Auskunfteien wie die Schufa gemeldet werden oder das Verfahren wird anderweitig betrieben.

Im Moment bist Du für die Gläubigerin die Schuldnerin, die die Zahlung und Kooperation verweigert und sich tot stellt.


Zitat (von mepeisen):
Du musst nur beweisen, dass nicht du bestellt hast.


Im Grunde müssten ihr die Gläubiger nachweisen, dass Sie bestellt hat und dazu erstmal den Bestellweg offen legen.

Zitat:
Oder wurde es zu dir geliefert und du hast es behalten?


§ 241a BGB : Unbestellte Leistungen

Zitat:
(1) Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat.
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
(3) Von den Regelungen dieser Vorschrift darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Die Regelungen finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Im Grunde müssten ihr die Gläubiger nachweisen, dass Sie bestellt hat und dazu erstmal den Bestellweg offen legen

Jein. Die Gläubigerin wird sich auf die im Formular eingegebenen Daten und ggf. auf die Unterschrift bei Paket-Entgegennahme berufen. Dann ist es Aufgabe der TE, dem entgegen zu treten. Beispielsweise weil die Adresse nicht stimmt oder die Unterschrift...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#8
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Jein. Die Gläubigerin wird sich auf die im Formular eingegebenen Daten und ggf. auf die Unterschrift bei Paket-Entgegennahme berufen. Dann ist es Aufgabe der TE, dem entgegen zu treten. Beispielsweise weil die Adresse nicht stimmt oder die Unterschrift...


Klar, wobei das Entgegenhalten noch kein Beweis für die eigene Unschuld ist. Letztlich läuft es darauf hinaus, dass nachgewiesen werden müsste, dass die TE bestellt und die Lieferung veranlasst hat. Über die IP-Adresse und den Provider lässt sich zumindest feststellen, welchen Zugang der Besteller genutzt hat.

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