nichtausgeprochne verleumdung

8. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
ratlos2004
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
nichtausgeprochne verleumdung

hi @all,
*mal hier ne frage stellen muss*
es geht um einen gelddiebstahl, der nicht angezeigt wird. die ausreden dafür sind viele und einfälltig. werde nicht beschuldigt, aber wie schuldig behandelt. wie kann ich solche leute dingfest machen? dahinter (schlangengrube) verbirgt sich ja noch mehr. wie bekommen ich das heraus?
vielen dank!!!
grusslige grüße ratlos

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Können Sie die Frage noch mal so formulieren, daß man erkennen kann, was Sie genau wollen?
In welcher Form werden Sie "wie schuldig behandelt" und in welcher Form wollen Sie die Gegenseite "dingfest" machen?

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#2
 Von 
ratlos2004
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

ich werde nie selbst genannt, es wird gesagt man könnte mich nicht beschuldigen.
auf eine anzeige verzichtet man bewusst, es könnte ja die wahrheit (vorgetäuschter diebstahl) bekannt werden.
dann sagt man noch, man könne mir nicht böße deswegen sein. das is doch alles sehr komisch. ich kann auch keine diebstahlanzeige bei der polizei machen, da ich nicht der betroffene bin.
was kann ich da noch tun. das is doch eine hetzkampange gegen mich. 97 wurde ich brutal zusammengeschlagen und ich sehe langsam da eine verbindung mit der verlaumdung.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Sie können gar nichts tun (wenn Sie nicht direkt beschuldigt werden), außer sich nichts aus dem Gerede zu machen, oder einfach den Kontakt mit den Leuten zu meiden.

Eine Anzeige können Sie übrigens sehr wohl machen, auch als Nichtgeschädigter. Nur einen Strafantrag stellen können Sie nicht. Wenn es sich nicht um einen Diebstahl nach § 248a StGB , sondern um einen nach § 242 StGB handelt, ist ein Strafantrag aber auch nicht notwendig. (selbst bei § 248a ist er nicht gezwungendermaßen notwendig, jedoch vorgesehen)

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ratlos2004
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank!! das is doch schon mal was.
gibt es denn hier auch selbsthilfegruppen, die sich mit dieser spez. materie auskennen???

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