nicht arbeitslos gemeldet - Krankenversicherung?

25. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Nixus-Wissus
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 15x hilfreich)
nicht arbeitslos gemeldet - Krankenversicherung?

Hallo,

ich bin seit 1.12 diesen Jahres arbeitslos. Ich habe mich noch nicht arbeitslos gemeldet, würde nach meinen Informationen wohl auch kein Arbeitslosengeld bekommen da ich zu viel Erspartes habe.
Ich war zur Zeit als Arbeitnehmer ganz normal gesetzlich versichert - da ich z.zt. nicht arbeite, stellt sich mir die Frage, wie sieht es mit meiner Krankenversicherung aus bzw. was wäre wenn ich jetzt zum Arzt oder ins Krankenhaus müsste?

Liebe Grüße

-- Editiert Nixus-Wissus am 25.12.2013 13:15

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Ich habe mich noch nicht arbeitslos gemeldet, würde nach meinen Informationen wohl auch kein Arbeitslosengeld bekommen da ich zu viel Erspartes habe. Arbeitslosengeld kriegt man auch als Millionär. Oder meinen Sie Arbeitslosengeld 2?
Ich war zur Zeit als Arbeitnehmer ganz normal gesetzlich versichert - da ich z.zt. nicht arbeite, stellt sich mir die Frage, wie sieht es mit meiner Krankenversicherung aus bzw. was wäre wenn ich jetzt zum Arzt oder ins Krankenhaus müsste? Sie sind aktuell noch "nachversichert", aber ab Januar dann nicht mehr. Man würde Sie in Notfällen trotzdem behandeln müssen, aber man wird Ihnen dann halt auch die Rechnung dafür schicken. Ich empfehle dringend den Abschluß einer freiwilligen Versicherung bei Ihrer gesetzlichen KV - kostet 130 Euro pro Monat.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 25.12.2013 16:43

85x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nixus-Wissus
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke für die Info bzgl der freiwilligen Versicherung. Wieso 130 Euro? Auf Alg 2 beziehe ich mich. Gruß

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""

-- Editiert Nixus-Wissus am 25.12.2013 20:01

12x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Ich war zur Zeit als Arbeitnehmer ganz normal gesetzlich versichert <hr size=1 noshade>

Dann müsste dir doch eigentlich normales Arbeitslosengeld (nicht ALG2) zustehen. Oder war die Zeit zu kurz, um einen Anspruch zu erarbeiten?

quote:<hr size=1 noshade>Wieso 130 Euro? <hr size=1 noshade>

Das ist der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung für Mitglieder die weder sozialversicherungspflichtig angestellt noch selbständig sind.
Genau sind es ab 01.01.14: 137,33€ (bisher: 133,85€)
hinzu kommt Pflegeversicherung - ab 01.01.14: 21,20€ (bisher: 20,66€)


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nixus-Wissus
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke für die Infos erstmal. Genau, die Zeit war leider zu kurz, deshalb Alg2. Werde dann am Freitag den Antrag auf freiwilligen Versicherung stellen. Kann mir jemand ein paar Infos geben, wie es sich darstellt wenn ich wieder Angestellter werde...findet dann der Wechsel von der freiwilligen automatisch in die gesetzliche statt wie es vorher auch war?

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""

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


Wenn wieder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen wird, dann setzt wieder die Pflichtversicherung ein (mit prozentualem Abzug vom Lohn).

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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

So freiwillig ist die Versicherung nicht, und die 130 Euro gelten nur wenn es keine anderen Einkünfte gibt. Und die Kasse ist durchaus kreativ was dazu alles zählt.

An die letzte Kassen wenden, eigentlich schreiben die einen direkt und schnell an.

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"30 Jahre ohne Fernsehen überlebt - jetzt zahle ich doch"

3x Hilfreiche Antwort

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