neuer Vermieter verlangt Renovierung bei Auszug trotz Übernahmeprotokoll

23. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Tine0808
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
neuer Vermieter verlangt Renovierung bei Auszug trotz Übernahmeprotokoll

Hallo,

wir leben nun seit Dezember 2011 in unserer Wohnung die wir zum 31.03.17 gekündigt haben.
Im letzten Jahr hat sicher der Eigentümer der Wohnung geändert (Wohnung wurde verkauft)
In diesem Zuge haben wir ein Übergabeprotokoll erstellt wo u.a. geschrieben steht, dass wir bei Einzug die Wohnung umfangreich Renoviert haben (Tapete, Farbe) und somit bei Auszug keine Renovierung unsererseits vorgenommen werden muss.
Dieses Protokoll wurde vom alten sowie vom neuen Vermieter unterzeichnet.

Nun haben wir von unserem neuen Vermieter eine E-Mail erhalten, wo er folgendes schrieb:

"Es ist ja mietvertraglich die Renovierung durch den Mieter bei Auszug vorgesehen. Für uns ist das eigentlich nicht sinnvoll, da wir die Gelegenheit nutzen möchten, um das Parkett abschleifen und neu versiegeln zu lassen und evtl. auch die Tapeten entfernen lassen möchten (zumindest in der Küche, wo die mit Latexfarbe versiegelte Wand nicht sinnvoll ist). Wir halten auch generell bei Einzug eine Renovierung für sinnvoller als die renovierung bei Auszug. Daher folgede Frage:
Haben Sie interesse, die Renovierung bei Auszug nicht durchzuführen und uns dafür ein angemessenen finanziellen Ausgleich zu zahlen? ........

Kann er sowas von uns verlangen?
Ist unser Protokoll rechtswirksam?

Ich danke euch schonmal

LG Tine

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9913 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Tine0808):
Kann er sowas von uns verlangen?

Verlangen kann man viel. Die Frage ist eher, ob der Vermieter es rechtlich durchsetzen könnte. Und da sehe ich doch einige Probleme für ihn, fals die Darstellung hier stimmt.

Problem 1: Wenn der Mietvertrag wirklich eine Renovierung bei Auszug vorsieht, so wäre diese Klausel aller Wahrscheinlichkeit nach ungültig. Und wenn die Wohnung bei Einzug unrenoviert übernommen wurde, so wären aller Wahrscheinlichkeit nach alle Schönheitsreparaturenklauseln im Mietvertrag ungültig. Wenn du es genauer wissen willst, dann solltest du alle diesbezüglichen Klauseln im Mietvertrag Wort für Wort hier einstellen. Achte dabei auch auf eventuelle "Zusatzvereinbarungen" am Ende des Mietvertages.

Problem 2: Es gibt eine Art Übergabeprotokoll. Wenn der neue Vermieter da zugesichert hat, dass ihr die Wohnung bei Auszug unrenoviert übergeben dürft, dann ist das gültig. Das kann er dann auch nicht einfach widerrufen. Es wäre hilfreich, wenn du diese Zusicherung ebenfalls wortwörtlich hier einstellen könntest. Dann kann man erkennen, ob es da irgendwo ein Schlupfloch für den Vermieter gibt.

Aktuell scheint es mir, dass
a) der Vermieter entweder viele Wohnungen vermietet und dabei die Übersicht verloren hat, oder
b) er es einfach mal versucht, zusätzliches Geld von euch zu bekommen, oder
c) irgendwas an der Darstellung nicht stimmt (z.B. die Zusicherung im Übergabeprotokoll lückenhaft ist).

Wenn man Mietvertrag und Übergabeprotokoll kennt, kann man vielleicht mehr sagen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tine0808
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich werde heute Nachtmittag Mietvertrag und Übergabeprotokoll hier Auszugsweise einstellen. Ich bin gespannt.
Danke nochmal

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tine0808
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

So,
etwas spät aber hier nun die Auszüge:

Übergabeprotokoll:
"Die Wohnung wurde durch Familie XXX bei Einzug (2011) frisch renoviert (Tapete, Farbe), somit muss bei Auszug keine weitere Renovierung stattfinden."

Mietvertrag:
§14 Instandhaltung der Mietsache:
Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit - spätestens bei Ende des Mietverhältnisses - die je nach Grad der Abnutzung erforderlichen Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten auszuführen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören sämtliche Anstriche sowie das Tapezieren der Decke und Wände, das streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. Die Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht durchgeführt werden.

wie kann ich unserem Vermieter antworten?
Ich überlege so etwas wie:
Gemäß des Mietvertrages §14 wurde während der Mietzeit eine umfangreiche Renovierung von uns durchgeführt. (Vorher- nachher- Bilder vorhanden).
Zudem haben Sie in dem am xx.xx.xxxx erstellten Übergabeprotokoll mit ihrer Unterschrift bestätigt, dass durch unsere bereits erfolgte Renovierung keine weiteren Renovierungsarbeiten von uns durchgeführt werden müssen.
........

Was sagt ihr?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9913 Beiträge, 4488x hilfreich)

Ich würde die Antwort an den Vermieter knapp halten. Es reicht eigentlich, auf die Formulierung im Übergabeprotokoll hinzuweisen. Die ist meiner Meinung nach eindeutig. Wenn man möchte, kann man auch noch auf das Urteil: BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 185/14 verweisen. Darin hat der BGH ausgeführt, dass bei unrenovierter Übergabe ohne angemessenen Ausgleich eine Übertragung der laufenden Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam ist. D.h. im Klartext, dass euer §14 unwirksam ist, wenn ihr die Wohnung unrenoviert ohne entsprechenden Ausgleich übernommen habt. Ihr seid da zwar beweispflichtig, aber anscheinend sind ja entsprechende Bilder vorhanden.

Es gibt also mindestens zwei Gründe, wegen denen ihr nicht renovieren müsst. Es reicht eine besenreine Übergabe.

PS: Nur zur Sicherheit ein Hinweis auf mögliche grelle Farben. Der BGH hat ebenfalls entschieden (BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 416/12 ), dass der Mieter bei ungewöhnlicher Farbwahl unabhängig von den Klauseln im Mietvertrag eventuell Schadensersatz leisten muss. Das Urteil ist jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach hier nicht einschlägig. Im vom BGH behandelten Fall wurde eine frisch renovierte Wohnung an den Mieter übergeben und bereits nach weniger als 2 Jahren Mietdauer zurückgegeben. Wenn die Wohnung hier bei Übergabe unrenoviert war, fehlt es in aller Regel an einem Schaden.

-- Editiert von cauchy am 23.01.2017 20:32

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tine0808
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Wir haben dem Vermieter nun die Fakten genannt und er hat sich entschuldigt und uns mitgeteilt, dass er nicht an das übergabeprotokoll gedacht hat.

Problem gelöst. Vielen lieben Dank.
Grüße

1x Hilfreiche Antwort

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