neue Steuerung Tiefgarage / bauliche Veränderung ?

26. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
seeschwalbe123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)
neue Steuerung Tiefgarage / bauliche Veränderung ?

Hallo,

bei unserer Tiefgarage soll eine neue Torsteuerung eingebaut werden.
Der bisherige Zugang/Ausfahrt war über Funksender, Wohnungsschlüssel, Ziehkette und Notfallknopf möglich. Zukünftig soll das nur noch über Funksender möglich sein.
Gilt das schon als bauliche Veränderung bei der alle betroffenen Miteigentümer zustimmen müssen oder kann das mit einfacher Mehrheit beschlossen werden ?



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Zukünftig soll das nur noch über Funksender möglich sein. <hr size=1 noshade>

Das wäre meines Wissens nach so gar nicht zulässig, eine mechanische Steuerung ist ganuso Pflicht wie ein "Notaus".





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
seeschwalbe123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

danke für die schnelle Antwort ...

quote:
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Zukünftig soll das nur noch über Funksender möglich sein.
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Das wäre meines Wissens nach so gar nicht zulässig, eine mechanische Steuerung ist genauso Pflicht wie ein "Notaus".

Gibt es hierzu bekannte Regelungen/Vorschriften ? Ich konnte bisher bei Mr.Google nichts finden.

Offen bleibt die Frage, ob dies bereits als bauliche Veränderung gelten kann ?





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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

würde ich schon als bauliche veränderung sehen, diese muss ja nicht zwingend in etwas hinzubauen bestehen, sonder auch in etwas abbauen. in eurem fall dann die mechanischen teile zur toröffnung

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

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