neue Schulden bei privater Insolvenz

13. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
lorddarkmage
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 9x hilfreich)
neue Schulden bei privater Insolvenz

Hallo,

meine Ex und ich haben vor 2 Jahren einen Kredit aufgenommen. Letztes Jahr haben wir uns getrennt und sie ist dann gleich in die priv. Insolv. gegangen. Nun gehts los mit Unterhaltsklage etc. Zu faul zum arbeiten und lässt mich auf dem Kredit sitzen. Mit der Unterhaltsklage will sie mich dazu bringen den Unterhalt zu zahlen und nicht den Kredit. Ich soll in priv. Insolv. gehen da er Unterhalt vorgeht.

Nun meine Frage:
ich habe erfahren, dass sie ihre Telefonrechnung nicht bezahlt und neue Schulden macht obwohl sie sich in priv. Insolvenz befindet. Was ich gerne möchte ist, dass sie aus der priv. Insolv. fliegt, damit eine Abzahlung des Kredits ihr wieder wichtig wird. Derzeit fährt sie eher eine "ist-mir-alles-egal-ich-bin-sowieso-in-priv.-Insovlenz"-Tour. Wie müsste ich da vorgehen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Keine Chance.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.08.2009 17:58:25
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Warum den keine Chance?

Wenn er TE den Insolvenzverwalter kennt etc. kann er Ihm das mitteilen.
Ob er dann der Sache nachgehen wird ist was anderes... aber es ist anzunehmen ja!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
Wenn er TE den Insolvenzverwalter kennt etc. kann er Ihm das mitteilen.
Ob er dann der Sache nachgehen wird ist was anderes... aber es ist anzunehmen ja!



Und was soll der IV dann machen?

Es ist zwar so, dass man den Schuldnern gerne damit droht, dass sie keine neuen Schulden machen dürfen, aber das ist (leider) nur eine Luftblase. In der InsO ist an keiner Stelle niedergelegt, dass der Schuldner keine neue Schulden machen darf. Daher gefährdet der Schuldner für die Insolvenzforderungen aus dem laufenden Insolvenzverfahren auch nicht seine Restschuldbefreiung.

Wollte der Schuldner dann wegen der neuen Schulden wieder ein Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung einleiten, dann muss er damit 10 Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung warten. Früher gibt es nämlich nicht erneut die Restschuldbefreiung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

quote:
Wollte der Schuldner dann wegen der neuen Schulden wieder ein Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung einleiten, dann muss er damit 10 Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung warten. Früher gibt es nämlich nicht erneut die Restschuldbefreiung.



Die Gläubiger werden offenbaren, dass der Schuldner notorischer Schuldenmacher ist, die Schulden wurden noch während des vorigen Insolvenzverfahrens angehäuft.
Ob bei derartiger Wiederholung der Schuldner nochmals eine Schuldenbefreiung verdient ?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lorddarkmage
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 9x hilfreich)

Aktuell ist es so, dass meine Ex wohl immernoch schulden macht. Mir ist zu Ohren gekommen, dass sie bereits bei guten 250 Euro beim Telefonanbieter in der Kreide steht. Bin mir sicher, dass das nicht alles ist. Da wird es noch mehr Gläubiger geben. Was mich so maßlos ärgert ist, dass sie diese *******galtour fährt. Gleichzeitig verklagt sie mich wegen Unterhalt und will, dass ich ebenfalls in priv. Inso gehe. Da könnt ich kotzen. Gibts da wirklich nichts was ich tun kann? Es ist doch unglaublich wie die Frau mit der K4cke durch kommt.

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#6
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Insolvenzrechtlich sehe ich keinen Angriffspunkt. Aber wenn ihr verheiratet ward und der Kredit gemeinsam aufgenommen wurde, dann wird der doch unterhaltsrechtlich von deinem Einkommen abgezogen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tuscanylea
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 13x hilfreich)

Deine Holde kann auch während der Inso neue Schulden machen....diese fallen nur nicht in die RSB.....aber den Stress hat SIE doch später.....

Solltest Dich schnellsten mit nem Anwalt kurzschliessen......gerade wegen dem Unterhalt.... wenn keine kleinen kinder da sind kann Ihr eine Arbeit zugemutet werden. so einfach ist das auch nicht sich faul aufs Sofa zu legen

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