neue Schulden alter Titel

2. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
andreas2611
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 12x hilfreich)
neue Schulden alter Titel

Hallo zusammen,

habe mal wieder einen Fall: gegen einen Schüler meines Arbeitgebers (private Berufsfachschule) haben wir aus Altforderungen bereits einen Titel. Nun sind neue Schulden hinzugekommen. Kann ich den bestehenden Titel "erhöhen" oder wie gehe ich am besten vor?

Danke und Gruß :)

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)


Zitat:
Kann ich den bestehenden Titel "erhöhen" oder wie gehe ich am besten vor?


NEIN



Alte Schulden = alter Titel

Neue Schulden = neuer Titel erforderlich

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zu oft sollte man so ein Spielchen übrigens nicht machen. Wenn man jemanden stetig neue Schulden machen lässt ohne die alten einzutreiben wollen, kann das nach hinten losgehen. Der alte Titel könnte irgendwann wegen Verwirkung angreifbar werden.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.376 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen