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neue Freundin vom Ehemann terrorisiert Ehefrau

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neue Freundin vom Ehemann terrorisiert Ehefrau

Hallo,

was kann die Ehefrau machen, wenn sie von der neuen Freundin des Ehemannes (leben im Trennungsjahr) ständig terrorisiert wird (in der Ehewohnung)?
Das geht von Drohungen (du fliegst sowieso hier raus) über das Aufstellen von Möbeln im Wohnzimmer bis hin zum Aufteilen des Kühlschrankes (ohne Absprache) als auch über das Verbot, das Wohnzimmer zu nutzen/betreten. Desweiteren ist sie schon handgreiflich geworden. Dann wird sich einfach mit dem Noch-Ehemann rumgeknutscht als auch im Zimmer des Mannes "rumgemacht".
Es muß dazu gesagt werden, das beide Eheleute im Rollstuhl sitzen und der Ehemann immer sagt, das die Freundin sein Pflegepersonal ist (er hat aber auch noch einen normalen Pflegedienst) und sie auch bezahlt... wobei ja das knutschen und rumfummeln wohl doch weit über die Pflegetätigkeit hinausgeht.
Es haben auch beide Eheleute einen Anwalt, wobei es dabei "nur" um den Rausschmiss der Ehefrau aus der Wohnung ging und darum, Trennungsinteressen durchzusetzen.

Höhepunkt war, das die Tochter der Ehefrau mit den Enkelkindern (3 und 5 Jahre) zu Besuch kam und der 5-jährige Enkelsohn nicht auf dem Sofa in der Stube schlafen konnte, weil der Ehemann mit seiner Freundin Fernsehtag hatte und somit im Beisein des Kindes Krimi geguckt haben. Das Kind konnte erst um 23 Uhr sich zum Schlafen hinlegen. Das 3-jährige Kind hat bei der Ehefrau im Kinderreisebett geschlafen. Dann hätte die Kinder viel zu laut gemacht beim Fernsehgucken, so das sie nicht in Ruhe gucken konnten - die Rache kam, als die Tochter wieder weg war und die Ehefrau "ihren" Fernsehtag hatte. Da wurde per CD-Player die volle Beschallung seitens des Ehemannes und der Freundin gemacht, so das die Ehefrau dann die Polizei zuhilfe rief, welche dann auch kam und schnell merkte, wie frech die Freundin des Ehemannes ist...

Was kann die Ehefrau da machen, damit die Freundin nicht mehr in die Wohnung kommt um dort ihre Frechheiten auszuleben?

Danke schonmal für die Antworten :-)


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von junge_mutti am 02.08.2011 19:58
Status: Praktikant (19 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 121 weitere Beiträge zum Thema "Freundin".


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>neue Freundin vom Ehemann terrorisiert Ehefrau
Danke für die schnelle und doch schon hilfreiche Antwort.

quote:
Wieso wendet sich die Ehefrau dann mit diesen neuen Problemen nicht auch einfach an ihren Anwalt und bittet um Rat?

der Anwalt der Ehefrau hat gesagt, das er nix machen kann, weil sie ja die Pflegeperson ist... Der Ehemann hat ja einen Pflegedienst beauftragt, welcher auch regelmäßig kommt (wo die Freundin aber nicht angestellt ist). Sie kommt halt, betuttelt ihn *grins* und hat ungefähr ne halbe Stunde, wo sie ihn "pflegt". Sie bleibt ja auch bis mitten in der Nacht bei ihm im Zimmer (im Bett).

Wie würde es denn mit einer einstweiligen Verfügung aussehen? Kann man da was machen?

Danke :-)

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von junge_mutti am 02.08.2011 20:27
Status: Praktikant (19 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>neue Freundin vom Ehemann terrorisiert Ehefrau
quote:
wobei ja das knutschen und rumfummeln wohl doch weit über die Pflegetätigkeit hinausgeht.

Ansichtssache ...


Wenn ein Vertrag vorliegt und auch das Geld gezahlt wird, sieht es schlecht aus.
Wie die Pflege/Betreuung ausgestaltet wird, dürfte im Rahmen der Vertragsfreiheit den Vertragsparteien überlassen sein.



quote:
über das Aufstellen von Möbeln im Wohnzimmer

Die Möbel gehören wem?



quote:
bis hin zum Aufteilen des Kühlschrankes (ohne Absprache)

Im Trennungsjahr muss eigentlich alles soweit wie möglich getrennt werden wenn beide es nutzen müssen.



quote:
als auch über das Verbot, das Wohnzimmer zu nutzen/betreten.

Wem gehört die Wohnung? Wer hat Nutzungsrecht am Wohnzimmer? Wie ist dieses aufgeteilt?





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von Harry van Sell am 02.08.2011 23:41
Status: Tao (21166 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>neue Freundin vom Ehemann terrorisiert Ehefrau
quote:
Kann die Ehefrau nicht einfach ausziehen?

Behindertengerechte Wohnungen sind echte Mangelware ...





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von Harry van Sell am 03.08.2011 01:55
Status: Tao (21166 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>neue Freundin vom Ehemann terrorisiert Ehefrau
@Harry van Sell: die Möbel gehören der neuen Freundin.

Der Ehefrau wurde heute offenbart, das die neue Freundin mit einziehen will.

ob ein Vetrag vorliegt, ist mir persönlich nicht bekannt, jedoch, das die "Pflege" bezahlt wird.



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von junge_mutti am 04.08.2011 16:46
Status: Praktikant (19 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>neue Freundin vom Ehemann terrorisiert Ehefrau
quote:
Der Ehefrau wurde heute offenbart, das die neue Freundin mit einziehen will.


Hier muss geklärt werden, wer denn eigentlich die Wohnung gemietet oder gekauft hat. Derjenige kann dann wenigstens darüber entscheiden. Ist die Ehefrau auch Mieterin bzw. Untermieterin hat sie gewiss ein Mitspracherecht und kann hier gegebenenfalls Einspruch gegen den Einzug erheben ( -> Anwalt konsultieren). Sollte die neue Freundin auf Grund ihrer Pflegetätigkeit in der Wohnung leben, so ist es schwierig hier rechtlich gegen vorzugehen.
Wenn die Freundin nicht bei dem zugeteilten Pflegedienst arbeitet, er diese Hilfe also zusätzlich in Anspruch nimmt müsste es möglich sein ein Hausverbot auszusprechen.

Gegen die Drohungen der Freundin würde ich Anzeige erstatten nach §240 StGB.

Da die Freundin nicht die Wohnung gemietet hat, kann sie ein Verbot über die Nutzung nicht aussprechen. Ob der Ehemann dazu in der Lage ist kommt eben auf die Miet-/ Besitzsituation der Wohnung an.
Andersrum kann natürlich die Ehefrau jegliche Nutzung all ihrer Besitztümer der Freundin untersagen.

quote:
Das Kind konnte erst um 23 Uhr sich zum Schlafen hinlegen.


Naja dramatisch ist es nicht. Ärgerlich ist die Situation dennoch.

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-- Editiert am 04.08.2011 17:39


von recht-ist-recht am 04.08.2011 17:38
Status: Praktikant (23 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>neue Freundin vom Ehemann terrorisiert Ehefrau
quote:
Wenn die Freundin nicht bei dem zugeteilten Pflegedienst arbeitet, er diese Hilfe also zusätzlich in Anspruch nimmt müsste es möglich sein ein Hausverbot auszusprechen.

Dürfte schwer werden ...





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von Harry van Sell am 04.08.2011 20:24
Status: Tao (21166 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)


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