Ich arbeite seit über 2 Jahren in einem Altenheim als Betreuungskraft. Ich habe mich dort Teilzeit, als Halbtagskraft beworben, da ich alleinerziehend bin, mit 2 Kindern im Alter von 13 und 7 Jahren. Meine Arbeitszeiten sind immer wieder verändert worden, mal bis 12, dann wieder bis 15 Uhr, ich muss Samstag und Feiertage auch arbeiten. Mein Vertrag beläuft sich nur auf 15 Wochenstunden. Jetzt soll ich ab Januar 20 Wochenstunden bekommen, was ja grundsätzlich schon mal nicht schlecht ist, aber die Arbeitszeit soll sich nun fest auf 10 - 17:30 Uhr verändern. Es hieß, man hätte eine Woche Mo bis Sa von 10 Uhr bis 17:30 Uhr Dienst, und eigentlich sollte man die Woche darauf frei bekommen, was der Abeitgeber aber nicht garantieren kann... Ich habe das Problem, dass ich wegen meiner Kinder nicht bis 17:30 arbeiten kann, da ich dann sowieso erst um 18 Uhr aus der Arbeit rauskomme (das zeigen mir die vergangen Erfahrungswerte), ich habe einen Hortplatz, den ich auf 17 Uhr erhöhen könnte, aber dann macht der Hort zu. Mein Sohn muss regelmäßig einmal die Woche Nachmittags zur Ergotherapie und einmal die Woche zur Logopädie, auch meine Tochter hat wöchentlich einen festen Termin, den sie ohne mich schlecht wahrnehmen kann.
Meine Frage lautet nun: Was passiert, wenn ich mich nicht mit den neuen Arbeitszeiten einverstanden erkläre, kündigt mich mein Arbeitgeber, bekomme ich dann Probleme mit der Agentur für Arbeit, dass ich eventuell gesperrt werde, weil die sagen, ich hätte den Vertrag mit den neuen Rahmenbedingungen annehmen müsssen?
-- Editiert von Moderator am 16.12.2014 00:04
-- Thema wurde verschoben am 16.12.2014 00:04
neue Arbeitszeiten
14. Dezember 2014
Thema abonnieren
Frage vom 14. Dezember 2014 | 19:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
neue Arbeitszeiten
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#1
Antwort vom 14. Dezember 2014 | 19:38
Von
Status: Unbeschreiblich (38476 Beiträge, 14009x hilfreich)
Erst einmal solltest Du in Deinen Arbeitsvertrag schauen. Da steht drinnen, unter welchen Bedingungen du abeiten musst.
Abgesehen davon wird kein Arbeitsgericht dafür Verständnis haben, dass Du Teilzeit und zwei Kinder nicht gebacken bekommst.
wirdwerden
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#2
Antwort vom 14. Dezember 2014 | 23:03
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
Es gibt hier immer mal User, die meinen ihre persönliche Meinung würde der der Gerichte entsprechen.
quote:
Jetzt soll ich ab Januar 20 Wochenstunden bekommen
wollen Sie oder wollen Sie nicht? die Bedingungen bestimmen Sie mit, passt es, ändern Sie den Vertrag. Passt es nicht, arbeiten Sie nicht unter andren Bedingungen.
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#3
Antwort vom 15. Dezember 2014 | 22:36
Von
Status: Praktikant (839 Beiträge, 329x hilfreich)
quote:
die Arbeitszeit soll sich nun fest auf 10 - 17:30 Uhr verändern. Es hieß, man hätte eine Woche Mo bis Sa von 10 Uhr bis 17:30 Uhr Dienst, und eigentlich sollte man die Woche darauf frei bekommen, was der Abeitgeber aber nicht garantieren kann..
das kommt aber gar nicht hin
wenn es 20 Wochenstunden sein sollen
aber in 1 Woche von Montag bis Samstag 7 Stunden gearbeitet werden soll ergibt das 42 stunden also 22 Stunden mehr als vorgesehen.
wenn der Arbeitgeber nicht garantieren kann das die kommende Woche frei ist dann haut das vorne und hinten nicht hin.
das würde ich aufjedenfall abklären und auch ggf schriftlich festhalten das dann Frei ist.
gibt es ein Arbeitszeitkonto? wenn ja dann hast du wenn du nämlich 42 stunden in Woche 1 arbeitest und dann noch
in Woche 2 ebenfals arbeiten musst dann hast du ziemlich schnell viele überstunden
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