hallo leute.
mein Bruder will demnächst ein club für selbstverteidigung eröfnen. mein bruder wohnt in einem anderen ort zu miete und arbeitet auch vollzeit bei einer anderen firma als XXX. Das Büro für seinen club würde er gerne zu hause bei seinen eltern einrichten. die Postanschrift aber evtl. in seiner wohnung. wenn er sein büro jetzt bei den eltern einrichtet, (Eltern würden das zimmer unentgeltlich zu verfügung stellen)
müssten dann die eltern evtl. steuern zahlen weil sie ja das zimmer als gewerbe für ihren sohn zu verfügung stellen? und könne es überhaupt so funktionieren wie mein bruder sich das vorstellt???
-----------------
""
nebenberuflich selbstständig
10. Dezember 2011
Thema abonnieren
Frage vom 10. Dezember 2011 | 17:40
Von
Status: Beginner (132 Beiträge, 41x hilfreich)
nebenberuflich selbstständig
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. Dezember 2011 | 23:12
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
quote:
müssten dann die eltern evtl. steuern zahlen weil sie ja das zimmer als gewerbe für ihren sohn zu verfügung stellen?
Nur, wenn sie dafür Miete kassieren. Bei einer unentgeltlichen Überlassung interessiert sich das Finanzamt nicht dafür, in keiner Hinsicht.
quote:
und könne es überhaupt so funktionieren wie mein bruder sich das vorstellt???
Das ist jetzt aber keine steuerrechtliche Frage.
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
268.328
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
33 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten