nasse Wände und Schimmel :(

7. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
wildcat123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
nasse Wände und Schimmel :(

Hallo,

ich habe ein großes Problem und ich hoffe ihr könnt mir Helfen. Vorneweg möchte ich sagen, dass ich kein Interesse daran habe, meinen Vermieter zu schaden oder desgleichen.
Es geht um folgendes:
Bei der Wohnungsbesichtigung im Februar war der Vermieter dabei die komplette Wohnung sowie die anderen Wohnungen neu zu sanieren. Es sah aus wie in einem Rohbau, was mich nicht störte da mir versichert wurde dass dies alles zum einzug fertig sei! ( Das Haus soll auch von außen saniert werden...ist ein altes Haus) Bei Schlüsselübergabe war meine Wohnung auch fertig ( mal abgesehen von diversen Kleinigkeiten die nicht oder falsch gemacht wurden wie zb. vergessen die Fliesen im Bad zu Fugen ect.) darum geht es mir aber nicht, es sind nur kleinigkeiten.
Aus finanziellen Gründen habe ich noch nicht in der Wohnung gewohnt, da mir das Geld für die Küche und anderen wichtigen Möbel, fehlt ( ich habe eine Trennung hinter mir wo mein Ex alle Möbel behalten hat)
In meiner neuen Wohnung stehen nur ein paar Sachen,die mir geblieben sind.
Das Schlafzimmer, um den es hier geht, habe ich bislang nur als Lagerraum genutzt, da stehen wenige Umzugskisten und ein Schrank, mehr nicht! Heute ging ich ins Schlafzimmer und war schockiert. An der kurzen Wandseite am Fenster ist die Wand nass und schimmelig. Ich habe die Fußleisten auf der Fensterseite abgemacht, es zieht da durch die Wand. Meine Nachbarin, die auch erst kürzlich über mir eingezogen ist, hatte nach Regenfall einen Wasserschaden in ihrer Küche, zudem sind ihre Wände auch regelmäßig nass.
Meinem Vermieter habe ich bereits bescheid gegeben und ich warte noch auf eine Reaktion.

Meine Fragen: Wie sind hier meine Rechte und Pflichten? Wie handel ich bzw. was darf ich rechtlich unternehmen, wenn mein Vermieter nichts dagegen tut?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Bevor das zum teuren Boumerang wird und der Vermieter eine die Rechung für die Schäden präsentiert, sollte man sich mal Gedanken darüber machen, wie man den beweisen will, das man seiner Obhutspflicht (Begehung und Kontrolle, ausreichende Heizung, ...) nachgekommen ist.



Zitat (von wildcat123):
Meinem Vermieter habe ich bereits bescheid gegeben

Das könnte man wie genau beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wildcat123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ich könnte es durch den Whatsapp verlauf belegen.

Der Mietvertrag wurde am 25.2.2017 unterschrieben, der Vertrag läuft ab dem 1.4.2017 in einem Monat kann ich doch nicht so einen großen Schimmelschaden verursachen! Zumal ich auch zwischendurch gelüftet habe. Aufgefallen ist mir der Schaden aber erst nach dem starken Regen, auch die Mieterin über mir klagt über feuchtigkeit in den Wänden. Sie wohnt dort auch erst seit 6 Monaten. Im vertrag steht auch drin dass die Wohnung komplett renoviert ist, jedoch wurde nur das Schlafzimmer tappeziert, wo auch der Schimmel aufgeteten ist. Die anderen Räume sind alle nur verputzt. Es ist auch nicht wenig Schimmel, und dieser ist auch nur am Fensterbereich.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von wildcat123):
in einem Monat kann ich doch nicht so einen großen Schimmelschaden verursachen!

Der Schimmel war also schon bei Einzug vorhanden und wurde im Übergabeprotokoll vermerkt?



Zitat (von wildcat123):
ich könnte es durch den Whatsapp verlauf belegen.

Ok, besser als nichts.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

"kann nicht sein" ist kein Beweis
Whatsapp auch nicht

Zitat (von wildcat123):
Im vertrag steht auch drin dass die Wohnung komplett renoviert ist, jedoch wurde nur das Schlafzimmer tappeziert, wo auch der Schimmel aufgeteten ist. Die anderen Räume sind alle nur verputzt. Es ist auch nicht wenig Schimmel, und dieser ist auch nur am Fensterbereich.

Wenn die Wohnung nicht vertragsgemäß (gemäß vertraglich vereinbartem Zustand) übergeben wurde, dann gilt
BGB § 536
"Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält".
Hast du das getan?

Es kann ja sein, dass hier bauliche Mängel vorliegen.
In jedem Fall musst du aber ggf. beweisen, dass du deine gesetzliche Mängelanzeigepflicht auch erfüllt hast > d.h. schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter (Zugang beweisbar = Einschreiben).
Außerdem musst du ggf. beweisen, dass du deine Obhutspflicht für die Mietsache erfüllt und ausreichend geheizt und gelüftet hast.

https://www.mieterschutzbund-berlin.de/mietmaengel.html

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#5
 Von 
wildcat123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Übergabeprotokoll gibt es nicht und als ich den Vertrag unterschrieben hatte, war die Wohnung incl. der Wände noch im Rohbau und mir wurde versichert, dass die Wohnung bei Schlüsselübergabe fertig renoviert sei. Als ich dann die Wohnungschlüssel bekommen habe war nur das Schlafzimmer Tappeziert ( in dem Raum ist der Schimmel), die restlichen Räume sind nur verputzt. Es ist ja nicht nur Schimmel da, die Wand an diesen Stellen ist auch fühlbar nass. Meine Nachbarin hat das gleiche Problem, nasse Wände ( hauptsächlich wenn es regnet) und bei ihr tropft es auch ab und an von der Decke. Unten an den Fußleisten bei mir zieht es auch durch die Wand durch! Da ist was nicht dicht! Vor dem regen hatte ich den Schimmel noch nicht! Ich weiß nicht ob der Regen was mit zu tun hat aber es ist schon ein komischer Zufall!

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von wildcat123):
in einem Monat kann ich doch nicht so einen großen Schimmelschaden verursachen!

Zitat (von wildcat123):
Vor dem regen hatte ich den Schimmel noch nicht!

Es hat also offenbar nur ein paar Tage gebraucht ...


Zitat (von wildcat123):
Unten an den Fußleisten bei mir zieht es auch durch die Wand durch! Da ist was nicht dicht!

Scheint ein Baumangel zu sein. Da würde ich mit Fotos und Zeugen den Beweis sichern.



Zitat (von Lolle):
Außerdem musst du ggf. beweisen, dass du deine Obhutspflicht für die Mietsache erfüllt und ausreichend geheizt und gelüftet hast.

Nicht nur das, in einer unbewohnten Wohnung wird häufig auch ein regelmäßiger Kontrollgang erwartet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
wildcat123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

wie kann ich denn meine Obhutspflicht beweisen? Ich meine, ich hab ja nix in der Hand als Beweis, dass ich alle zwei Tage in der Wohnung war. Aufgefallen ist mir der Schimmel aber auch erst nach dem starken Regen. Davor war der nicht da. Ich habe auch keinen Ablaufschutz, d.h der Regen klatscht mir an die Hauswand und diese scheint ja undicht zu sein, sonst würde es ja nicht durch die Wand ziehen.

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#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von wildcat123):
wie kann ich denn meine Obhutspflicht beweisen?


Durch Zeugen? z.B. die Nachbarin?

Zitat (von wildcat123):
ch meine, ich hab ja nix in der Hand als Beweis, dass ich alle zwei Tage in der Wohnung war.


Alle 2 Tage ist auch zu wenig, vor allem wenn etwas passiert. Man könnte der Nachbarin den Schlüssel geben, damit die mal in die Wohnung geht, lüftet und nach dem Rechten sieht. Dann könnte die als Zeugin fungieren.

Wann war der starke Regen? Wann wurde der Mangel entdeckt? Wann wurde der Vermieter von dem Mangel (nasse Wand) nachweislich unterrichtet?

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#9
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Es gibt keine Formvorschrift fuer maengelanzeigen.
Wenn sich aus dem chatverlauf ergibt, dass der VM auf dem Kanal antwortet, reicht das durchaus.

Und man kann sich hier das uebliche Mieter ist schuld sparen. Nasse waende nach starkregen, haben absolut nichts mit dem Lueftungsverhalten des Mieters zu tun.

Es koennte höchstens noch sein, dass der Mieter während des Starkregens, die Waende von innen mit einem Garten Schlauch abspritzt.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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