name von künstler - der nicht mehr lebt.... wie stehts mit den Marken/Namens& Kennzeichnenrechten -

21. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
driver_seat
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
name von künstler - der nicht mehr lebt.... wie stehts mit den Marken/Namens& Kennzeichnenrechten -

hallo

was mir neulich aufgefallen ist: Die Frage bzgl Namen von künstler -

nehmen wir ein Beispiel eines Künstlers, der nicht mehr lebt.... wie stehts mit den Marken/Namens& Kennzeichnenrechten - hinsichtlich einer Domain:

- Beispiele gibt es viele:

Mozart
Benn
Schleiermacher
Hesse
etc. etx
z.B. Sartre.com - vergeben: Auf dieser Site werden Bücher vorgestellt...

Sind diese Domainnamen denn alle rechtlich geschützt - wie es ggf. WERKE auch sind.

Wie verhält es sich denn damit?

Viele Grüße Driver_seat

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers. Für das Namensrecht gilt nach meiner Kenntnis das Gleiche.

Allerdings gibt es findige Geschäftsleute, die sich den Namen derartiger Berühmtheiten als Marke eintragen lassen und versuchen, damit Geld zu verdienen.

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen