hallo
was mir neulich aufgefallen ist: Die Frage bzgl Namen von künstler -
nehmen wir ein Beispiel eines Künstlers, der nicht mehr lebt.... wie stehts mit den Marken/Namens& Kennzeichnenrechten - hinsichtlich einer Domain:
- Beispiele gibt es viele:
Mozart
Benn
Schleiermacher
Hesse
etc. etx
z.B. Sartre.com - vergeben: Auf dieser Site werden Bücher vorgestellt...
Sind diese Domainnamen denn alle rechtlich geschützt - wie es ggf. WERKE auch sind.
Wie verhält es sich denn damit?
Viele Grüße Driver_seat
name von künstler - der nicht mehr lebt.... wie stehts mit den Marken/Namens& Kennzeichnenrechten -
21. Mai 2017
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Frage vom 21. Mai 2017 | 19:38
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
name von künstler - der nicht mehr lebt.... wie stehts mit den Marken/Namens& Kennzeichnenrechten -
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#1
Antwort vom 22. Mai 2017 | 18:08
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers. Für das Namensrecht gilt nach meiner Kenntnis das Gleiche.
Allerdings gibt es findige Geschäftsleute, die sich den Namen derartiger Berühmtheiten als Marke eintragen lassen und versuchen, damit Geld zu verdienen.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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