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naiv abgewimmelt? - Gewährleistungspflicht??

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naiv abgewimmelt? - Gewährleistungspflicht??

Hallo,
ich habe am 28. Juni beim Gebrauchtwagenhändler einen 4 Jahre alten Opel Meriva gekauft, incl. Gebrauchtwagengarantie. Ungefähr seit September fiel während der Fahrt dann ab und zu die Servolenkung (Unterstützung) aus ( + EPS Anzeige). Ein Neustart des Wagens behob das Problem für einige Zeit. Dann fingen die spontanen Aussetzer wieder an. In verschiedenen Internetforen fand ich heraus, dass dies ein häufig auftretendes und bekanntes Problem bei diesem Opel Modell ist. Mein erster Weg führte mich zum Gebrauchtwagenhändler. Dieser verwies mich mit: "Gute Frau, Sie haben schließlich einen Gebrauchtwagen und keinen Neuwagen gekauft" auf die abgeschlossene Gebrauchtwagengarantie, mit der ich ja zu jeder beliebigen Werkstatt gehen könne. Daraufhin ließ ich das Auto einige Wochen später in einer Opelwerkstatt reparieren ("bekanntes Problem" an der Steuerung, Lenksäule wurde ersetzt) und ich zahlte meine 20% Eigenanteil von rund 250 Euro. Das war Anfang November. Mein Nachbar machte mich jetzt darauf aufmerksam, dass es doch eine gesetzliche Gewährleistungspflicht seitens des Händlers gäbe und dass dieser eigentlich noch für auftretende Schäden aufkommen müsste, zumal er während der ersten 6 Monate in der Beweispflicht stünde. Habe ich mich naiv abwimmeln lassen? Bitte um Infos und Rat was ich jetzt noch tun kann. Vielen Dank im voraus!


von 04meriva am 15.11.2008 03:10
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>naiv abgewimmelt? - Gewährleistungspflicht??
Grundsätzlich hat ein Gebrauchtwagenkäufer 2 Jahre Gewährleistung beim Kauf von einem Händler. Das kann auf 1 Jahr verkürzt werden.
In den ersten 6 Monaten steht der Händler in der Beweispflicht das ein Sachmangel beim Kauf nicht vorlag. Nach den 6 Monaten ist dann der Käufer in der Beweispflicht.
Ein Käufer muss aber generell nachweisen das es sich bei einen vorliegendem Mangel auch um einen Sachmangel gemäß § 434 BGB handelt.
Sollte es sich um einen Sachmangel handeln, dann hat der Händler die Möglichkeit diesen nachzubessern. Für den Käufer ist dies dann kostenneutral durchzuführen.
Wenn der Käufer selbst repariert verwirkt er seine Gewährleistungsansprüche.


von DemIhm am 15.11.2008 09:44
Status: Philosoph (514 Beiträge)
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>naiv abgewimmelt? - Gewährleistungspflicht??
DANKE erstmal für die schnelle Antwort. So wie ich Sie verstanden habe, habe ich durch die Reparatur meine Gewährleistungsansprüche bezüglich dieses Schadens verwirkt? Das ist echt ärgerlich, zumal er mir ja kaltschnäutzig geraten hat zu jeder beliebigen Werkstatt zu gehen.


von 04meriva am 15.11.2008 18:19
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>naiv abgewimmelt? - Gewährleistungspflicht??
Hallo 04meriva,

wenn der Händler eine Nacherfüllung ablehnt dann sind Sie im Recht dieses in einer anderen Werkstatt durchführen zu lassen und die Kosten für die verweigerte Nacherfüllung von Ihrem Händler einzufordern.

Wichtig ist aber das es sich um einen Sachmangel gemäß §434 BGB handelt und das dieser nachweislich bei Kauf vorlag.


von DemIhm am 16.11.2008 14:46
Status: Philosoph (514 Beiträge)
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>naiv abgewimmelt? - Gewährleistungspflicht??
Manchmal wird hier aber auch ein Zeug geschrieben....

Demihm hat das alles schon richtig beschrieben. Zuerst wäre eine Aufforderung an den Händler vonnöten gewesen den Mangel zu beheben. Allerdings darf der Händler reparieren, wie er es mag. Sach- und Fachgerecht muss es sein, es dürfen aber durchaus auch gebrauchte Teile verwendet werden. Das diese u.U. auch den genannten Fehler haben, dieser aber erst nach Ablauf der Gewährleistung auftritt, liegt dann im Risiko des Käufers.
Durch die Nutzung der GW Garantie wurde ein neues Teil mit 2 Jahren Garantie verbaut. Dadurch ist eine Wertverbesserung entstanden und nur dafür hat die Käuferin hier einen Anteil bezahlt.

@ Sigi. Wenn Du als KFZ Händler arbeiten würdest, wärst Du vermutlich nach 3 Monaten Pleite. Die Marge der Händler liegt im Schnitt unter 5 % des Kaufpreises, da haben die Händler nicht die Luft alles zu übernehmen und werden natürlich versuchen, erstmal abzuwimmeln, besonders wenn es sich nicht um einen Sachmangel handelt.

Ich lese nämlich hier sehr oft von Sachen, die mitnichten unter Gewährleistung fallen und manche haben ein Anspruchsdenken, dass niemand erfüllen kann.

Und der Händler hat Recht: Gebraucht ist nicht Neu. Kostet ja auch nur einen Bruchteil dessen, was Neu kostet.

In Amerika geht es den Händlern übrigens nicht schlechter als hier. Ist ein Fahrzeug bis 10 Jahre alt und hat weniger als 100.000 Meilen, dann muss der Händler 1 Jahr garantieren. Dafür gibt es sehr gute Versicherungen. Ist die Kiste aber älter als 10 Jahre oder hat mehr als 100.000 Meilen, gibts es gar nichts mehr für den Käufer zu bestellen.... Da darf die Karre auch direkt beim Händler vor der Tür verrecken.
Ist zumindest in Florida so....




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von GSXR#90 am 17.11.2008 13:28
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>naiv abgewimmelt? - Gewährleistungspflicht??
Siggi, Du schreibst so schön und auch noch so viel.......

Etwas mehr Sinn statt Unsinn wäre gut.

Informiere Dich mal genau über die KFZ Branche, bevor Du pauschal und diffamierend über tausende seriöse Kaufleute schreibst.

Einfach mit nem Knüppel druff ohne gucken

Was würdest Du sagen, wenn entsprechend pauschal über z.B. "Ossis" geschrieben würde?

Autohändler haben, wie jede andere Branche, Pflichten, aber auch Rechte.
Nur weil Du mal ne negative Erfahrung gemacht hast, sind nicht gleich alle schlecht. Vieles von dem, was nachher zu einem Rechtsstreit führt, wird verursacht durch unehrliche Privatverkäufer, die einem Händler bekannte, aber versteckte Mängel nicht mitteilen. Trotz intensiver Prüfung kann man nicht alles finden, auch der beste Sachverständige nicht. Und Schuld ist natürlich immer der Händler. Der muss nämlich nicht nur für von ihm übersehenes gerade stehen, sondern auch für Konstruktionsfehler, Sachen die defekt gehen können, obwohl trotz Prüfung noch nicht zu sehen und für die schlechte Lobby, die man eben genießt wenn man Geld damit verdient, eine Ware zu handeln.

Wenn ich hier lese, halten sich die Fragen durchaus die Waage, die zu Problemen bei privaten Käufen und bei Käufen von gewerblichen Anbietern auftreten.

Dabei ist es einfach. Wenn ich bei meinem Handelspartner im Vorfeld darauf achte, wie sein gesamtes Auftreten ist und nicht nur den geilsten Preis suche, werde ich sicher gute Ware gegen gutes Geld bekommen. Ausnahmen gibt es immer, aber da spielen sicher wesentlich mehr Faktoren eine Rolle, als die betrügerischen Absichten des Händlers....



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von GSXR#90 am 17.11.2008 21:15
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>naiv abgewimmelt? - Gewährleistungspflicht??
Nochmals Danke für all die Einträge.
Ich werde mir in Zukunft jedenfalls alles schriftlich geben lassen. Wie definiert sich denn ein "Sachmangel" und würden Sie mir raten doch noch ein Schreiben an den Händler zu schicken? Ich verstehe auch nicht wieso ich den Mangel trotzdem nachweisen muss, obwohl der Händler in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht steht?
LG

-- Editiert von 04meriva am 18.11.2008 02:11

-- Editiert von 04meriva am 18.11.2008 02:13


von 04meriva am 18.11.2008 02:12
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>naiv abgewimmelt? - Gewährleistungspflicht??
Siggi, das bringt nichts mit Dir zu diskutieren.

Hab Du ruhig Deine Meinung, ich halte mich mehr an Tatsachen.

Schon mal den Begriff Forentroll gehört. Muss ich immer dran denken, wenn ich was von Dir lese... Kannst ja mal googeln...

PS: ich bin nicht Dein Freund und will es auch sicher nicht werden.
Viel Vergnügen noch.



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von GSXR#90 am 19.11.2008 20:37
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>naiv abgewimmelt? - Gewährleistungspflicht??
Hallo 04Meriva,

Käufer müssen nachweisen das es sich bei einem gerügten Mangel um einen Sachmangel, nicht um einen Verschleißmangel handelt.
Der Händler ist dann in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht das der Mangel bei Kauf nicht vorlag. Nach den 6 Monaten hat ein Käufer dann zusätzlich den Beweis zu erbringen das der nachweisliche Sachmangel bei Kauf vorhanden, bzw. im Ansatz vorhanden war.

Anders gesagt: Sie müssen den Beweis erbringen das überhaupt ein Mangel vorliegt und das halt ein Sachmangel ist.

@GSXR#90: Sehr guter Beitrag mit der Wertverbesserung/GW-Garantie von Ihnen.


von DemIhm am 21.11.2008 12:38
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>naiv abgewimmelt? - Gewährleistungspflicht??
Danke Siggi,

Du hast in diesem Tread ein perfektes Beispiel dafür abgeliefert, wie man unsachlich diskutiert und sich selbst disqualifiziert....

Keine Sorge, ich werde in Zukunft nicht mehr auf Deine weisen, lebenserfahrenen und unumstößlichen Postings eingehen....



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von GSXR#90 am 21.11.2008 18:37
Status: Philosoph (510 Beiträge)
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>naiv abgewimmelt? - Gewährleistungspflicht??
> Außerdem ist es hier kein Forum für Händler bzw. Verkäufer, sondern für Käufer, die von oben bis unten, hinten und vorne besch....wurden/werden und hier - zu Recht - ihr Leid klagen.

Nein, das ist es nicht.

Erstens ist "Kaufrecht" durchaus auch für *Ver*käufer passend.

Zweitens ist hier gerade kein Jammer- und Laberforum, in dem primär Dampf abgelassen werden soll.

> Ihr schmeißt irgendwelche Paragrafen und Gesetze durch die Gegend, das wars!

Hier ist ein *Rechtsforum*. Wenn es dir also mißfällt, daß hier mit der *Rechtslage* argumentiert wird, bist *du* hier falsch und nicht die, die "irgendwelche Gesetze schmeißen".

> Der Käufer muss dies beweisen, der Käufer muss das beweisen

Wenn das die Rechtslage ist, ist das die Rechtslage.

Du kannst gerne in der Plauderecke darüber diskutieren, ob die Rechtslage anders sein sollte. Aber nicht hier.


von Leibgerichtshof am 23.11.2008 10:13
Status: Unsterblich (2392 Beiträge)
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