Ich habe einen Praktikumsvertrag für eine PC-Tätigkeit in Heimarbeit abgeschlossen. Es wurde geregelt, dass ich für diese Zeit (2 Wochen) kein Geld erhalte. Danach besteht die Option auf einen Arbeitsvertrag. Nun habe ich nach 2 Tagen aufgehört, da immer unmöglichere Konditionen für den bevorstehenden Arbeitsvertrag aufgeschwatzt bekam (höhere Stundenanzahl, Schichtarbeit etc.) Ich würde gern selbstständig auf gleichem Gebiet arbeiten. Nun wurde ich darauf hingewiesen, dass ich mich an das Wettbewerbsverbot halten soll, was im Praktikumsvertrag steht (Ich darf innerhalb von 24 Monaten nicht selbst in diesem Arbeitsbereich tätig werden) Habe ich nun Pech und muss mich daran halten? Ich habe etwas im Netz über Karenzentschädigung gelesen usw. was nicht in meinem Vertrag festgehalten wurde, außerdem war es kein Arbeits- sondern ein Praktikumsvertrag.
Ich bin dankbar für jeden Tipp.
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nachträgliches Wettbewerbsverbot
3. April 2011
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Frage vom 3. April 2011 | 18:15
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
nachträgliches Wettbewerbsverbot
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 3. April 2011 | 18:23
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
Praktikumsvertrag und Wettbewerbsverbot dürften sich bereits gegenseitig ausschliessen. Und wenn keine Karrenzentschädigung und ebenfalls kein Verweiss auf die §§ 74 ff. HGB
enthalten ist, dann könnte man die Klausel selbst in einem AV einfach ignorieren.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Wettbewerbsverbot.html
#2
Antwort vom 4. April 2011 | 09:26
Von
Status: Weiser (17462 Beiträge, 6497x hilfreich)
.. ich sehe es ähnlich wie 1000kleinesachen. zudem halte ich ein wettbewerbsverbot für vollkommen unverhältnismäßig, da und wenn du bereits nach zwei tagen 'praktikum' den job geschmissen hast. es ist nicht deine frage, doch könnte es wert sein, den sog. praktikumsvertrag juristisch prüfen zu lassen, wenn die firma stresst.
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