Hallo,
mal folgender Sachverhalt::
Die Kanzlei Hinz & Kunz behauptet, Bevollmächtigter der Frau Meier zu sein und schickt eine Zahlungsaufforderung bezüglich einer strittigen Forderung an den Herrn Müller.
Da keine Vollmacht der Kanzlei Hinz & Kunz beigefügt ist, beachtet Herr Müller dieses Schreibens nicht und freut sich, daß er die Rückseite noch als Schmierpapier verwenden kann.
Er fordert die Kanzlei Hinz & Kunz auf, eine Vollmacht zugunsten der Frau Meier vorzulegen. Das passiert nicht.
Herr Müller erhält dann einige Zeit später eine Klageschrift, in welcher die Kanzlei Hinz & Kunz namens und mit Vollmacht der Frau Meier beantragen, den Herrn Müller zu verurteilen, die strittige Forderung zu bezahlen.
Herr Müller erklärt, sich gegen die Klage verteidigen zu wollen und beantragt gleichzeitig Klageabweisung aufgrund fehlender Vollmacht der Kanzlei Hinz & Kunz.
Das Gericht bemerkt dann, daß sich in der Prozeßakte tatsächlich keine Vollmacht befindet und fordert die Kanzlei Hinz & Kunz "zur Klarstellung der Vollmacht" auf.
Hinz & Kunz bringen dann eine von Frau Müller zwar unterschriebene, aber nicht datierte Vollmacht bei.
Frage: hat diese verspätet beigebrachte Vollmacht aufgrund des fehlenden Datums nur Wirkung für die Zukunft oder gilt sie auch "rückwirkend"
a) innerhalb des Verfahrens
b) vorgerichtlich gegenüber Herrn Müller
-- Editier von BudWiser am 11.04.2017 07:51
nachträgliche Vollmacht ohne Datumsangabe
11. April 2017
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Frage vom 11. April 2017 | 07:48
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 247x hilfreich)
nachträgliche Vollmacht ohne Datumsangabe
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#1
Antwort vom 11. April 2017 | 09:21
Von
Status: Unbeschreiblich (38331 Beiträge, 13980x hilfreich)
Da eine Vollmacht immer auch mündlich erteilt werden kann, ist das Nichtvorliegen einer schriftlichen Vollmacht völlig unerheblich.
wirdwerden
#2
Antwort vom 11. April 2017 | 09:59
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 247x hilfreich)
ZitatDa eine Vollmacht immer auch mündlich erteilt werden kann, ist das Nichtvorliegen einer schriftlichen Vollmacht völlig unerheblich. :
Im Innenverhältnis kein Problem. Nur im Außenverhältnis könnte ja jeder kommen und behaupten, er handelt für einen Dritten.
Welchen Nährwert hätte dann § 80 ZPO ?
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#3
Antwort vom 11. April 2017 | 12:00
Von
Status: Unbeschreiblich (38331 Beiträge, 13980x hilfreich)
Gar keinen Nährwert. Vollmachten können nun mal mündlich erteilt werden. Und es fällt mir schwer, zu glauben, dass ein Anwalt ohne Gebühren und ohne Sachkenntnis so einfach tätig wird. Außerdem steht es ja jedem frei, wenn er Zweifel an der Bevollmächtigung hat, sich drekt mit dem Auftraggeber des Anwalts in Verbindung zu setzen. Dorthin zu erwidern. Und hier hatte ja das Gericht schon einen deutlichen Hinweis gegeben. "Der Ordnung halber" ...
wirdwerden
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