nachträgliche Vaterschaftsanerkennung - blühen mir dann 9 Jahre Unterhaltsrückzahlungen?

5. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
ganzdumm75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
nachträgliche Vaterschaftsanerkennung - blühen mir dann 9 Jahre Unterhaltsrückzahlungen?

Hallo zusammen...
Hab mich in den letzten Tagen mal hier umgeschaut und gesehen, dass man auch hier Antworten erhalten kann, die verwertbar sind.

Bei mir sieht es folgendermaßen aus. Vor ca. 9 Jahren wurde meine damalige Ex-Freundin (später Ex-Frau) schwanger. Da wir jedoch vrher fast ein halbes Jahr auseinander waren dachten beide nicht, dass das Kind von mir sei, da wir erst ca. 7 Wochen wieder zusammen waren.
Wir trennten uns und so kam es, dass sie auch bei der Anmeldung des Kindes und beim Jugendamt "Vater unbekannt" angab.
Nunmehr sind wir seit Jahren getrennt und ich habe auch eine neue Beziehung, jedoch ohne Kinder.
Nun ist es aber so, dass ich von vielen Bekannten gehört habe, dass meine Ex-Frau damit prahlen würde, dass das Kind doch von mir sein, ich es aber nie zu Gesicht bekommen würde.
Nun ist meine Frage, wie kann ich nun die Vaterschaft anerkennen und blühen mir dann 9 Jahre Unterhaltsrückzahlungen an das Jugendamt...?
Da muss man sich halt überlegen ob man ca. 27.000€ Schulden aufnimmt oder nicht, denn das ist der ungefähre Stand für die 9 Jahre....
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen, denn ich würde doch schon gerne meinen Sohn aufwachsen sehen...!!!

Gruß

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

wer hat denn bisher den unterhalt gezahlt?

vorschuss durch das amt? oder gab es einen papa?

grundsätzlich glaube ich, dass du verpflichtet wärst den unterhalt an den der in dann ggf. unberechtigt gezahlt hat zurück zu zahlen. dies wird dann so sein, wenn du das offiziell machst.

diese moralische frage musst du dir selbst stellen. als steuerzahler und an alle seiten zahlender unterhaltszahler mit finanziellen problemen, glaube ich auch, dass dies geschehrn sollte, denn bisher hat unter umständen die allgemeinheit dies übernommen. ich fände eine rückzahlung dann auch fair.

jetzt deiner moralischen vaterverpflichtung.
hast du mit deiner ex das thema einmal besprochen? der einfachste weg wäre doch der sie zu fragen, oder?

das kind auf alle fälle hat ein recht auf seinen vater und hier ist natürlich zu fragen, wie war denn dein kontakt bisher? gibt es einen umgang mit dem kind?

falls ja, solltest du den auf alle fälle fortsetzen. falls nein, würde ich versuchen mit der mutter überein zu kommen und den test machen. das kind hat es nämlich verdient, dass sich vater und mutter kümmern. und dass es erfährt wer der vater ist.

solltest du wegen des geldes jetzt doch dich zurückziehen und das kind bekommt das irgendwann raus, dann wird es mehr als enttäuscht von dir sein.

egal wie die rechtsituation zum geld im moment ist, glaube ich kommst du nicht darum herum zu klären, ob du der vater bist oder nicht.

und ich hoffe dass du das auch so siehst, deine anfrage ist ja schon einmal der erste positive schritt.

gruß uwe



-- Editiert von uweundpapa am 05.01.2009 15:12

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Nun ist es aber so, dass ich von vielen Bekannten gehört habe, dass meine Ex-Frau damit prahlen würde, dass das Kind doch von mir sein,


Möchtest du nicht gerne wissen, ob das Kind wirklich von dir ist?
Könnte durchaus auch als Rache-Akt einer Ex gewertet werden.

Sollte deine Ex beim JA wissentlich falsche Angaben gemacht haben, nennt man das Betrug.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ganzdumm75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Dank für Eure raschen Antworten...

Das Jugendamt hat in den Jahren Unterhalt gezahlt. Zwar hatten wir ja auch eine Beziehung in der sie nichts erhalten hat und verheiratet waren wir ja auch...
Ich hatte sogar vor das Kind zu adoptieren, nur dazu muss man mind. 1 Jahr verheiratet sein. Ich hab schon gern gewusst und möchte auch gern wissen ob ich wirklich der Vater bin und bin auch bereit für ein erbbiologisches Gutachten.
Ich hatte ein gutes Verhältnis zu dem Kind und wir waren auch wie Vater und Kind und es hat mir auch sehr sehr wehgetan wegzugehen, aber für eine Frau, die über die Dörfer geht hatte ich keine Nerven... (aber das ist ein anderes und bereits vergangenes und endgültiges Thema)...
Mein Problem was ich habe ist das, dass ich von jetzt auf gleich hochverschuldet wäre und zwar nicht nur für die nächsten drei oder 7 Jahre sondern für immer, denn das Polster kann ich nicht auffangen...
Ihr denkt sicher, dass ich da sehr materiell rangehe, aber ich möchte auch irgendwann mal mein eigenes Leben genießen können und mit 27.000€ an der Backe kann man es kaum. Hinzu kommt, dass ich ja auch noch Unterhalt zahlen müsste von dem tag an, was ich auch gerne dann tue, aber für einen Fehler, den ich eigentlich nicht getan habe gerade zu stehen ist schon schwierig genug...

Danke Euch trotzdem

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

ich finde deine antwort erhlich aber nervig, denn

zum einen ist es doch dein fehler, wenn das kind von dir ist, wobei der begriff fehler im zusammenhang mit einem kind an sich schon schlimm ist

zum anderen trägt somit die allgemeinheit die kosten die du hättest aufbringen solle, somit ist das sozialbetrug

und drittens finde ich es ganz schlimm, dass dein kind dir keine 27.000 euro wert ist. vielleicht kannst du ja handeln.

sorry, aber wenn ich überlege, wieviel unterhlat ich meiner frau gezahlt habe und mich dafür auch verschuldet habe, dann habe ich echt wenig verständnis dafür


uwe

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Uwe,

gutes neues Jahr erstmal für dich und deine Kids.

Und was ist, wenn der TE nicht der Vater ist?
Das sollte er m.E. erst klären.
Was denkst du?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert von Loddar am 05.01.2009 21:50

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

ja klar loddae sollte er das tun, denn die ewiegen zweifel sind sicher echt belastend und vor allem würde mich interesieren wie er es dem kind sagen würde, wenn er der vater ist

uwe

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