Hallo,
in unserem Miethaus wird die Treppenhausreinigung von einem Unternehmen erledigt. Die Rechnung von April 2017 ist nicht korrekt (zu hoch). Dies habe ich, nachdem ich die Rechnung bezahlt hatte, bemerkt und darum gebeten, mir den zu viel bezahlten Betrag in der nächsten Rechnung zu erstatten.
Nun hat sich die Dame des Reinigungsunternehmens bei mir gemeldet und gesagt, dass sie bereits seit April 2014 einen Betrag von 5,00 Euro pro Monat zu wenig berechnet haben, als es eigentlich im Vertrag steht. Sie fordert mich nun auf, für die Zeit von April 2014 bis heute diesen Betrag nachzuzahlen. Ist das rückwirkend noch möglich. Im Vertrag wurden die 5,00 Euro/mtl. mehr vereinbart.
Ich habe natürlich schon die Nebenkostenabrechnungen für unsere Mieter erstellt, die innerhalb von 12 Monaten nach Jahresschluss beim Mieter vorliegen müssen.
Kann das Unternehmen also den Betrag nun noch nachfordern? Oder nur noch für das vergangene Jahr?
Danke für Eure Antworten.
Alex
nachträgliche Bezahlung von falsch gestellter Rechnung
15. Mai 2017
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Frage vom 15. Mai 2017 | 16:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
nachträgliche Bezahlung von falsch gestellter Rechnung
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#1
Antwort vom 15. Mai 2017 | 16:56
Von
Status: Unbeschreiblich (120363 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatKann das Unternehmen also den Betrag nun noch nachfordern? :
Ja, kann es.
Und je nach vertraglicher Vereinbarung könnten die das sogar durchsetzen.
Aber erstmal mögen sie doch bitte die korrigierten Rechnungen senden ...
-- Editiert von Harry van Sell am 15.05.2017 16:58
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