nachträgliche Bezahlung von falsch gestellter Rechnung

15. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
alex07123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
nachträgliche Bezahlung von falsch gestellter Rechnung

Hallo,
in unserem Miethaus wird die Treppenhausreinigung von einem Unternehmen erledigt. Die Rechnung von April 2017 ist nicht korrekt (zu hoch). Dies habe ich, nachdem ich die Rechnung bezahlt hatte, bemerkt und darum gebeten, mir den zu viel bezahlten Betrag in der nächsten Rechnung zu erstatten.

Nun hat sich die Dame des Reinigungsunternehmens bei mir gemeldet und gesagt, dass sie bereits seit April 2014 einen Betrag von 5,00 Euro pro Monat zu wenig berechnet haben, als es eigentlich im Vertrag steht. Sie fordert mich nun auf, für die Zeit von April 2014 bis heute diesen Betrag nachzuzahlen. Ist das rückwirkend noch möglich. Im Vertrag wurden die 5,00 Euro/mtl. mehr vereinbart.

Ich habe natürlich schon die Nebenkostenabrechnungen für unsere Mieter erstellt, die innerhalb von 12 Monaten nach Jahresschluss beim Mieter vorliegen müssen.

Kann das Unternehmen also den Betrag nun noch nachfordern? Oder nur noch für das vergangene Jahr?

Danke für Eure Antworten.
Alex

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von alex07123):
Kann das Unternehmen also den Betrag nun noch nachfordern?

Ja, kann es.

Und je nach vertraglicher Vereinbarung könnten die das sogar durchsetzen.


Aber erstmal mögen sie doch bitte die korrigierten Rechnungen senden ...





-- Editiert von Harry van Sell am 15.05.2017 16:58

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen