nach dem heirat.....

Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!

226 Aufrufe

nach dem heirat.....

ich komme aus asien ich heirate mit italiener in deutschland?unsere papier sind fast fertig jetzt nur noch die ehefähigkeitszeugnis. glaube,dass wir im februar heiraten.
ja,nun ist mein problem
ich moechte studieren und wie ich bwerbe als eu7bürger oder wie?
bis studium anfänst wollte arbeiten, auch wie
ich habe uberhaupt keine Ahnung
könnt ih bitte mir helfen?

danke,

-----------------
""



von aagina am 09.02.2010 13:34
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Ihre Antwort erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Durchschnittspreis 35 Euro.

>nach dem heirat.....
hallo,
fürs Studium fragen Sie die Wunsch-Universität

für die Arbeit werden Sie eine Arbeitserlaubnis brauchen.

Durch die Hochzeit mit einem Italiener erhalten Sie nicht automatisch die italienische Staatsangehörigkeit. Sie sind kein EU-Bürger.

-----------------
" "


von alpfrau am 09.02.2010 18:08
Status: Legende (333 Beiträge)
Userwertung:  1,8  (von 35 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>nach dem heirat.....
Wenn Du einen EU-Bürger der in Deutschland lebt heiratest, dann darfst Du selbstverständlich auch hier arbeiten, ein EU-Bürger bist Du zwar deshalb noch nicht aber durch Deinen Ehemann genießt Du Freizügigkeit.

-----------------
""



von Saxonicus II am 09.02.2010 18:13
Status: Philosoph (735 Beiträge)
Userwertung:  2,7  (von 47 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>nach dem heirat.....
Wenn du mit einem EU Bürger verheiratet bist, dann muss du über ZVS bewerben für das Studium. Es kommt darauf an welche niveau du studieren möchtest. Als AUsländer muss man das Studienkolleg machen. Dafür bewirb bei Uni-Assist in Berlin und gib deine wunsch Hochschulen ein. Danach muss du bei ZVS melden.

Du kriegst auch ein Arbeitserlaubnis. Das ist überhaupt kein problem.


-----------------
""


von Sailu am 11.02.2010 01:01
Status: Praktikant (14 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>nach dem heirat.....
danke, an allen
ich habe in meinem heimatland 2 jahre anerkannte uni studiert .
mein problem bzw.gedanke ist ,seit 2009 ein neuen gesetz ,wer in deutschland studieren möchte,muss eine prüfung(Akademishce prüfung) in ihrem heimatland ablegen.ich bin mit eu.Bürger geheiratet,soll ich die prüfung ablegen oder nciht das ist meine Sorge

-----------------
""


von aagina am 12.02.2010 16:15
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Antwort schreiben


Lesezeichen hinzufügen:

Ausländerrecht Rechtsberatung bei 123recht.net:
Persönliche
Beratung online

Schneller Rat in 48 Std.*
Mit Dokumentenupload.
Mehr Infos
Jetzt Online 410 Anwälte jetzt erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 20,00 €.
Zur Anwaltsliste
Telefonberatung
Rechtsauskunft sofort
mit Preissicherheit.*

Mehr Infos
Jetzt Online 33 Anwälte jetzt telefonisch erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 1,29 €/Min.
Zur Anwaltsliste
Ausländerrecht auf www.frag-einen-anwalt.de

Anwälte antworten auf Ihre Fragen zum Thema Ausländerrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
Möglichkeiten nach Zurückstellung
beantwortet von RA Juhre für €55
Erschließungskosten
beantwortet von RA Juhre für €35
eeg
beantwortet von RA Hesterberg für €100
Rücknahme einer Ernennung zum Beamten
beantwortet von RA Eichhorn für €45
Mehr Fragen lesen