nach 5 monaten Motorschaden!!

11. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
bonnie12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
nach 5 monaten Motorschaden!!

Guten abend, ich habe ein problem vor 5 monaten habe ich mir ein Auto bei einen Hädler gekauft. Der gab uns 6 monate Garantie auf Motor und Getriebe. Gestern bin ich dann mit diesen Auto auf der Autobahn liegen geblieben -> Motorschaden!!! Gestern abend habe ich gleich den Verkäufer angerufen und der meinte, dass wir uns treffen müssen also bin ich ebend 75 km gefahren um mir anhören zu müssen das er das nicht macht. Das Auto sollte eig. 1950 € kosten doch als wir herausgefunden haben durch telefonnate mit den Vorbesitzer das es ein unfall auto war, mussten wir nur noch 1400 € bezahlen. Heute meinte der Verkäufer dann das wir spinnen und er nix üernimmt. Und es gibt noch ein Problem wir hatten keinen Kaufvertrag nur eine Quittung mit der Summe des Betrags und auf der Rückseite stand, dass er 6 Monate Garantie auf Motor und Getriebe gibt. Auf beiden Seiten war eine Unterschrift des Verkäufers. Was meint ihr wie soll ich jetzt vorgehen oder habe ich garkein Recht auf Garantie?

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-- Editiert am 11.04.2011 19:30

Problem nach Autokauf?

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)



Das kannst du selbst nachlesen:

§ 443 BGB

Du hast einen KV, wenn nicht schriftlich, dann mündlich, ergänzend gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.

Wahrscheinlich kommt als nächstes, du seist schuld, kein Öl nachgefüllt etc. Das kannst du mit § 443 II BGB kontern.

Das Gegenteil müsste VK nachweisen.

Parallel hast du die "normale" Gewährleistung.

Bevor die 6 Monate ablaufen musst du den VK in Verzug setzen, d.h. unter Berufung auf die Garantie mit fixer Frist die Reparatur fordern, Zugang nachweisbar.

Wenn er abtaucht, hilft nur noch der Anwalt.

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