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nächtliche Schickane der WG-Mitbewohner

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nächtliche Schickane der WG-Mitbewohner

Hallo zusammen,

ich bin Hauptmieter in einer Dreier-WG.
Seit einiger Zeit gibt es immer wieder Streitigkeiten mit den anderen beiden Bewohnern.

Die neueste Schickane:
Mein Schlafzimmer grenzt mit der sehr schlecht isolierten Tür direkt an das gemeinschaftliche "Wohnzimmer" an.
Seit neuestem setzen sich die beiden Mitbewohner abends/nachts immer wieder mit Freunden quasi direkt vor meine Tür mit Musik und unterhalten sich lautstark etc.
Die Tür dämpft absolut gar nicht, so dass ich bei der Lautstärke nicht schlafen kann.
Im Mietvertrag ist eine Nachtruhe von 20:00 bis 6:00 Uhr geregelt.
Kann ich die nächtliche Wohnzimmerbenutzung verbieten?

Laut §705 BGB handelt es sich bei einer WG doch um eine Gesellschaft???
Demnach müsste nach §709 BGB Einstimmigkeit herrschen für diese Raumbenutzung oder???

Wie kann ich das durchsetzen?

Für eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar,

Viele Grüße


von Giphan am 09.06.2011 00:31
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>nächtliche Schickane der WG-Mitbewohner

Eine WG ist keine Gesellschaft.
Wer hat den Mietvertrag unterschrieben?



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von hamburgerin01 am 09.06.2011 00:51
Status: Tao (10054 Beiträge)
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>nächtliche Schickane der WG-Mitbewohner
Alle drei haben den Mietvertrag unterschrieben.

Ich hatte folgenden Satz gelesen:
"Rein rechtlich handelt es sich bei der Wohngemeinschaft um eine BGB-Gesellschaft gem. §§ 705 ff BGB.
Dies hat u.a. das LG Saarbrücken (NJW-RR 1992, 781) entschieden."
Und zwar hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=43646&;&

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von Giphan am 09.06.2011 01:00
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>nächtliche Schickane der WG-Mitbewohner
Alle drei haben den Mietvertrag unterschrieben.

ich bin Hauptmieter in einer Dreier-WG.

Woran erkennt man denn einen Hauptmieter ?

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von werner_r am 09.06.2011 05:13
Status: Unsterblich (1737 Beiträge)
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>nächtliche Schickane der WG-Mitbewohner
Folgendes habe ich noch gefunden:

http://www.mietrecht-saar.de/modul1e2.asp?spr=1&;InhaltID=1103

Also doch eine BGB-Innengesellschaft?
Kann ich jetzt also eine Wohnzimmernutzung wegen fehlender Einstimmigkeit verbieten??
Und wie kann ich das durchsetzen?


von Giphan am 09.06.2011 10:34
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>nächtliche Schickane der WG-Mitbewohner
quote:
ich bin Hauptmieter in einer Dreier-WG

Deiner Schilderung nach bist du nur ganz normaler Mitmieter.
Woran machst du den Status als 'Hauptmieter' fest?



quote:
Kann ich die nächtliche Wohnzimmerbenutzung verbieten?

Nein, aber man könnte anwaltlich (Abmahnung) oder gerichtlich (Unterlassungsklage) die Einhaltung der Nachruhe durchsetzen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 10.06.2011 02:48
Status: Tao (17185 Beiträge)
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