nächtliche Schickane der WG-Mitbewohner
Hallo zusammen,
ich bin Hauptmieter in einer Dreier-WG.
Seit einiger Zeit gibt es immer wieder Streitigkeiten mit den anderen beiden Bewohnern.
Die neueste Schickane:
Mein Schlafzimmer grenzt mit der sehr schlecht isolierten Tür direkt an das gemeinschaftliche "Wohnzimmer" an.
Seit neuestem setzen sich die beiden Mitbewohner abends/nachts immer wieder mit Freunden quasi direkt vor meine Tür mit Musik und unterhalten sich lautstark etc.
Die Tür dämpft absolut gar nicht, so dass ich bei der Lautstärke nicht schlafen kann.
Im Mietvertrag ist eine Nachtruhe von 20:00 bis 6:00 Uhr geregelt.
Kann ich die nächtliche Wohnzimmerbenutzung verbieten? Laut
§705 BGB handelt es sich bei einer WG doch um eine Gesellschaft???
Demnach müsste nach
§709 BGB Einstimmigkeit herrschen für diese Raumbenutzung oder???
Wie kann ich das durchsetzen?
Für eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar,
Viele Grüße
von Giphan am 09.06.2011 00:31
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