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mutter als alleinerbin - testament ändern?

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mutter als alleinerbin - testament ändern?

hallo!
mein vater ist vor 4 jahren gestorben.
er hat uns zwei grundstücke, einen kleinbetrieb, 2 autos, ziemlich-viel kapital (usw.) hinterlassen. jetzt meine frage:
meine mutter ist - weil sich die beiden als "alleinerben" eingesetzt haben, wohl als "alleinerbin" anzusehen; ist es trotzdem legal, daß sie mir, ihrem erstgeborenen sohn, verweigert, zu erfahren, wie-hoch (finanziell) das erbe an-sich war bzw. zwar nicht mich (ohne angabe von gründen) am "ererbten" kleinbetrieb zu beteiligen, sondern nur meinen jüngeren bruder?
ist es "legal" daß sie jetzt, nachdem sie "meinen erbteil" (lt. testament meines vaters) und etliches andere verkauft hatte, ein "neues testament" ausstellen lässt, ohne mich - ich bin ja schließlich auch im original-testament meines vaters erwähnt, und das nicht zu-knapp! - auch nur darüber zu informieren? so wie es jetzt aussieht springt sie nämlich mit dem testament meines vaters gerade-so um, daß alles meinem jüngeren bruder in den schoß fallen soll, und ich bis auf weiteres (sie droht mir schon ständig damit, mir stünde nur ein "lächerlicher erbteil" zu! - leer ausgehen soll.. wie sieht die lage denn juristisch aus?


von alejandro2008 am 22.07.2009 10:00
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>mutter als alleinerbin - testament ändern?
Ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten kann vom überlebenden Ehegatten nicht mehr geändert werden, es sei denn, dies wurde im Testament ausdrücklich gestattet.

Ob der überlebende Ehegatte frei über den Nachlass verfügen darf richtet sich auch nach dem genauen Wortlaut des Testamentes.


von hh am 22.07.2009 18:16
Status: Tao (24152 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 373 User(n) bewertet)

>mutter als alleinerbin - testament ändern?
#meine mutter ist - weil sich die beiden als "alleinerben" eingesetzt haben, wohl als "alleinerbin" anzusehen; ist es trotzdem legal, daß sie mir, ihrem erstgeborenen sohn, verweigert, zu erfahren, wie-hoch (finanziell) das erbe an-sich war..#
Da deine Mutter Alleinerbin ist, kannst du innerhalb von drei Jahren deinen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils geltend machen.
Hierzu kannst du von deiner Mutter die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses fordern.

Aber Achtung: Sollte ein sogenannte "Strafklausel" im Testament stehen, wirst du auf den Tod deiner Mutter "enterbt" und erhält nur den Pflichtteil!


von cruncc1 am 22.07.2009 20:50
Status: Unsterblich (2707 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 216 User(n) bewertet)

>mutter als alleinerbin - testament ändern?
@cruncc1

mein vater ist vor 4 jahren gestorben.

D.h. ein Anspruch auf das Pflichtteil ist schon verjährt.

Aber @alejandro2008, Kopf hoch! Du brauchst nie wieder mit deine Mutter oder Bruder über die Erbe zu reden, zeig denen einfach was du alles kannst und du wirst sehen.

-- Editiert am 22.07.2009 21:46


von CO. am 22.07.2009 21:44
Status: Legende (233 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 28 User(n) bewertet)

>mutter als alleinerbin - testament ändern?
#mein vater ist vor 4 jahren gestorben.#
Sorry, habe ich überlesen!


von cruncc1 am 22.07.2009 22:04
Status: Unsterblich (2707 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 216 User(n) bewertet)


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