musterbrief kündigung

16. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.09.2009 23:02:14
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
musterbrief kündigung

mein mann will nächste seine kündigung einreichen, jetzt suche ich einen musterbrief dazu und wollte wissen, ob man Forderungen wie Überstunden mit erwähnen sollte???es sind 176, die noch nicht wie vereinbart ausgezahlt wurden.
er hat noch 22 tage urlaub soll die kündigung nach den 22 tagen in kraft treten. frist sind höchstens 12 werktage.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo,

So ne Kündigung ist nichts kompliziertes.

Name + Adresse Mitarbeiter
Name + Adresse Firma

Kündigung des Arbeitsverhältnisses

'Hiermit Kündige ich das am ... mit der Firma XYZ geschlossenes Arbeitsverhältnis fristgerecht zum ...'

Empfehlenswert wären.
a) Aufführung der noch vorhandenen restlichen Urlaubstage + Wunsch wann Urlaub genommen werden möchte
b) Bitte um ein qualifiziertes Zeugnis.
c) Aufführen der Überstundenanzahl und von wann bis wann entstanden, mit der Aufforderung diese zu bezahlen

Unterschrift [+ Datum]
------------------------------
2 x ausdrucken und sich auf dem 2. Ausdruck sicherheitshalber den Empfang bestätigen lassen.

MfG

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#2
 Von 
guest-12312.09.2009 23:02:14
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für deine schnelle antwort. also könnt man die kündigung am montag chef geben und ab montag den urlaub verlangen.
und gelten familienangehörige als zeugen, bei der übergabe der kündigung?

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Ähm ne, urlaubsmäßig ist das genau so wie sonst auch. Beantragung -> Genehmigung -> Urlaub nehmen. So einfach 'Ich geb jetzt meine Kündigung ab und geh dann gleich mal in Urlaub.' is nich.

Keine Ahnung wie das mit Familienangehörigen als Zeugen ist. Zumindest besser als gar kein Zeuge.
Deshalb ja auch der Vorschlag, sich auf einem Doppel der Kündigung den Empfang bestätigen zu lassen. Und es muss da auch wirklich nur der Empfang bestätigt werden, nicht irgendein Einverständnis des Chefs mit der Kündigung. Eine Kündigung braucht keine Einverständniserklärung.

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#4
 Von 
guest-12312.09.2009 23:02:14
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

achso, das ja blöd, was is wenn der den urlaub verweigert so wie immer...

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Kommt drauf an aus welchem Grund.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12312.09.2009 23:02:14
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

zu viel arbeit,zu wenig leute.aber er kann den ja dann nich ewig verweigern sonst muss er ihn ja ausbezahlen und so lang hilft dann nur'n krankenschein

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Krankenschein? Keine Lösung.

<font color=red>'Der Arbeitgeber kann verlangen, daß die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einholt.'</font>

Mehr dazu <a href="http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__275.html">hier.</a>

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#8
 Von 
guest-12312.09.2009 23:02:14
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

naja das kann er ruhig, da mein mann psychisch nicht merh in der lage ist bei dieser firma zu schuften. und das hat sein arzt ja auch schon bestätigt.

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