musteranschreiben an gerichtsvollzieher zur überbringung einer mahnung?

24. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
mark36
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
musteranschreiben an gerichtsvollzieher zur überbringung einer mahnung?

hallo liebe gemeinde,

da ich wohl zum ersten mal einen zahlungsunwilligen mieter in meiner nicht mal einjährigen geschichte habe, möchte ich diesen gerne abmahnen. (Stand 24.05.2017, kein mieteingang)
dieses schreiben habe ich auch bereits erstellt, und möchte es anschließend per post und einem anschreiben an den gerichtsvollzieher versenden.

nun habe ich leider keinerlei ahnung wie dieses schreiben auszusehen hat.
ein musteranschreiben hatte ich gefunden, welches aber leider nicht mehr aufzufinden ist...

kann mir dazu ggf jemand helfen?

lg marvin

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von marv-man):
dieses schreiben habe ich auch bereits erstellt, und möchte es anschließend per post und einem anschreiben an den gerichtsvollzieher versenden.


Warum diesen Brief nicht durch einen Boten (jemanden, der nicht Vermieter ist) in Kenntnis des Inhalts bei dem säumigen Mieter einstecken oder übergeben lassen?

Wenn der bis zu der Frist nicht zahlt, Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht beantragen (geht online).

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nun ja, Gerichtsvollzieher kann durchaus sinnvoll sein. Die Sache ist ganz einfach. Du schickst dem Gerichtsvollzieher zwei Ausfertigungen Deines Mahnschreibens. Bitte nicht zusammen tackern, ich würde mit zwei Originalen arbeiten, denn oft sind ja die Originale nur schwer von Fotokopien zu unterscheiden. Damit da keine Verwechselung vorkommt. Dann noch ein kurzes Schreiben an den GV, in welchem Du bittest, anliegendes Schreiben zuzustellen und Dir die Kosten aufzugeben. Das Schreiben an den Schuldner bitte nicht eintüten, sondern einen adressierten Briefumschlag so beifügen, wenn der Umschlag kein Sichtfenster hat. Dieses schickst Du an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des örtlich zuständigen Amtsgerichts. Du bekommst dann das eine Original des Mahnschreibens mit dem Zustellungsvermerk zurück.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Ver):

Warum diesen Brief nicht durch einen Boten (jemanden, der nicht Vermieter ist) in Kenntnis des Inhalts bei dem säumigen Mieter einstecken oder übergeben lassen?

Weil die Kosten für den GV als Briefträger sehr ueberschaubar sind (unter 10€), während der psychologische Effekt des orangenen Briefumschlag bei unerfahrenen Mietern unbezahlbar ist.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das ist inzwischen auch etwas teurer, glaub es mir mal.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ich wüsste nicht, warum ich dir mehr glauben sollte, als der Kostenrechnung des GVs vom letzten mal, wo ich Ihn beauftragt habe.

Kosten der Zustellung (Deutsche Post) KV 100 3,00€
Auslagen : Dokumentenpauschale KV 700 0,5 € pro Seite
Sonstige Auslagen 3,45€
Auslagenpauschale KV 716 3,00€

macht bei genau 1 Seite => 9,95€

Die persönliche Zustellung ist sicherlich teurer, aber die ist letztlich nicht erforderlich.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Die persönliche Zustellung ist sicherlich teurer,

Bei uns ca. 20-25 EUR.


Warum überhaupt per Post und dann per GV?
Geht doch einfach per Post, mit der Option Einschreiben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Akkarin):
Die persönliche Zustellung ist sicherlich teurer,

Bei uns ca. 20-25 EUR.


Warum überhaupt per Post und dann per GV?
Geht doch einfach per Post, mit der Option Einschreiben.


Der GV hat die Möglichkeit die Zustellung durch die Deutsche Post per Postzustellungsurkunde zu veranlassen.
Ist genauso Gerichtsfest wie die persönliche Zustellung. Du und ich hingegen können diesen Auftrag der Post nicht erteilen, also warte ich 4-5 Tage länger und zahl statt 25€ nur 10.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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