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muss ich renovieren ?baumängel in der wohnung.

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muss ich renovieren ?baumängel in der wohnung.

habe eine 2 zimmer wohnung die ich aufgeben möchte und zwar gehts darum das ich beim einzug eine fertige wohnung bekommen habe sprich vormieter hat renoviert...
dann wurden erneuerungsmaßnahmen in der wohnung ausgeführt und (heizungen) nach den renonierungen der wohngesellschaft habe ich ein grosses loch in der küche und im bad und der parkett wurde zerkratzt. habe es gemeldet und der bauleiter der dafür zuständig war hat es notiert ,,, jetzt weiss ich nicht ob ich renovieren muss oder aufgrund der mängel die ich nicht verursacht habe nicht mehr renovieren muss.


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von xdieterx am 05.07.2011 23:50
Status: Praktikant (29 Beiträge)
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>muss ich renovieren ?baumängel in der wohnung.
Die Baumängel sind nicht Ihre Sache.
Aber ob Sie bei Auszug aus der Wohnung überhaupt renovieren
müssen, - das kommt auf den genauen Wortlaut des Mietvertrages an.

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von xxsirodxx am 06.07.2011 11:48
Status: Unsterblich (878 Beiträge)
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>muss ich renovieren ?baumängel in der wohnung.
quote:
Muss ich renovieren?

Sie müssen erst einmal den Sachverhalt mal aufdröseln!
Dabei gilt im Grundsatz:

Sie geben die Wohnung so zurück, wie Sie die Wohnung erhalten haben.
Schäden, für die Sie verantwortlich sind, müssen Sie beseitigen.
Andere Schäden, die eigentlich schon während der Dauer des Mietverhältnisses vom VERMIETER hätten beseitigt werden müssen, müssen Sie nicht beseitigen.
Ob und was Sie an Schönheitsreparaturen (=Renovierung bei Auszug, z.B. Streichen) machen müssen steht im Mietvertrag.
Manchmal ist das, was im Mietvertrag steht, unwirksam. Dann ist die Wohnung lediglich besenrein zurückzugeben.

Haben Handwerker, die der Vermieter während der Dauer des Mietverhältnisses mit einer zwischenzeitlichen Renovierung des Wohnung beauftrag hat, Schäden verursacht, hätte der Vermieter diese bereist während der Dauer des Mietverhältnisses beseitigen müssen. Sie müssen Streitfall aber nachweisen, dass die vom Vermieter beauftragten Handwerker die Verursacher waren. Insofern ist es gut, dass es zu der Sache etwas Schriftliches gibt (worauf sie hoffentlich irgendwie zugriff haben), andernfalls müssten Sie die Handwerker als Zeugen benennen.


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von Ilsa1939 am 06.07.2011 17:39
Status: Unsterblich (3984 Beiträge)
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>muss ich renovieren ?baumängel in der wohnung.
Irgendwie fehlt da noch etwas.



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von dem User forever known as Mortinghale am 06.07.2011 18:17
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