>muss ich renovieren ?baumängel in der wohnung.
quote:
Muss ich renovieren?
Sie müssen erst einmal den Sachverhalt mal aufdröseln!
Dabei gilt im Grundsatz:
Sie geben die Wohnung so zurück, wie Sie die Wohnung erhalten haben.
Schäden, für die Sie verantwortlich sind, müssen Sie beseitigen.
Andere Schäden, die eigentlich schon während der Dauer des Mietverhältnisses vom VERMIETER hätten beseitigt werden müssen, müssen Sie nicht beseitigen.
Ob und was Sie an
Schönheitsreparaturen (=Renovierung bei Auszug, z.B. Streichen) machen müssen steht im Mietvertrag.
Manchmal ist das, was im Mietvertrag steht, unwirksam. Dann ist die Wohnung lediglich besenrein zurückzugeben.
Haben Handwerker, die der Vermieter während der Dauer des Mietverhältnisses mit einer zwischenzeitlichen Renovierung des Wohnung beauftrag hat, Schäden verursacht, hätte der Vermieter diese bereist während der Dauer des Mietverhältnisses beseitigen müssen. Sie müssen Streitfall aber nachweisen, dass die vom Vermieter beauftragten Handwerker die Verursacher waren. Insofern ist es gut, dass es zu der Sache etwas Schriftliches gibt (worauf sie hoffentlich irgendwie zugriff haben), andernfalls müssten Sie die Handwerker als Zeugen benennen.
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von Ilsa1939 am 06.07.2011 17:39
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