>muss ein Vater seinem Kind Unterhalt zahlen wenn es im Ausland lebt?
In gewissem Sinne muß ich den beiden schreibern vor mir recht geben.
Wie sieht es denn aus?
Das Kind hat Recht auf Unterhalt, aber genausogut ein Recht auf Umgang.
Und Vatern hat auch ein recht auf Umgang.
Ich meine, verlagert Mutter hier eigenmächtig den Wohnort weit weg....
dann muß sie nach dem A sagen auch B sagen.....
Andererseits würde ich an Vaters stelle auch Gerichte in Bewegung setzen...aber mal objektiv betrachtet.
Die Unterhaltsregelungen in Deutschland gelten für Kinder, die in Deutschland leben.
Sollte doch auch nur logisch sein.
Wenn es Dad nach Amerika verschlägt, käme Mutter niemals auf die Idee, amerikanisches recht anzuwenden.
Also es gelten die rechte, des Landes, wo das Kind lebt.
*Asche über mein Haupt* Wo sich Mütter samt Kinder ins Ausland absetzen, und Umgang unmöglich machen(den man nach Deutschem recht ja hat, das Kind und auch der Vater), die sollten nicht die positiven aspekte der Zahlung mitnehmen
von Merline am 08.02.2006 01:50
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