mündlicher Kaufvertrag...

6. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)
mündlicher Kaufvertrag...

Hallo allerseits,

X hat Y vor 3 Monaten einen Gegenstand verkauft. Dies geschah per Handschlag unter einem Zeugen Z. Der Warenwert beträgt 50 Euro.

X hat sich darauf verlassen, dass Y die 50 € bei Z hinterläßt.

Y. ist nur mit Vornamen und Handynummer bekannt. Y. geht aber seit dem Deal nicht mehr ans Telefon und will die Story offenbar "aussitzen".

X und Z ist nur Vorname und Handynummer bekannt.

Frage: Kann X Anzeige erstatten, ja. Würde die Polizei den "Vornamen", der ja gefaket sein kann, bzw. die Personalien ermitteln, indem man dem über die Handynummer auf die Spur kommt. Also kann die Polizei hier über die Handynummer was machen ?
#
Darf die Polizei in so einem kleinen Fall die Personalien ermitteln, über eine Telefonnummer ?

Ist das eine Unterschlagung, oder was muss man bei der Polizei anzeigen ?

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"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Also kann die Polizei hier über die Handynummer was machen ?


Können schon, die Frage ist, ob sie wird.

Wenn man Pech hat, läuft der Vertrag auf Papa oder Mama und die müssen gar nichts aussagen.

quote:
Ist das eine Unterschlagung, oder was muss man bei der Polizei anzeigen ?


Offenbar ist der Y ja noch nicht mal in Verzug. Das ist bisher noch reines Zivilrecht. Wenn man beweisen könnte, daß Y von Anfang an nicht zahlen wollte, ist es Betrug.

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#2
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

X hat mit Y den mündlichen Kaufvertrag direkt abgeschlossen und beide sind erwachsen. Das wa vor ca. 8 Wochen.

Was heißt, Y ist nicht mal in Verzug ?
X kann ihn doch weder anschreiben noch anrufen, weil der nicht mehr an sein Handy geht.



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"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119659 Beiträge, 39759x hilfreich)

Was wurde denn bezüglich der Zahlung zwischen X und Y vereinbart?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Hallo,

Es wurde mündlich unter Beisein eines Zeugen vereinbart, dass die Ware innerhalb einer Woche zu bezahlen ist.

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"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

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#5
 Von 
miniwelt
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 8x hilfreich)

Willst du zwar jetzt sicher nicht lesen, aber:

Du kannst .. (viel), die Polizei wird wenig bzw. das für sie angemessene veranlassen und im Ergebnis für Dich nichts davon rauskommen, was dich in die Richtung bringt, die du gerne hättest. Geld oder Strafe....
Erst recht nicht bei 50 Euro,da lohnt es sich Dir die Zeit und weiteren Ärger zu ersparen...

Im Resultat: Sei froh, dass dein Schaden sich in derartiger Grenzen hält und vergrößere ihn nicht mit mehr Äufwand, Ärger, usw. ...

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119659 Beiträge, 39759x hilfreich)

Vom Zeugen eine schriftliche Schilderung des Sachverhalts anfertigen und unterschreiben lassen (2fache Ausfertigung, eine für die Anzeige, eine fürs zivilrechtliche).


Dann Anzeige erstatten.

Ob der Anschlussinhaber ermittelt wird, ist ungewiss. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens kann man über die Akteneinsicht eventuell die Adresse des Anschlussinhabers erfahren.
Der Anschlussinhaber muss übrigens nicht derjenige sein, der den Artikel gekauft hat, somit sitzt man wieder in der Sackgasse...

Die Anzeige selbst ist kostenlos, die Akteneinsicht kostet ungefähr 50 EUR.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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