Hallo
Ich arbeite seid 6monate bei einer zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlasser) bin auch seid anfangen an bei einer Firma im Einsatz. Vor 2 Wochen kam die Geschäftsleitung auf mich zu,und fragte ob ich einen Vertrag annehmen möchte. Die wollen mich zum 1.8 einstellen. Ich sagte ja: also musste ich Bewerbung schreiben nur für die Akte,dann noch ein paar andere Unterlagen. Die zeitarbeit wurde auch informiert, das die mich übernehmen. Also habe ich einen aufhebungsvertrag unterschrieben zum31.7.. Bis heute habe ich noch keinen Arbeitsvertrag erhalten. Der teamleiter sagte zu mir. Es ist fraglich ob die.mich einstellen. Kann ich von dem aufhebungsvertrag zurücktreten? Kann ich auf eine Einstellung bestehen? Habe ja schließlich mündliche zusage, auch die zeitarbeitsfirma wurde ja in.Kenntniss gesetzt. Also ist die Beweislage ja da.
-----------------
" "
mündlicher Arbeitsvertrag bindend?
26. Juli 2014
Thema abonnieren
Frage vom 26. Juli 2014 | 09:39
Von
Status: Schüler (337 Beiträge, 94x hilfreich)
mündlicher Arbeitsvertrag bindend?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 26. Juli 2014 | 10:43
Von
Status: Praktikant (691 Beiträge, 457x hilfreich)
quote:
Kann ich von dem aufhebungsvertrag zurücktreten?
nö
quote:
auch die zeitarbeitsfirma wurde ja in.Kenntniss gesetzt.
von dir oder von wem?
abgesehen davon, wurden denn auch Sachen wie Gehalt, Wochenarbeitszeit, etc geklärt?
-----------------
""
#2
Antwort vom 26. Juli 2014 | 19:40
Von
Status: Schüler (337 Beiträge, 94x hilfreich)
Der neue Arbeitgeber hat das der zeitarbeitsfirma mitgeteilt
-----------------
" "
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 26. Juli 2014 | 20:29
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
Möglicherweise kannst du nachweisen, dass du eine Arbeitsplatzzusage hattest. Dann bekommst du vielleicht eine Abfindung, aber einen Arbeitsplatz bekommst du deswegen noch lange nicht, wenn sie nicht will, die Firma.
-----------------
""
#4
Antwort vom 26. Juli 2014 | 21:55
Von
Status: Unbeschreiblich (119625 Beiträge, 39758x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Also ist die Beweislage ja da. <hr size=1 noshade>
Echt? Wo???
quote:<hr size=1 noshade>Kann ich von dem aufhebungsvertrag zurücktreten? <hr size=1 noshade>
Nur wenn er eine Rücktrittsklusel enthält.
quote:<hr size=1 noshade>Kann ich auf eine Einstellung bestehen? <hr size=1 noshade>
Klar, bestehen kann man auf alles. Nur hat man oft das Problem, das auf was man besteht nicht durchsetzen zu können.
quote:<hr size=1 noshade>Habe ja schließlich mündliche zusage, <hr size=1 noshade>
Die Du wie genau beweisen willst?
quote:<hr size=1 noshade>auch die zeitarbeitsfirma wurde ja in.Kenntniss gesetzt. <hr size=1 noshade>
Genauer Wortlaut?
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#5
Antwort vom 28. Juli 2014 | 10:38
Von
Status: Schüler (337 Beiträge, 94x hilfreich)
In dem aufhebungsvertrag steht ja, das ich kündige weil der Kunde (entleiher) mich übernehmen will. Und das Arbeitsverhältnis zum31.7 aufgehoben wird.
-----------------
" "
#6
Antwort vom 28. Juli 2014 | 19:41
Von
Status: Unbeschreiblich (119625 Beiträge, 39758x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>In dem aufhebungsvertrag steht ja, das ich kündige weil der Kunde (entleiher) mich übernehmen will. <hr size=1 noshade>
Das diese optimistische Hoffnung als Begründung in den Aufhebungsvertrag aufgenommen wurde, begründet weder einen Anspruch auf eine Einstellung beim Entleiher noch stellt sie einen Beweis dar.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Und jetzt?
Schon
267.013
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
14 Antworten
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten
-
21 Antworten