Guten Abend,
ich habe mich mal hier grob "durchgelesen" und bisher keinen ähnlichen Sachverhalt gefunden.
Versuche den Situation so kurz wie möglich darzuzlegen.
Mein Enkelsohn hatte gestern die letzte mündl. Prüfung und hat den Tag verwechselt! Meine Güte ist auch zum Lachen an sich und doch eben nicht. Schule hat bei Eltern angerufen und er ist so schnell es ging noch hin.
Es waren 7 min vor Ende der Zeit als er dort ankam. Er hat die Direktorin getroffen und sie hat gemeint, sie schaut mal, was sie noch machen kann. Das Zimmer war leer, die Prüfer alle weg. Im Protokoll steht nun, dass er nicht anwesend war, was ja nicht ganz korrekt ist. Wie auch immer, da es Gemeinschaftskunde war, hätte er in den verbleibende 7 Minuten wenigstens noch was "rausreissen" können, oder?
Die Frage ist nun, hat er eventuell Anspruch auf diese restliche Zeit?
Seine Noten liegen überwiegend bei "Gut" und nun hat er da eine 5 (weil durchgefallen). Wollte noch aufs Gymnasium wechseln, na ja . . .
Vielen Dank und herzliche Grüsse
-- Editier von quelltext am 18.06.2015 22:10
-- Editier von quelltext am 18.06.2015 22:10
mündliche Prüfung Realschule
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Das weiß ich nicht, da ich seine Kenntnisse in Gemeinschaftskunde nicht kenne. Aber mir sind mündliche Prüfungen (unter anderem) so bekannt, dass den Schülern zu Beginn ein Text ausgeteilt wird, der erstmal bearbeitet werden will. Dann sind die 7 Minuten schon um. Ich würde meinen, dass ganz einfach auch die Prüfung nicht ordnungsgemäß angetreten wurde, wodurch der Prüfungsanspruch verwirkt. Die Lehrer trifft meines Erachtens keine Plficht, dann die restliche Dauer im Raum sitzen zu bleiben. Je nach Form der Prüfung sitzen da ja auch mehrere Kandidaten. Umgekehrt müsste der Enkel so argumentieren, dass es unverhältnismäßig wäre, schon bei leichter Verspätung den Prüfungsanspruch gänzlich zu versagen. Meines Erachtens sitzt die Schule da aber am längeren Hebel.Zitat:da es Gemeinschaftskunde war, hätte er in den verbleibende 7 Minuten wenigstens noch was "rausreissen" können, oder?
Wie lange sollte die Prüfung insgesamt dauern? Ist der Enkel volljährig? Wie wurde der Termin mitgeteilt?
Bedeutet die nicht bestandene mündliche Prüfung nun, dass diese wiederholt werden muss oder geht einfach deren Bewertung in die Gesamtnote mit ein? Streng genommen müssten Sie wohl das Zeugnis abwarten und dann entweder Widerspruch einlegen bzw. klagen. Das alles mit Hilfe eines Rechtsanwalts für Schul-/Verwaltungsrecht. Ich wüde hier aber schon vorher in die Offensive gehen und zumindest die Aussage der Direktorin, wann denn der Enkel eingetroffen ist, dokumentieren lassen. Wenn zu befürchten ist, dass er deswegen nicht aufs Gymnasium wechseln kann, dann würde ich unverzüglich eine Beratung beim Anwalt in Anspruch nehmen.
Vielleicht kommt die Schule ihm aber auch entgegen und bietet eine Lösung an. Danach würde ich fragen.
-- Editiert von Hafenlärm am 18.06.2015 22:58
ZitatEs waren 7 min vor Ende der Zeit als er dort ankam :
Was heißt "vor Ende der Zeit"? 7min bevor der Schultag rum war?
ZitatIm Protokoll steht nun, dass er nicht anwesend war, was ja nicht ganz korrekt ist. :
Anscheinend ist das korrekt. Als seine Prüfung beginnen sollte, war er nicht da.
Leistungsnachweis nicht erbracht. Durchgefallen - fertig.
ZitatWie auch immer, da es Gemeinschaftskunde war, hätte er in den verbleibende 7 Minuten wenigstens noch was "rausreissen" können, oder? :
Naja, wenn meine Prüfung um 12:30 Uhr losgeht und ich der letzte bin kann es durchaus sein, dass um 12:53 Uhr keiner mehr da ist. Der Prüfling erschien nicht und ist durchgefallen, weil der Leistungsnachweis nicht erbracht wurde. Ist in allen Prüfungen so. Warum soll das hier anders sein.
ZitatDie Frage ist nun, hat er eventuell Anspruch auf diese restliche Zeit? :
Wer zu Prüfungsbeginn nicht da ist wird nicht geprüft. ^Analog zu o.g. Antwort
-- Editiert von radfahrer999 am 18.06.2015 23:17
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herzlichen Dank für die rasche Auskunft, das freut mich sehr! . . die Schüler wurden einzeln geprüft und er ist noch nicht volljährig.
Die Prüfungsdauer kläre ich morgen ab, ebenso die Frage, in welcher Form der Termin mitgeteilt wurde.
Die Prüfungsnote geht in die Gesamtnote mit ein.
So wie es aussieht, werden wir auf alle Fälle eine schriftliche Anfrage an die Schule stellen, die Situation erläutern und mit der Bitte um ein Entgegenkommen.
einen schönen Abend wünsche ich noch
Zitatdie Schüler wurden einzeln geprüft und er ist noch nicht volljährig. :
das sind realschüler selten.
10 schuljahre. eintritt mit 6 = 16 Jahre alt.
ZitatDie Prüfungsnote geht in die Gesamtnote mit ein. :
Logisch
Zitatmit der Bitte um ein Entgegenkommen. :
evtl. sollte man das so schnell wie möglich telefonisch statt schriftlich machen.
Nur so ein Gedanke.
Zitateinen schönen Abend wünsche ich noch :
dir auch
-- Editiert von radfahrer999 am 18.06.2015 23:25
oh hat sich überschnitten . . . vielen Dank auch für diese Antwort!
puh dies lässt nun keinen Spielraum auf Eventualitäten zu . . . wenn die Rechtslage so eindeutig ist, gibts auch keine Chance,
was anderes zu bewirken . . . werde es einfach versuchen und mit der Schule in Kontakt treten
. . . telfonisch - gute Idee
ob ich heute Abend noch abrocke ist eher unwahrscheinlich :-)
Zitat:Im Protokoll steht nun, dass er nicht anwesend war, was ja nicht ganz korrekt ist.
Doch, das ist sogar 100%ig korrekt.
Zitat:Wie auch immer, da es Gemeinschaftskunde war, hätte er in den verbleibende 7 Minuten wenigstens noch was "rausreissen" können, oder?
Ich wüßte nicht, mit welcher Hawking'schen Genialität man in 7 Minuten eine Prüfung noch mit irgendeiner brauchbaren Note bestehen will (außer die übliche Prüfungsdauer beträgt 10 Minuten), aber das ist sowieso irrelevant, weil der Drops gelutscht ist.
Da hilft folglich nur noch Kulanz der Schule. Wobei die fraglich ist, denn wenn z.B. ein bestimmter Themenkomplex für die Prüfung(en) vorbereitet wurde, müßte der Lehrer nun einen neuen vorbereiten, weil der Schüler sonst ja wüßte, was drankommt. Dafür dürfte sein Wille gegen Null gehen, wenn es nicht gerade der Lieblingsschüler war.
... dann wäre die Schule noch am selben Tag über das Vorliegen eines amtsäztlichen Attestes informiert worden, nachdem sie bereits eine Stunde vor Prüfungsbeginn von der plötzlichen Erkankung unterrichtet wurde.Zitat:Wenn er krank gewesen wäre........
Stell dir doch mal vor, es wäre grundsätzlich unproblematisch einen P-Termin zu vergessen, weil jeder der zu spät oder gar den Tag verwechselt, Anspruch auf einen Sondertermin hätte?
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