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montage / fahrtweg / gegenleistung

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montage / fahrtweg / gegenleistung

hallo

bevor wieder das geschrei los geht
ich habe das forum durchgesucht aber nix gefunden was mir helfen könnte.

also hier mein problem.

ich arbeite für nen it dienstleister. zur zeit werde ich eingesetzt in münchen das ist dann eine entfernung von 650km. ich fahre montags um 2-4 uhr morgens los bin um 11 uhr dann vor ort und arbeite. freitags geh ich dann zum mittag und bin dann erst um 20-0 uhr zu hause. kommt immer drauf an ob mit auto oder bahn. ich habe kein problem damit die 40 stundenwoche voll zu machen also überstunden zu schieben damit ich die anfahrt ausgleiche.
der arbeitgeber zahlt mir die anreise und eine verpflegungspauschale für jeden tag.
allerdings frage ich mich nun was mit den 12 stunden ist die ich hin und zurückfahre?! ich bin 2 monate hier eingesetzt gewesen das sind dann immerhin 12 mal 8 stunden also 96 stunden fahrtweg.

was kann ich denn da von meinem arbeitgeber erwarten!? oder fordern!?

ich weiss das wurde hier schon öfter behandelt aber ich habe keine brauchbare antwort gefunden.
die die mir helfen können die bitte ich drum die anderen sollen getrost ma ihre klappe halten :o)



von eierbatz am 29.04.2004 12:40
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>montage / fahrtweg / gegenleistung
Obs Dir nun hilft oder nicht, die FahrZEIT wirst du vom Arbeitgeber nicht erstattet bekommen, es sei denn es ist im Arbeitsvertrag so angegeben.

Da er Dir ja bereits KM geld und Spesenausgleich bezahlt, bist du doch noch ganz gut bedient.

Und wenn ich nun noch obendrauf sage, sei froh, daß Du nen Job hast und jammer nciht im nachhinein rum... soll ich dann besser die Klappe halten ?

;o)
P


von Pumalein am 29.04.2004 13:53
Status: Philosoph (652 Beiträge)
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>montage / fahrtweg / gegenleistung
ich hab n job ja und ich bin ja auch froh aber ich kann mir eben nicht vorstellen das die 6 stunden am tag also meine FREIZEIT für die anreise zum arbeitsplatz dienen sollen... das mein ich doch... wenn de das verstehst...


von eierbatz am 29.04.2004 14:32
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>montage / fahrtweg / gegenleistung
Leider ist es aber so, dass Du keinen gesetzlichen Anspruch auf die Bezahlung der Fahrtzeit hast.
Es besteht noch nicht einmal ein gesetzlicher Anspruch auf Bezahlung der Spesen oder der Fahrtkosten.

Einzelvertraglich oder per Tarifvertrag kann das natürlich anders geregelt sein.


von hh am 29.04.2004 15:17
Status: Tao (23496 Beiträge)
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>montage / fahrtweg / gegenleistung
thx
das is doch ma ne aussage.... mehr wollte ich doch garnicht wissen...


von eierbatz am 29.04.2004 15:21
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>montage / fahrtweg / gegenleistung
Aber ich hab nicht wirklich was anderes gesagt, als "hh"

Ist aber doch auch logisch, niemand bekommt die Fahrtzeit zur Arbeitsstätte bezahlt, egal ob 20 Minuten oder 6 Stunden...

P.


von Pumalein am 30.04.2004 09:21
Status: Philosoph (652 Beiträge)
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>montage / fahrtweg / gegenleistung
bin mir da nicht ganz sicher aber ich glaube eine fahrt muss er übernehmen, da sitz der frima ja nicht gleich arbeitsort ist.


von babydoom am 23.04.2006 19:56
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>montage / fahrtweg / gegenleistung
Hallo,
ich denke mir, es muß doch ein Unterschied sein; ob ich zur Arbeit fahre oder in der Arbeit bin und auswärts mit PKW-Sprinter-Kleinlaster oder gar LKW zur Montage mit Material usw von meiner Firma aus wegfahre.
Ein Berufs LKW - Fahrer bekommt auch seine Fahrzeit bezahlt. Be- und entladen soll er gar nicht. Bei anderen beginnt dann erst die eigentliche Arbeit. Beladen und vorbereiten Zuhause im Betrieb ist auch arbeit.
Ist ja wohl ein Unterschied ob ich im Flieger, Bahn zum Kunden, Baustelle oder sonstwas muß und ausgeruht bin.
????
Was denken andere darüber?
Ich meine in diesem Fall müßte Bezahlung sein.


von josefbaerli am 21.11.2006 17:22
Status: Frischling (2 Beiträge)
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