möbliertes Zimmer

10. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Morroval
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
möbliertes Zimmer

Hallo, ich wohne in einer 2er WG, im 1.Stock des Wohnhauses des Vermieters. Laut Mietvertrag beziehe ich ein möbliertes Zimmer mit Nutzung der möblierten Küche. Ich bin am 01.12.2016 eingezogen und der Vertrag läuft bis zum 30.12.2017. Wie lange ist meine Kündigungsfrist und ist der Vertrag überhaupt gültig, wenn als Datum beim Ort der Unterschrift der 26.09.2013 angegeben ist?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Morroval):
st der Vertrag überhaupt gültig, wenn als Datum beim Ort der Unterschrift der 26.09.2013 angegeben ist?

Klar warum nicht?
Scheint ja ein offensichtlicher Schreibfehler zu sein. Denn ein Kontakt zum Vermieter diesbezüglich in 2013 kann man wohl kaum beweisen, oder?



Zitat (von Morroval):
Wie lange ist meine Kündigungsfrist

Steht denn eine im Vertrag?
Falls nicht: Es gibt keine. Der Vertrag läuft bis zum 30.12.2017.

Und wenn die Befristung ungültig wäre, hätte man den Vorteil, das man zum Ende eines Monats kündigen kann, falls die Kündigung dem Vermieter spätestens bis zum 15. des Monats zugeht.



Wie ist der genaue Wortlaut der Befristung?




-- Editiert von Harry van Sell am 10.10.2017 19:35

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Morroval
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

"Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist für beide Seiten bis zum 30.12.2017 ausgeschlossen. Zieht der Wohnraumnutzer vorzeitig aus, und gibt die Schlüssel zurück, berührt das nicht die Mietzahlungspflicht für die übrige Zeit, es sei denn, der vorzeitige Auszug ist vom anderen Vertragspartner zu vertreten. Die Stellung eines Ersatzmieters ist nicht zulässig. Die Befristung gemäß 575 BGB ist erforderlich, weil der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit die Räume für sich selbst nutzen wirdm Wägrend der Laufzeit des Zeitmietvertrages (vgl.Ziff.1) sind ordentliche Kündigungen des Mieters mit gesetzlicher Frist [bleibe] zulässig und richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften."

Hab das mal eben aus dem Vertrag genau so herausgeschrieben. [bleibe] ist wohl ein Schreibfehler. Kann ich auch bis zum Ende des Monats kündigen, oder muss ich bis 30.12.2017 weiter zahlen? Der Vermieter wohnt im Erdgeschoss und ich wie gesagt im 1.Stock mit einem Mitbewohner und wir haben beide jewails ein möbliertes Zimmer, sowie teilen uns Küche und Bad. Danke schon mal für die Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Tja, da hat sich der Vermieter ein Eigentor geschossen.

Mal Kündigungsausschluss, mal Kündigungsrecht.

Die Unklarheit geht zu seinen Lasten, die Klausel wäre ungültig und der Mieter darf sein Recht nach dem Gesetz zu kündigen wahrnehmen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Morroval
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, danke, also dürfte ich, wenn ich noch bis zu 15.10.2017 kündige, dann bis 31.10.2017 ausziehen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Morroval):
Ok, danke, also dürfte ich, wenn ich noch bis zu 15.10.2017 kündige, dann bis 31.10.2017 ausziehen?


Ausziehen schon, doch Miete muss bis zum 31.12.17 gezahlt werden.

Die verkürzte Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende gilt nur, wenn das möblierte Zimmer Teil der Vermieterwohnung ist. Oder teilt man sich Bad und Küche mit dem Vermieter?


Ist die Wohnung (WG) hingegen abgeschlossen.... ,teilt man sich die Wohnung mit einem Mitbewohner (WG), dann dürfte die Kündigungsfrist 3 Monate betragen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.309 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.