quote:Doch, weil es dir u.a. sagt, was du tun sollst, um Antworten zu bekommen.Im übrigen ist "das hilft mir nicht" keine sinnvolle Reaktion auf die Vorhaltung, nicht bitte zum 1000. mal dieselbe Frage zur Diskussion zu stellen. Oder meinst du, du bist so etwas besonderes, daß man extra für dich eine Ausnahme macht und den ganzen Senf zu M... noch einmal von Null neu aufrollt, nur weil du die anderen Threads nicht (mit Verstand) lesen magst?Hättest du die Suchergebnisse mit Verstand gelesen, würdest du auch erkennen, daß es sich um eine offensichtliche Abzockmasche handelt.
bring mich keinen Meter weiter
quote:Zu "erwarten" hast du hier gar nichts, hier helfen Laien in ihrer Freizeit. Insbesondere gibt es keine Garantie für richtige, hilfreiche oder überhaupt Antworten. Mit einer Anspruchshaltung solltest du zu einem Anwalt gehen und den dafür bezahlen, daß er dir das liefert, was du willst.
erwarte keine Vorhaltung sondern einen Rat
quote:Wenn die Dienstleistung noch nicht von beiden Seiten erfüllt wurde (Bezahlung und Leistung), kann das Widerrufsrecht auch nicht schon ausnahmsweise erloschen sein, daher wäre ein Widerruf weiterhin möglich.
wie es sich verhällt wenn die 14 Tage noch nicht um sind
quote:Das ist absolut Blödsinn was dieser Abzock-Anbieter von sich lässt!Mit Berufung auf den Taschengeldparagraphen kann man NIEMALS eine Forderung einfordern!
Nur weit gefehlt, ich habe denen vorhin eine Mail gesendet in der ich mitteilte das ich von dem Rücktrittsrexht gebracuh mache und ptomt die Antwort bekommen das dies nicht geht weil meine Tochter wußte das sie sich ohne zustimmung ihrer Eltern anmelden darf und somit der Taschengeldparagraph gilt. Hallo?
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