>mit gefälschtem Abizeugnis bei Polzei beworben
Wieso nicht? Ich las dieser Tage in der Zeitung, dass es ein Hauptschüler geschafft hat, als Referendar eingestellt zu werden. Er gab eine Anzeige auf: "Anwalt sucht andere Anwälte" und bekam die Bewerbungsunterlagen inkl. Kopien der Examina. Dann fälschte er sich was zurecht und war als Ref. bei der StA Itzehoe, wo er auch in Sitzungen ging und wohl gar nicht mal so schlecht war. Alles mit ein paar Strafrechtsbüchern angelesen. Ich hatte Referendare die hätten auch mal in ein Buch schauen sollen...
Aber im Ernst, wer sich bei der Polizei mit gefälschten Zeugnissen bewirbt scheint mir eine recht verquere Einstellung zur Rechtsordnung zu haben.
Was ein Auffliegen nach sich zieht? Ganz einfach: Die Bewerbung wird abgelehnt. Und Sie werden Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wegen versuchten Betruges und Urkundenfälschung.
Um die Frage vorwegzunehmen: Mit einer Einstellung des Verfahrens gem. §§
153,
153a StPO (was da drin steht lesen Sie am besten selbst nach; als Polizist müssten Sie ja auch mal in ein Gesetz schauen) sollten Sie lieber nicht rechnen.
von wastl am 02.11.2005 16:41
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