mietspiegel-mitminderung?

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)
mietspiegel-mitminderung?

hallo...ich habe mal eine einfache frage....ich bin vor 2 jahren in eine wohnung mit dem kaltmietpreis von 399 euro für 61,5qm gezogen---ich war im 5.monat schwanger und mußte schnell etwas finden.

nun habe ich gerade gelsen dass die vergleichsmiete in meiner strasse einen mietspiegel von 372 euro für 61,5qm hat.

dazu kommt, dass in meiner wohnung nichts renoviert war( habe ich aber gewußt) und keine richtigen fußbodenleisten etc.... die hausverwaltung ist sehr "abgebrüht" und versucht ohnehin dauernd kosten auf die mieter umzulegen( z.B. hat jemand in unseren hof, der JEDEM leicht zugänglich ist, sperrmüll abgeladen--die hausverwaltung hat aushänge gemacht, dass das beseitigen auf die mieter umgelegt wird, wenn es niemand wegräumt...)

meine frage ist: kann ich meine miete rückwirkend mindern oder ist der mietspiegel nicht verbindlich? modenisierungen etc. wurden durch die HV nicht vorgenommen.

bitte um antwort---liebe grüße, eva w

-----------------
"wermelskirch"

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... der mietspiegel ist nicht verbindlich, sondern eben ein spiegel, der zu mehr transparenz führen soll. mietminderung ist somit nicht drin - evtl. aber eine verhandlung mit deinm vm.

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#2
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
bürotechnik24
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo !
es ist wirklich so das der Mietspiegel nur ein spiegel der gezahlten mieten in eurer Region ist .
Bei 372,- lt.Mietspiegel und die von dir gezahlten 399 wirst du deinem VM nix können .
Würdest du z.b 500 zahlen sähe das schon anders auch , denn dann würdest du über 25 % über der ortsüblichen Miete berappen und das nennt sich nämlich Mietwucher . Bei 50 % über der ortsüblichen miete beginnt der Betrug der auch strafbar ist .
Ich selber zahle zur zeit für meinen Altbau 430 ,- . Lt. Spiegel wäre die wohnung aber nur 360 ,- wert . Habe auch keine Chance ............. außer ausziehen . Und das tue ich auch !

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#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Lt. Spiegel wäre die wohnung aber nur 360 ,- wert .

'Wert' ist eine Wohnung immer das, was für sie bezahlt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)

ihr lieben, peinlicherweise habe ich mich vertippt---der gültige mietspiegel lautet 272 euro und nicht 372 euro....ich zahle 399 ---die differenz beträgt also immerhin
127 euro---ist das schon mietwucher??? liebe grüße und danke

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#6
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Notlage? Nein ?

Dann nicht

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

399:272 sind knapp 47% mehr. das wäre entweder wucher - oder die vergleichbarkeit ist doch nicht gegeben.
wenn du es wissen willst, wirst du einen fachanwalt brauchen.

-- Editiert von blaubär49 am 07.01.2008 14:15:28

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