mietminderung wegen nichtgewährung des zuganges zu einem geschäftsraum

15. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
flashback
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
mietminderung wegen nichtgewährung des zuganges zu einem geschäftsraum

wir haben vor einem halben jahr einen geschäftsraum im ersten stock eines wohn- und geschäftshauses zum zweck eines fotoateliers und kosmetikstudios angemietet. unsere geschäftszeiten sind von mo-fr 09.00 - 20.00 und samstags von 10.00 - 16.00 uhr. der zwck wurde im mietvertrag, der auf 5 jahre befristet ist festgehalten. bereits im ersten monat hatten wir das problem, daß die mieter, die sich in dem haus befinden permanent die haustüre, die auch den zugang zu unseren geschäftsräumen darstellt zusperren. Auch der unter uns befindliche laden, der um 18.00 Uhr schließt versperrt danach die haustüre, da er angst um seinen lagerbestand hat. das problem besteht nun darin, daß kunden, die das atelier oder kosmetikstudio besuchen wollen, sich permanent während unserer geschäftszeiten vor verschlossenen türen wiederfinden. dieser zusatnd wurde von anfang an von uns beim vermieter angezeigt, der sich zwar mit einigen telefonaten und einem aushang im flur mit dem thema befasste, ansonsten jedoch erklärte, er könne nichts weiter unternehmen. in unsrerem mietvertrag steht, die türen haben lediglich von 22.00 uhr bis 7.00 uhr geschlossen zu sein, ansonsten gingen wir bei der anmietung davon aus, daß diese zu unseren geschäftszeiten für kunden zugänglich seien. dies ist jedoch nicht der fall. uns entstand bereits ein schaden in höhe von mehreren tausend euro, den wir auch belegen können. nach einem weiteren telefonat in diesem monat unterstellte uns der vermieter wir hätten uns mit der mietsache übernommen und suchten nun einen grund um vom vertrag zurücktreten zu können. dieses ist jedoch nicht der fall und wurde von uns auch bestritten. die zahlung der miete erfolgte in diesem monat erst nachdem ein weiteres persönliches gespräch mit dem vermieter erfolgt war. dieses schien auch positiv zu verlaufen. das gespräch fand am 08.09. statt. am 10.09. erhielten wir eine ab,ahnung, daß wir mit der mietzahlung in verzug seien und sollte dies noch einmal passieren drohe uns die fristlose kündigung, wir hätten die geschäftsräume dann sofort zu räumen und den mietzins trotzdem weiter zu entrichten. im vertrag steht jedoch, daß eine kündigung erst nach einer mietverspätung, die einen mietzins von 2 monatsmieten beträgt getätigt werden kann. da wir bis jetzt alle mieten ohne abzug gezahlt haben wäre diese also nicht gültig. weiterhin wurde nach unserem einzug im april ohne vorankündigung die hausfassade und der flur erneuert, was beim ausschlagen der alten fliesen bei einem kosmetikstudio, eine erhebliche lärm und schmutzbelästigung der kunden darstellte, die ja in ein kosmetikstudio kommen , um sich verschönern zu lassen. die arbeiten im flur wurden ende juni eingestellt, nachdem das haus über einen monat eingerüstet war. der flur wurde aber nicht fertig gestellt. die flisen sind zwar gelegt und der flur wurde verputzt, jedoch wurde dieser nicht mehr gestrichen. jetzt ist aber schon mitte september. daß ein dermaßen aussehender flur eines geschäftsraumzuganges nicht zuträglich ist muß nicht weiter ausgeführt werden. zudem benutzt der laden im erdgeschoß den flur tagsüber als abladefläche für leere kartons und anderen abfall, obwohl in der hausordnung dies ausdrücklich untersagt ist und sich der müllraum 5 meter neben den gelagerten gegenständen befindet. nach dieser ausführung nun meine frage : kann ich aus den genannten gründen die miete kürzen und wenn ja um wieviel prozent ??? könnte ich möglicherweise meinerseits den geschäftsraum fristlos kündigen und schadenersatz für die mir enstandenen verdienstausfälle sowie den umzug fordern ???
darf der vermieter mir bei mehrmaliger mängelanzeige unterstellen, ich habe mich mit der anmietung der mietsache übernommen ??? seit einem halben jahr wurde die miete trotz der angezeigten mängel stets entrichtet, in diesem monat jedoch erst nachdem das verlangte gespräch zustande gekommen war, da ich keine andere möglichkeit mehr gesehen hatte. kann man mir deshalb kündigen und mahngebühren verlangen, sowie die zinsen einer deshalb von vermieterseite nicht gezahlten kreditrate ???

wie kann ich in diesem fall weiter vorgehen ???

für antworten wäre ich dankbar mit freundlichen grüßen
yvonne borasch

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2 Antworten
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#1
 Von 
flashback
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

nur um mich nochmals in erinnerung zu rufen .... ich muß das wirklich dringend wissen.... bitte hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
flashback
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

weiß da jetzt denn wirklich keiner bescheid ???oder kann mir wenigstens einen tip geben ???

0x Hilfreiche Antwort

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