meister bafög und trotzdem zahlen??

6. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Spread
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)
meister bafög und trotzdem zahlen??

Hallo,

bin bisschen verwirrt. Die GEZ hat mich angeschrieben,weil ich umgezogen bin und nicht mehr bei den Eltern wohne.
Als ehrlicher Bürger hab ich natürlich GEZ-Befreiung beantragt,da ich "Meister Bafög" bekomme.
Mit Schulbescheinigung,Meister Bafög...Trotz dessen wurde es abgelehnt.
Widerspruch wurde meinerseits gestellt,die Antwort war eine Rechnung die ich Begleichen soll.
Was soll ich jetzt machen,vielleicht Rechtsanwalt oder gilt Meister Bafög nicht?


Mit freundlichen Grüßen,

Spread

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Da braucht man keinen Anwalt, da genügt ein Blick ins Gesetz (http://www.unternehmen.zdf.de/uploads/media/15.Rundfunkaenderungsstaatsvertrag.pdf). Befreit sind Empfänger von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Solche Leistungen erhalten Sie aber nicht, denn Ihre Leistungen werden nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gezahlt. Folglich können Sie nicht befreit werden.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

32x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spread
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

danke

5x Hilfreiche Antwort

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