mehr Lohnpfändung trotz höherer Pfändungsfreigrenze - wie das?

21. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Simone-
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
mehr Lohnpfändung trotz höherer Pfändungsfreigrenze - wie das?

Hallo alle,

derzeit helfe ich einem Bekannten bei seinen Gängen zur Schuldnerberatung und dabei, seine laufenden finanziellen Dinge in Ordnung zu bringen.

Mein Bekannter verdient Netto 1118,- €, weshalb ihm bisher 25,34 € vom Lohn gepfändet wurde.

Zusätzlich erhält er 100,- Reisekostenpauschale und 12,- € pro Arbeitstag Verpflegungszuschuss..
Gemäß § 850a Punkt 3 - Unpfändbare Bezüge
https://dejure.org/gesetze/ZPO/850a.html
sind diese Gelder auch nicht pfändbar, solange sie ein "übliches Maß nicht übersteigen" - was immer das heißen mag.

Offenbar haben sie das auch nicht, denn Reisekosten und Verpflegung waren bisher immer von der Pfändung unberührt. Im Übrigen wird dieses Geld auch nicht versteuert.

Er hat Lohnsteuerklasse 1, keine Kinder.

Nun habe ich gelesen, dass sich zum 01.07.2017 die Pfändungsfreigrenze von 1073,- € auf 1133,- € erhöht hat.

Wie sich jetzt auf der Juli-Abrechnung seines Arbeitgebers gezeigt hat, wurde statt der deshalb erwarteten 0 € Pfändung plötzlich mehr als doppelt so viel abgezogen - nämlich 53,34 €.

Der Arbeitgeber behauptet, das habe alles seine Richtigkeit, da die 100 € Reisekostenpauschale mit auf das pfändbare Nettogehalt angerechnet würde. Also nicht mehr 1118,- € Netto, sondern 1218,- € Netto.

Bisher war das nicht so. Auf der Juli-Abrechnung steht immer noch Reisekostenpauschale und auch bei den Steuerabgaben tauchen die 100 € nicht auf.

Auf die Frage an den AG wieso die 100,- auf ein mal doch zum pfändbaren Netto gehören, wurde meinem Bekannten gesagt, er solle doch ins Büro kommen, da würde man ihm das erklären.

Hat sich außer der Pfändungsfreigrenze noch was geändert?

Hat jemand eine Ahnung, wo eigentlich die genaue Grenze vom "üblichen Maß" an Reisekosten sein soll?

Offengestanden traue ich dem AG nicht und mein Bekannter sagt, es mache keinen Sinn sich alles vor Ort erklären zu lassen, weil er aus Unwissenheit sowieso alles glauben müsste.

Kann man denn den gepfändeten Betrag irgendwie überprüfen lassen?
Bzw. kann man die Abrechnung des AGs dahingehend prüfen lassen?

Im Netz bin ich auf § 766 ZPO Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung gestoßen
https://dejure.org/gesetze/ZPO/766.html
der offenbar die Rechtsgrundlage für eine Überprüfung dessen, was gepfändet wird, bildet. Aber ich verstehe den Inhalt des § nicht und weiß nicht wie ich es nutzen soll.

Kann jemand helfen?

Kennt sich jemand mit Schulden, Pfändung und solchen Dingen aus?

Danke schon mal und Gruß
Simone-

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Die Erinnerung ist das falsche Mittel, da die Pfändung als solche durchaus berechtigt ist.

Ob der Betrag nun seine Richtigkeit hat kann ich dir nicht sagen aber warum hört sich der Schuldner nicht an was das Lohnbüro zu sagen hat?

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Hier stellt sich die Frage, ob es sich bei der Reisekostenpauschale um unpfändbare Aufwandsentschädigungen im Sinne von § 850a Nr. 3 ZPO handelt. Voraussetzung für eine Aufwandsentschädigung ist, dass ein dem AN tatsächlich entstandener Aufwand damit ausgeglichen werden soll. Im Bereich von Verpflegungsmehraufwendungen bei Tätigkeiten außerhalb des Betriebes (bzw. 1. Tätigkeitsortes) gibt es steuerrechtliche Pauschalen, die grundsätzlich als Maßstab herangeozogen werden, wenn der AG Ersatz in diesem Umfang leistet. (Das wären dann die 12,00 € Verpflegungszuschuss, wenn Ihr Bekannter einer solchen Tätigkeit nachgeht. Für die 100,00 € pro Monat Reisekostenpauschale gibt es solche gesetzlichen Vorgaben nicht. Bei der Gewährung von festen Pauschalen, unabhängig davon, ob und wo man arbeitet wird es sowieso schwierig eine Verknüpfung herzustellen, dass tatsächlich entstandene Aufwände abgegolten werden. Von daher spricht einiges dafür, dass es sich um pfändbares Arbeitseinkommen handelt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Simone-
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Eidechse

Vielen Dank für die Antwort - das könnte die Sache erklären. Mein Bekannter erhält diese 100,- € Reisekostenpauschale erst seit Januar d.J., da wurde aber auch noch nicht mehr gepfändet, das ist erst seit dem Juli-Gehalt so. Der Arbeitgeber hatte angeblich im Juni eine Steuerprüfung. Es wäre möglich, dass im Rahmen dessen aufgefallen ist, dass die 100,- € zum pfändbaren Netto hinzuzurechnen ist.

Wie ich jetzt erfahren habe, wird mein Bekannter in einen deutlich besser bezahlten Arbeitsplatz wechseln.

Nochmal vielen Dank für die Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

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